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A 2.11 Mischer

  Die häufigsten Gefahren

  • gequetscht werden von bewegten Teilen
  • plötzliches Anlaufen des Mischers
  • Abstürzen von Anlageteilen bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Lärm- und Staubeinwirkung bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Augenverletzungen bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Hineingreifen zur Probenentnahme

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Alle Quetsch- und Scherstellen an Antrieben, Kupplungen und bewegten Maschinenteilen, z. B. am Mischwerk oder am Austragsschieber, müssen gesichert sein.
  • Die Mischerdeckel müssen elektrisch verriegelt  1  sein. Bei einem Nachlauf der Mischwerkzeuge müssen die Öffnungen mit einer elektrischen Verriegelung mit Zuhaltung ausgerüstet werden.
  • Die Mischerdeckel müssen so angeordnet und gesichert sein, dass sie nicht unbeabsichtigt zuschlagen können, z. B. durch eine Sicherungskette  2 .
  • Schauöffnungen müssen so gesichert sein, dass ein Hineingreifen in den Mischer nicht möglich ist  3 .
  • Im Bereich des Mischers muss ein abschließbarer Hauptschalter  4  vorhanden sein. Weiterhin sollte sich daneben eine Vor-Ort-Steuerung  5  befinden. Die Vor-Ort-Steuerung muss so angebracht sein, dass sie nicht vom Mischgefäß aus bedient werden kann und die Mischwerkzeuge eingesehen werden können. Die Vor-Ort-Steuerung muss entweder als Zweihandschaltung ausgeführt sein oder es muss eine selbsttätige Rückstellung vorhanden sein, die verschließbar ist. Zusätzlich muss der Nachlauf der Mischwerkzeuge beachtet werden.
  • Die Vor-Ort-Steuerung wird durch einen Schlüsselschalter betriebsbereit geschaltet, wobei gleichzeitig die Steuerung vom Steuerstand außer Kraft gesetzt wird.
  • Für regelmäßige Wartungs- und Reinigungsarbeiten müssen geeignete Standflächen  6  für das Personal vorhanden sein, um ein gefahrloses Reparieren, Reinigen oder Abschmieren zu ermöglichen.
  • Bei Betätigen des Hauptschalters des Mischers muss sichergestellt sein, dass die zuführenden Fördereinrichtungen und die Austragseinrichtungen zwangsweise abgeschaltet sind.





Reparatur/Wartung und Reinigungsarbeiten

  • Bei Reparatur-, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten am/im Mischer oder seinen Antriebsteilen, muss der elektrische Antrieb allpolig vom Netz getrennt und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
  • Pneumatisch oder hydraulisch bestätigte Einrichtungen wie Schieber und Klappen müssen drucklos gemacht werden.
  • Wird im Mischer gearbeitet, müssen hierbei die Maßnahmen bei „Arbeiten in engen Räumen“ berücksichtigt werden. Kommen elektrische Geräte zum Einsatz, müssen zusätzlich die Schutzmaßnahmen bei „Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung“ eingehalten werden (siehe auch Kapitel A 4.5).
  • Bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten muss zum Positionieren der Mischwerkzeuge bei Bedarf die Vor-Ort-Steuerung genutzt werden.
  • Bei Reinigungsarbeiten kann es zu Lärm-, Staub- und anderen körperlichen Belastungen kommen. Um diese zu verringern, haben sich in der Praxis automatische Mischerreinigungssysteme bewährt. Werden diese nicht eingesetzt, sollte der Reinigung mit einem Flüssigkeitsstrahler  7  der Vorzug vor dem Einsatz von Hammer und Meißel gegeben werden. Die Lärm- und Staubbelastung und die Verletzungsgefahr durch absplitternde Teile ist zu groß.
  • Wird der Mischerinnenraum mit einem Betontrennmittel eingesprüht, kann es durch den auftretenden Sprühnebel beim Einatmen zu Gesundheitsgefahren kommen. Die Gefahren und die Handhabung des Betontrennmittels sind in dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers aufgeführt.
  • Für die Reinigung der Austragsvorrichtungen müssen ggf. geeignete Einrichtungen gegen Absturz eingesetzt werden, z. B. Bühnen  8 , Podeste oder Gerüste.

Prüfungen

Eine Prüfung der sicherheitsrelevanten Steuerungselemente, Endschalter und Schutzgitter muss regelmäßig erfolgen.

Anforderungen an das Personal

Über den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sind die Mitarbeiter regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

Betriebsanweisungen

Für Reinigungsarbeiten ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (siehe auch A 1.4).

Persönliche Schutzausrüstungen

Bei Reinigungsarbeiten muss eine geeignete Schutzausrüstung getragen werden (Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Gehörschutz, evtl. Atemschutz).

  >   Weitere Informationen

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