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A 1. 12 Brandschutz


Feuer in Windrichtung angreifen

Flachbrände vorn beginnend ablöschen

Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen

Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander

Vorsicht vor Wiederentzündung

Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neu füllen lassen

  Die häufigsten Gefahren

Brände gefährden neben Leben und Gesundheit der Beschäftigten häufig auch die Existenz von Unternehmen.

  Maßnahmen

Vorbeugender Brandschutz

  • An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.
  • Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.
  • Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten  1 . Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten.
  • Alle Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen.
  • Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen.
  • Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekannt machen.
  • Fluchtwege kennzeichnen und freihalten.
  • Zufahrten für die Feuerwehr freihalten.

 
Brandklassen DIN EN 2
  A B C D
 
Zu löschende Stoffe
Arten von Feuerlöschern Feste Glut
bildende Stoffe
Flüssige oder
flüssig werdende
Stoffe
Gasförmige
Stoffe, auch
unter Druck
Brennbare Metalle
(Einsatz nur mit
Pulverbrause)
Pulverlöscher mit
ABC-Löschpulver
+ + + -
Pulverlöscher mit
BC-Löschpulver
- + + -
Pulverlöscher mit
Metallbrand-
Löschpulver
- - - +
Kohlendioxid-
löscher
- + - -
Wasserlöscher
(auch mit Zusätzen)
+ - - -
Schaumlöscher + + - -

Tabelle 1: Bauarten und Eignung von Feuerlöschern
Zugelassene tragbare Feuerlöscher
Hinweis: Feuerlöscher zum Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen (Zone 21 und 22) müssen mit Pulverbrausen bzw. Sprühdüsen ausgerüstet sein, die das Aufwirbeln abgelagerten Staubes beim Löschen verhindern.

 

Brandschutz bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten

  • Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.
  • Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
  • Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis festlegen.
  • Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel, z. B. Pulverlöscher, während der Heißarbeiten bereitstellen.
  • Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf Brandnester überprüfen (Brandwache).

Brandklassen A, B und C nach DIN EN 2
Brandgefährdung
Grundfläche
m2
gering
mittel
groß
 
Betonwerk; Lager mit nicht brennbaren Stoffen und geringem Verpackungsmaterial; Eingangsbereiche von Verwaltungen, Bürobereiche ohne Aktenlagerung
Baustellen ohne Feuerarbeiten; Lager mit brennbarem Material; Holzlager im Freien; Schlossereien; Verwaltungen, Bürobereiche mit Aktenlagerung, EDV Bereich mit Papier
Baustellen mit Feuerarbeiten; Tischlereien; KFZ Werkstätten; Verarbeitung von brennbaren Lacken, Klebern, Styrol; Lager mit leicht entzündlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen, Lacken, Lösungsmitteln, brennbare Stäuben; Holzlager; Altpapierlager
 
Löschmittel-einheiten / LE
Anzahl Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN EN Löschvermögen 21A 113B
Anzahl Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN EN 3 Löschvermögen 43A 183B
Löschmitteleinheiten / LE
Anzahl Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN EN 3 Löschvermögen 21A 113B
Anzahl Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN EN 3 Löschvermögen 43A 183B
Löschmitteleinheiten / LE
Anzahl Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN EN 3 Löschvermögen 21A 113B
Anzahl Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN EN 3 Löschvermögen 43A 183B
50
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000 je weitere 250
6
9
12
15
18
21
24
27
30
33
36
6
1
2
2
3
3
4
4
5
5
6
6
1
1
1
1
2
2
2
2
3
3
3
3
1
12
18
24
30
36
42
48
54
60
66
72
12
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
2
1
2
2
3
3
4
4
5
5
6
6
1
18
27
36
45
54
63
72
81
90
99
108
18
3
5
6
8
9
11
12
14
15
17
18
3
2
3
3
4
5
6
6
7
8
9
9
2

Tabelle 2: Übersicht über die Anzahl von Feuerlöschern mit ABC-Löschpulver nach DIN EN 3
Hinweis: Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver, die bis zum Erscheinen der DIN EN 3 nach DIN 14406 Teil 1 zugelassen worden sind, wird je Kilogramm Löschmittelmenge eine Löschmitteleinheit zugeordnet.

 

Im Falle eines Brandes

  • Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden.
  • Sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen.
  • Brennende Kleider durch Decken oder Ähnliches ersticken.
  • Brand sofort bekämpfen.
  • Türen bzw. Fenster schließen, um Zugluft zu vermeiden.
  • Rückweg sichern.
  • Bei Löscharbeiten sind folgende Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 V einzuhalten:
    • Wasserlöscher (Vollstrahl) 3,0 m
    • Schaumlöscher 3,0 m
    • Wasserlöscher (Sprühstrahl)  1,0 m
    • Pulverlöscher  1,0 m
    • Kohlendioxidlöscher 1,0 m

Prüfung von Feuerlöschern
alle zwei Jahre

  >   Weitere Informationen

  • BGV A 1 „Grundsätze der Prävention”
  • BGR 133 „Regel für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“
  • DIN EN 2 „Brandklassen“
  • DIN EN 3 „Tragbare Feuerlöscher“
  • DIN 4844-3 „Sicherheitskennzeichnung: Flucht- und Rettungspläne“
  • DIN EN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“
  • DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“
  • DIN 14096 „Brandschutzordnung“
  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang

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