Inhaltsverzeichnis > A 1 – Allgemeines > A 1.15

Diese Seite als PDF

A 1.15 Schalöl

  • Schalöle/Trennmittel werden als „biologisch abbaubare“ und „nicht biologisch abbaubare“ angeboten.
  • Bei den nicht biologisch abbaubaren Trennmitteln handelt es sich um Mineralölfraktionen (größtenteils als Ester, welche zum Schutz vor Verpilzung und Verkeimung mit Formaldehyd-abspaltenden Konservierungsstoffen versetzt sind).
  • Bei den biologisch abbaubaren Trennmitteln sind zusätzlich abbaubare Wirkstoffkomponenten zugesetzt.

  Die häufigsten Gefahren

  • Bildung eines brennbaren oder explosiblen Gemisches, insbesondere beim Versprühen
  • Schädigung der Haut, Schleimhäute, Atemwege und Augen
  • Rutschgefahr beim Betreten eingeölter Formen

  Maßnahmen

Umgang

  • Gefahrenhinweise auf dem Sicherheitsdatenblatt und der Betriebsanweisung  1  beachten
  • Trennmittel mit Schwämmen, mittels Düse/Drehteller oder mit Sprühdüse  2  auftragen
  • Das Auftragen soll oberflächennah erfolgen, da beim Verwirbeln ein explosionsfähiges Mineralöl- Luftgemisch entsteht.
  • Hautkontakt vermeiden; bei Kontakt benetzte Stellen mit Wasser und Seife waschen
  • bei Augenkontakt spülen und Augenarzt konsultieren
  • Rauch- und Feuerverbot  3 
  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf Schichtbedarf beschränken
  • Gefäße geschlossen halten
  • beim Verarbeiten in Räumen Lüftungsmaßnahmen durchführen (Fenster und Türen öffnen)
  • eingeölte Formen nicht mehr betreten



Beschäftigungsbeschränkungen

  • Falls das Trennmittel mit Andreaskreuz gekennzeichnet ist, handelt es sich um einen Gefahrstoff; der Einsatz von Jugendlichen außer zum Erreichen eines Ausbildungszieles oder von Schwangeren ist untersagt.

Betriebsanweisungen

  • Wenn es sich bei dem Schalöl um einen Gefahrstoff handelt, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • bei Gefahr von Hautkontakt ölundurchlässige Handschuhe tragen
  • beim Einsprühen Schutzbrille tragen

  >   Weitere Informationen

  • Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Sicherheitsdatenblatt
  • A 1.13

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Inhalt "Grundlagen"