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A 2.10 Brecher

  Die häufigsten Gefahren

  • Verletzungen bei der Beseitigung von Verstopfungen im Brechereinlauf
  • Herausschleudern von Material aus dem Brechereinlauf
  • hohe Lärmbelastung an den Maschinen
  • starke Staubfreisetzung bei Zerkleinerungs- und Klassierprozessen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • schallgeschützte und fremdbelüftete Steuerkabine
  • Ausrüstung der Steuerkabine am Vorbrecher mit Sicherheitsglas
  • Hydraulikmeißel am Brechereinlauf  1  zur Störungsbeseitigung
  • Kettenvorhang am Brechereinlauf  2 
  • Kettenvorhang am Auslauf des Materialaufgabetrichters
  • zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten sind die Voraussetzungen für
    • Hebehilfen, z. B. Krane
    • Arbeitsbühnen
    • sichere Aufstiege zu schaffen
  • Einrichtungen zur Staubabsaugung  3  und Staubniederschlagung erforderlich (am Einlauf der Vorbrecher haben sich Bedüsungen zur Staubreduzierung bewährt)
  • Einhaltung der Staubgrenzwerte

Reparatur und Wartung

  • Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern; eventuell Nachlauf beachten
  • bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder PSA (Sicherheitsgeschirr) benutzen
  • Maschinenteile gegen ungewollte Bewegung sichern, insbesondere:
    • Rotor des Schlagleistenbrechers
    • Schwungrad des Brechers
    • Verschleißplatten, Brechbacken
  • Vorrichtungen zum Wechseln der Schlagleisten sind vorzuhalten
  • bei Arbeiten am Brecher besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung (s. auch Kapitel A 4.5)

Störungsbeseitigung

  • Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern
  • Verstopfungen am Brechereinlauf:
    • möglichst mit technischen Mitteln, z. B. Hydraulikhammer, beseitigen
    • Materialeinlauf nur bei stehender Maschine betreten, Sicherung gegen Wiedereinschalten
    • Benutzung des sogenannten Handgezähes, z. B. Brechstangen, Keile an Seilen oder Stangen, vermeiden, da hierbei ein hohes Risiko schwerer Verletzungen besteht

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlagenteile, insbesondere der elektrischen Anlage, der Sicherheitseinrichtungen, der Krane

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Schutzbrille, Schutzhelm, Gehörschutz, Staubschutzmaske (Filterklasse mindestens P2 bei Quarzfeinstaub), Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
  • A 4.5

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