Inhaltsverzeichnis > A 1 – Allgemeines > A 1.9

Diese Seite als PDF

A 1.9 Schwingungen

An vielen Arbeitsplätzen sind die Beschäftigten der Einwirkung von Schwingungen ausgesetzt. Je nach Art der Schwingungseinwirkung auf den Menschen unterscheidet man zwischen Ganzkörperschwingungen  1  und Hand-Arm-Schwingungen  2  .

  Die häufigsten Gefahren

  • Gesundheitsgefährdung der Lendenwirbelsäule, z. B. durch Erdbaumaschinen
  • Gesundheitsgefährdung des Hand-Arm-Bereichs, z. B. durch Druckluftwerkzeuge
  • erhöhtes Unfallrisiko

  Maßnahmen

Ganzkörperschwingungen

  • Einsatz schwingungsgedämpfter Fahrersitze  3  bei Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen
  • regelmäßige Wartung und Kontrolle von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen
  • ebene Gestaltung von Fahrstrecken
  • Anpassung des Fahrstils an die Verkehrswege

Hand-Arm-Schwingungen

  • Einsatz schwingungsgedämpfter Arbeitsmaschinen
  • Einsatz schwingungsarmer Arbeitsverfahren






Typische Bereiche der Schwingungsstärke Keq

Begriffsbestimmungen

Wahrnehmungsstärke K
Zur Kennzeichnung der Schwingungsbelastung und der Gesundheitsgefährdung durch Schwingungen wird die Wahrnehmungsstärke K ermittelt. Die Wahrnehmungsstärke K ist eine dimensionslose Größe, die aus der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung berechnet wird. Zur Beschreibung der Einwirkungsart (Ganzkörperschwingungen: W, Hand-Arm-Schwingungen: H) und Wirkrichtung (X-, Y-, Z-Richtung) können kennzeichnende Buchstaben angehängt werden.

Mittlere Wahrnehmungsstärke Keq
Bei zeitlichen Schwankungen der Wahrnehmungsstärke K wird die mittlere Wahrnehmungsstärke Keq angegeben. Dieser Wert kennzeichnet die bei einem bestimmten Arbeitsprozess oder beim Einsatz eines bestimmten Arbeitsmittel auftretende Schwingungsbelastung  4 .

Wahrnehmungsstärke Kr (Tagesdosis)
Für die Beurteilung der Gesundheitsbelastung wird der auf eine 8-stündige Arbeitsschicht bezogene Schichtmittelwert der Wahrnehmungsstärke Kr angegeben. Für die Einwirkung von Schwingungen gilt, dass bei Tätigkeiten mit einem Dosiswert Kr ≥ 16,2 und bei langjähriger Einwirkung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko vorliegt. Handelt es sich um die Einwirkung stoshaltiger Schwingungen (kurzzeitiges, wiederholtes Ansteigen der bewerteten Schwingbeschleunigung um mindestens den Faktor 3) und bei Ganzkörperschwingungen auch um Tätigkeiten in ungünstiger Körperhaltung, liegt dieser Schwellenwert bei Kr = 12,5. Bei kurzzeitigen Einwirkungen mit einer Dauer bis zu 1 Minute ist eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung ab einer Wahrnehmungsstärke von K = 112 möglich.

  >   Weitere Informationen

  • BGV A 1 „Grundsätze der Prävention”

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Inhalt "Grundlagen"