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A 1.22 Verkehrssicherheit

  Die häufigsten Gefahren

  • Fehlverhalten der Fahrer
  • fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung
  • Umwelteinflüsse
  • mangelhafter technischer Zustand der Fahrzeuge

  Maßnahmen

Betrieb

  • Sicherheitsgurt anlegen
  • den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen
  • Ruhepausen regelmäßig einlegen
  • Route im Voraus planen
  • realistische Weg-Zeit-Planung
  • Feuerlöscher griffbereit montieren
  • Klimaanlage benutzen
  • Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit aufziehen
  • gegen unbefugtes Benutzen sichern
  • telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung

Reparatur/Wartung

  • Inspektion und Wartung gemäß Serviceplan des Herstellers
  • Fahrzeug regelmäßig innen und außen reinigen
  • bei Instandsetzungsarbeiten im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs Warnkleidung tragen  1 

Organisation

  • Unterweisung im Umgang mit dem Fahrzeug durchführen, Inhalte z. B.:
    • Kontrollen vor Antritt der Fahrt
    • Besonderheiten in der Bedienung des Fahrzeugtyps
    • Besonderheiten des Betriebsgeländes
    • Verhalten bei Pannen und Verkehrsunfällen
    • Ladungssicherung beim Transport
  • Teilnahme an verschiedenen Schulungen ermöglichen:
    • „Ladungssicherung“
    • „Sicherheitstraining“  2 
    • „Stress im Straßenverkehr“
    • „Fahr und spar mit Sicherheit – sicher, wirtschaftlich
      und umweltschonend fahren“

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung von Reifenzustand (Luftdruck, Profil, Beschädigungen)  3 , Beleuchtung, Scheibenwaschanlage, Betriebsstoffstand
  • Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf betriebssicheren Zustand prüfen lassen
  • regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges nach StVZO durch eine befähigte Person veranlassen
  • nach wesentlichen Änderungen durch eine befähigte Person prüfen lassen
  • Ergebnisse der Prüfungen im Prüfbuch notieren und zur Einsicht bereithalten

Anforderungen an das Personal

  • Eignung hinsichtlich Zuverlässigkeit, Besonnenheit, Erfahrung überprüfen
  • gültige Fahrerlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig überprüfen

Vorsorgeuntersuchungen

  • körperliche Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit“
  • gesundheitliche Überprüfung ab dem 50. Lebensjahr

  >   Weitere Informationen

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • BGG 915 „Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“
  • BGG 916 „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“
  • BGI 649 „Handbuch: Ladungssicherung auf Fahrzeugen“
  • Präventionspaket „Hautnah Sicherheit trainieren” der StBG

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