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A 1.27 Steuerstände/Leitstände

  • Leitstände (ohne direkte Sicht auf die Anlage), z. B. im Zementwerk, Kalkwerk, Transportbetonwerk, Schotteraufbereitung etc.
  • Steuerstände, die in unmittelbarer Nähe der Anlagen die Sichtkontrolle der Vorgänge durch das Bedienungspersonal ermöglichen, z. B. am Vorbrecher, an Betonsteinfertigern

  Die häufigsten Gefahren

  • ungeeignete Zugänge
  • räumliche Enge
  • unzureichende Beleuchtung
  • psychische Belastung durch unzureichende oder fehlende Sichtverbindung nach außen
  • Blendung
  • unzureichende Belüftung; Schadstoffe aus der Umgebungsluft
  • Zugluft
  • Hitze- oder Kälteeinwirkungen aus der Umgebung
  • Sonneneinstrahlung
  • Lärm aus der Umgebung
  • Vibrationen
  • ergonomische Mängel bei der Anordnung der Arbeitsplatzelemente
  • Störfälle in der Anlage, insbesondere Brände
  • unzureichende Fluchtwege
  • mangelhafte Rettungsketten
  • mangelhafte Kommunikation
  • unzureichende Kennzeichnung der Schalteinrichtungen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

a) Leitstände

  • mind. 8 m2 Grundfläche, mind. 2,5 m lichte Höhe, mind. 1,5 m2 freie Bewegungsfläche
  • mind. 10 % der Raumgrundfläche als Sichtverbindung nach außen (durchsichtig, durchscheinend nicht ausreichend)
  • mind. 300 Lux Beleuchtungsstärke, blendfreie Beleuchtung
  • dichtschließende Türen und Fenster
  • Wärmedämmung der Wände, Decken und Fußböden
  • Heizung, ggf. Klimatisierung,
    (Mindesttemperaturen: 19 bzw. 20°C)
  • Filterung der Zuluft, vorschriftsmäßige Pflege der Klimaanlage
  • Sonnenschutz
  • Lärmdämmung, ggf. schwingungsgedämpfte Ausführung
  • Anordnung der Arbeitsplatzelemente nach Bildschirmarbeitsplatzverordnung  1 
  • feuerhemmende Ausführung der Wände und Türen
  • Fluchtweg in sicheren Bereich möglichst kurz gestalten, Rettungswege freihalten
  • Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher vor Ort

b) Steuerstände

  • Die Mindestabmessungen, der Mindestluftraum und die Sichtverbindungen sind bei Steuerständen naturgemäß nicht immer einzuhalten. Ansonsten gelten die Anforderungen wie bei Leitständen.

Organisatorische Anforderungen

  • bei Alleinarbeit ggf. Meldeeinrichtungen benutzen
  • eindeutige Kennzeichnung der Schalteinrichtungen  2 
  • bei Instandhaltungsarbeiten enge Abstimmung zwischen dem Leitstand/Steuerstand und dem Wartungspersonal gewährleisten

  >   Weitere Informationen

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsstättenrichtlinien

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