Inhaltsverzeichnis > A 1 – Allgemeines > A 1.14

Diese Seite als PDF

A 1.14 Chromate in der Betonindustrie

Zement als Bestandteil findet umfangreichen Einsatz in der Bauwirtschaft zur Herstellung von Beton.

  Die häufigsten Gefahren

Zement ist Auslöser für eine der häufigsten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft, der so genannten „Maurerkrätze“. Zementekzeme werden durch die im Zement enthaltenen, sensibilisierend wirkenden Chrom(VI)-Verbindungen (Chromate) verursacht. Über 80 Prozent der im Zeitraum 1994–2003 erfassten Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) aus Mitgliedsbetrieben der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft betreffen Berufe, bei denen die betreffenden Personen unmittelbar Hautkontakt mit feuchtem Beton oder Mörtel hatten.

  Maßnahmen

Im Betrieb

  • Verwendung von chromatarmem (unter 2 ppm Chromat) Zement  1  . Der chromatarme Zement hat die gleichen baustofftechnischen Eigenschaften wie chromathaltiger Zement. Auch chromatarmer Zement ist aber nicht unbedenklich. Wegen der Haut angreifenden Eigenschaften von Zement, müssen wirksame Haut- und Handschutzmaßnahmen getroffen werden.

Durch den Unternehmer:

  • Bereitstellung von Präparaten zur Hautreinigung, zum Hautschutz und zur Hautpflege!
  • Die Erstellung eines Hautschutzplanes ist notwendig (der Betriebsarzt ist dabei behilflich).

Durch die Mitarbeiter:
Im Arbeitsbereich müssen die Beschäftigten konsequent Hautschutzreinigung betreiben und nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe  2 , meist gelb gefärbt, tragen und Maßnahmen der Arbeitshygiene gemäß dem Hautschutzplan beachten. Die weit verbreiteten Lederhandschuhe sind, da flüssigkeitsdurchlässig und häufig chromgegerbt, ungeeignet.

Der Hautkontakt mit Frischbeton muss vermieden werden!

  >   Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 613 „Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen”

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Inhalt "Grundlagen"