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A 1.17 Heben, Tragen, Zwangshaltungen

  Die häufigsten Gefahren

Erhöhte berufliche Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten sowie Zwangshaltungen können akute Einschränkungen des Bewegungsapparates oder Dauerschäden, besonders Verschleißerkrankungen der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule, verursachen.

Beispiele für wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten sind:

  • manuelles Aufbänken von Naturwerksteinen zur Bearbeitung und Abstapeln von Werksteinen,
  • manueller Transport von Werkstein, insbesondere auf Baustellen,
  • Transport von Mörtel in Eimern,
  • länger andauernde Zwangshaltung (Arbeiten im Knien, in der Hocke, im Bücken, über Schulterhöhe) bei der Herstellung von Betonwerkstein (Bodenfertigung); bei der Herstellung von Betonfertigteilen (Einbau von Bewehrung und Kleinteilen, Schalungsbau) bzw. bei Verlegearbeiten von Natursteinen.

Lebensalter

(Jahre)
Häufigkeit des Hebens / Tragens
gelegentlich häufiger
(> 40 x / Schicht)
  Frauen Männer Frauen Männer
15 – 18 15 35 10* 20*
19 – 45 15 55* 10* 30*
ab 45 15 45* 10* 25*

Anmerkung: (*) empfohlene Grenzwerte

Tabelle 1 Lastenbegrenzung beim Heben und Tragen in kg

  Maßnahmen

  • Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Materialtransport, z. B. Kran, Hebezeuge  1  , Hubwagen, Sackkarren  2 
  • Verkettung von Bearbeitungsplätzen mittels Rollbahnen
  • Einsatz höhenverstellbarer Arbeitstische  3 
  • Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen (siehe Tabelle 1)
  • Vermeidung langer Transportwege
  • Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche
  • Wechsel der Arbeitshaltung und kleine Pausen einlegen
  • Verwendung von Körperschutzmitteln, z. B. Knieschutz
  • Körper vor Kälte schützen – Rücken und Gelenke warm halten

  >   Weitere Informationen

  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Präventionspaket „Kreuz-Weisheiten“ der StBG

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