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A 2.10 Brecher
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Die häufigsten Gefahren
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- Verletzungen bei der Beseitigung von Verstopfungen
im Brechereinlauf
- Herausschleudern von Material aus dem
Brechereinlauf
- hohe Lärmbelastung an den Maschinen
- starke Staubfreisetzung bei Zerkleinerungs- und
Klassierprozessen
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- schallgeschützte und fremdbelüftete Steuerkabine
- Ausrüstung der Steuerkabine am Vorbrecher mit
Sicherheitsglas
- Hydraulikmeißel am Brechereinlauf
1 zur Störungsbeseitigung
- Kettenvorhang am Brechereinlauf 2
- Kettenvorhang am Auslauf des Materialaufgabetrichters
- zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten sind
die Voraussetzungen für
- Hebehilfen, z. B. Krane
- Arbeitsbühnen
- sichere Aufstiege
zu schaffen
- Einrichtungen zur Staubabsaugung 3 und
Staubniederschlagung erforderlich (am Einlauf
der Vorbrecher haben sich Bedüsungen zur Staubreduzierung
bewährt)
- Einhaltung der Staubgrenzwerte
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Reparatur und Wartung
- Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten
sichern; eventuell Nachlauf beachten
- bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen
schaffen oder PSA (Sicherheitsgeschirr) benutzen
- Maschinenteile gegen ungewollte Bewegung
sichern, insbesondere:
- Rotor des Schlagleistenbrechers
- Schwungrad des Brechers
- Verschleißplatten, Brechbacken
- Vorrichtungen zum Wechseln der Schlagleisten
sind vorzuhalten
- bei Arbeiten am Brecher besteht eine erhöhte
elektrische Gefährdung (s. auch Kapitel A 4.5)
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Störungsbeseitigung
- Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten
sichern
- Verstopfungen am Brechereinlauf:
- möglichst mit technischen Mitteln, z. B. Hydraulikhammer,
beseitigen
- Materialeinlauf nur bei stehender Maschine
betreten, Sicherung gegen Wiedereinschalten
- Benutzung des sogenannten Handgezähes, z. B.
Brechstangen, Keile an Seilen oder Stangen,
vermeiden, da hierbei ein hohes Risiko schwerer
Verletzungen besteht
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Prüfungen
- regelmäßige Prüfung der Anlagenteile,
insbesondere der elektrischen Anlage, der Sicherheitseinrichtungen,
der Krane
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Schutzbrille, Schutzhelm, Gehörschutz, Staubschutzmaske
(Filterklasse mindestens P2 bei
Quarzfeinstaub), Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
- A 4.5
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