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A 1.17 Heben, Tragen, Zwangshaltungen
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Die häufigsten Gefahren
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Erhöhte berufliche Belastungen durch Heben und
Tragen von Lasten sowie Zwangshaltungen können
akute Einschränkungen des Bewegungsapparates
oder Dauerschäden, besonders Verschleißerkrankungen
der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule, verursachen.
Beispiele für wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten sind:
- manuelles Aufbänken von Naturwerksteinen zur
Bearbeitung und Abstapeln von Werksteinen,
- manueller Transport von Werkstein, insbesondere
auf Baustellen,
- Transport von Mörtel in Eimern,
- länger andauernde Zwangshaltung (Arbeiten im
Knien, in der Hocke, im Bücken, über Schulterhöhe)
bei der Herstellung von Betonwerkstein (Bodenfertigung);
bei der Herstellung von Betonfertigteilen
(Einbau von Bewehrung und Kleinteilen, Schalungsbau)
bzw. bei Verlegearbeiten von Natursteinen.
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Lebensalter
(Jahre)
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Häufigkeit des Hebens / Tragens
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| gelegentlich
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häufiger
(> 40 x / Schicht)
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Frauen
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Männer
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Frauen
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Männer
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| 15 – 18 |
15 |
35 |
10* |
20* |
| 19 – 45 |
15 |
55* |
10* |
30* |
| ab 45 |
15 |
45* |
10* |
25* |
Anmerkung: (*) empfohlene Grenzwerte
Tabelle 1
Lastenbegrenzung beim Heben und Tragen in kg
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Maßnahmen
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- Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Materialtransport,
z. B. Kran, Hebezeuge 1 , Hubwagen,
Sackkarren 2
- Verkettung von Bearbeitungsplätzen mittels Rollbahnen
- Einsatz höhenverstellbarer Arbeitstische 3
- Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen
(siehe Tabelle 1)
- Vermeidung langer Transportwege
- Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer
erhöhten Ablagefläche
- Wechsel der Arbeitshaltung und kleine Pausen einlegen
- Verwendung von Körperschutzmitteln, z. B. Knieschutz
- Körper vor Kälte schützen – Rücken und Gelenke
warm halten
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> Weitere Informationen
- Lastenhandhabungsverordnung
- Präventionspaket „Kreuz-Weisheiten“ der StBG
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