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A 1.9 Schwingungen
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An vielen Arbeitsplätzen sind die Beschäftigten der
Einwirkung von Schwingungen ausgesetzt. Je nach
Art der Schwingungseinwirkung auf den Menschen
unterscheidet man zwischen Ganzkörperschwingungen
1
und Hand-Arm-Schwingungen
2 .
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Die häufigsten Gefahren
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- Gesundheitsgefährdung der Lendenwirbelsäule,
z. B. durch Erdbaumaschinen
- Gesundheitsgefährdung des Hand-Arm-Bereichs,
z. B. durch Druckluftwerkzeuge
- erhöhtes Unfallrisiko
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Maßnahmen
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Ganzkörperschwingungen
- Einsatz schwingungsgedämpfter Fahrersitze
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bei Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen
- regelmäßige Wartung und Kontrolle von Fahrzeugen,
Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen
- ebene Gestaltung von Fahrstrecken
- Anpassung des Fahrstils an die Verkehrswege
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Hand-Arm-Schwingungen
- Einsatz schwingungsgedämpfter Arbeitsmaschinen
- Einsatz schwingungsarmer Arbeitsverfahren
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Typische Bereiche der Schwingungsstärke Keq
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Begriffsbestimmungen
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Wahrnehmungsstärke K
Zur Kennzeichnung der Schwingungsbelastung und
der Gesundheitsgefährdung durch Schwingungen
wird die Wahrnehmungsstärke K ermittelt. Die
Wahrnehmungsstärke K ist eine dimensionslose
Größe, die aus der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung
berechnet wird. Zur Beschreibung
der Einwirkungsart (Ganzkörperschwingungen:
W, Hand-Arm-Schwingungen: H) und Wirkrichtung
(X-, Y-, Z-Richtung) können kennzeichnende Buchstaben
angehängt werden.
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Mittlere Wahrnehmungsstärke Keq
Bei zeitlichen Schwankungen der Wahrnehmungsstärke
K wird die mittlere Wahrnehmungsstärke Keq
angegeben. Dieser Wert kennzeichnet die bei einem
bestimmten Arbeitsprozess oder beim Einsatz eines
bestimmten Arbeitsmittel auftretende Schwingungsbelastung
4 .
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Wahrnehmungsstärke Kr (Tagesdosis)
Für die Beurteilung der Gesundheitsbelastung wird
der auf eine 8-stündige Arbeitsschicht bezogene
Schichtmittelwert der Wahrnehmungsstärke Kr
angegeben.
Für die Einwirkung von Schwingungen gilt, dass
bei Tätigkeiten mit einem Dosiswert Kr ≥ 16,2 und
bei langjähriger Einwirkung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko
vorliegt. Handelt es sich um die Einwirkung
stoshaltiger Schwingungen (kurzzeitiges,
wiederholtes Ansteigen der bewerteten Schwingbeschleunigung
um mindestens den Faktor 3) und
bei Ganzkörperschwingungen auch um Tätigkeiten
in ungünstiger Körperhaltung, liegt dieser Schwellenwert
bei Kr = 12,5. Bei kurzzeitigen Einwirkungen mit
einer Dauer bis zu 1 Minute ist eine bleibende gesundheitliche
Beeinträchtigung ab einer Wahrnehmungsstärke
von K = 112 möglich.
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> Weitere Informationen
- BGV A 1 „Grundsätze der Prävention”
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