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A 1.22 Verkehrssicherheit
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Die häufigsten Gefahren
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- Fehlverhalten der Fahrer
- fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung
- Umwelteinflüsse
- mangelhafter technischer Zustand der Fahrzeuge
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Maßnahmen
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Betrieb
- Sicherheitsgurt anlegen
- den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen
- Ruhepausen regelmäßig einlegen
- Route im Voraus planen
- realistische Weg-Zeit-Planung
- Feuerlöscher griffbereit montieren
- Klimaanlage benutzen
- Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit aufziehen
- gegen unbefugtes Benutzen sichern
- telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung
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Reparatur/Wartung
- Inspektion und Wartung gemäß Serviceplan des
Herstellers
- Fahrzeug regelmäßig innen und außen reinigen
- bei Instandsetzungsarbeiten im Gefahrbereich des
fließenden Verkehrs Warnkleidung tragen 1
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Organisation
- Unterweisung im Umgang mit dem Fahrzeug durchführen,
Inhalte z. B.:
- Kontrollen vor Antritt der Fahrt
- Besonderheiten in der Bedienung des Fahrzeugtyps
- Besonderheiten des Betriebsgeländes
- Verhalten bei Pannen und Verkehrsunfällen
- Ladungssicherung beim Transport
- Teilnahme an verschiedenen Schulungen ermöglichen:
- „Ladungssicherung“
- „Sicherheitstraining“ 2
- „Stress im Straßenverkehr“
- „Fahr und spar mit Sicherheit – sicher, wirtschaftlich
und umweltschonend fahren“
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Prüfungen
- regelmäßige Prüfung von Reifenzustand (Luftdruck,
Profil, Beschädigungen) 3 , Beleuchtung, Scheibenwaschanlage,
Betriebsstoffstand
- Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine
befähigte Person auf betriebssicheren Zustand prüfen
lassen
- regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges nach
StVZO durch eine befähigte Person veranlassen
- nach wesentlichen Änderungen durch eine befähigte
Person prüfen lassen
- Ergebnisse der Prüfungen im Prüfbuch notieren und
zur Einsicht bereithalten
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Anforderungen an das Personal
- Eignung hinsichtlich Zuverlässigkeit, Besonnenheit,
Erfahrung überprüfen
- gültige Fahrerlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit und
danach regelmäßig überprüfen
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Vorsorgeuntersuchungen
- körperliche Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
nach Grundsatz G 25 „Fahr-,
Steuer- und Überwachungstätigkeit“
- gesundheitliche Überprüfung ab dem 50. Lebensjahr
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> Weitere Informationen
- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGG 915 „Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“
- BGG 916 „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“
- BGI 649 „Handbuch: Ladungssicherung auf Fahrzeugen“
- Präventionspaket „Hautnah Sicherheit trainieren” der StBG
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