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A 1.5 Erste Hilfe

Rettungskette

  • Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten  1 .

Erste-Hilfe-Einrichtungen

Erforderliches Personal
und Material
bei einer Anzahl von Beschäftigten von (bis)
bis 10 bis 20 21 31 41 51 101 201 251 301
Meldeeinrichtung (Telefon, Funk) x x x x x x x x x x
Aushang „Erste Hilfe“ x x x x x x x x x x
Sanitätsraum             x x x x
Verbandkasten C (klein) DIN13157* 1 1                
Verbandkasten E (groß) DIN13169**     1 1 1 1 2 3 3 4
Ersthelfer** 1 1 2 3 4 5 10 20 25 30
Betriebssanitäter                 x x
Verbandbuch x x x x x x x x x x
Rettungsgeräte und -transportmittel bei schwer zugänglichen Arbeitsplätzen

* Nach Benutzung wieder auffüllen. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine Verbandkästen ersetzt werden.
** Produktion 10 % der Mitarbeiter, Verwaltung 5 % der Mitarbeiter.

Ersthelfer

  • Ersthelfer-Ausbildung: Lehrgang mit 8 Doppelstunden
  • Ersthelfer-Fortbildung: innerhalb von 2 Jahren mit 4 Doppelstunden
  • Ausbildung z. B. durch: ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD

Informationen an die Mitarbeiter

  • Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe“  2 
  • Namen, Rufnummern und Adressen von:
    • Ersthelfern
    • Rettungsdienst
    • Krankenhaus
    • Feuerwehr
  • Wo findet man:
    • Verbandkästen
    • Krankentrage
    • Sanitätsraum
  • Flucht- und Rettungswege mit Hinweisschildern kennzeichnen
  • Alarmplan aufstellen und darüber informieren
  • die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterweisen

Angaben bei Notruf

  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!

Pflichten der Beschäftigten

  • Erste Hilfe zu leisten
  • Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch  3  – Aufbewahrungszeit: 5 Jahre
  • Anordnung zu befolgen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (Durchgangsarzt)
  • sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden zu lassen

  >   Weitere Informationen

  • BGV A 1 „Grundsätze der Prävention”
  • BGI 509 „Erste Hilfe im Betrieb“

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