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A 2.11 Mischer
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Die häufigsten Gefahren
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- gequetscht werden von bewegten Teilen
- plötzliches Anlaufen des Mischers
- Abstürzen von Anlageteilen bei Reinigungs- und
Instandhaltungsarbeiten
- Lärm- und Staubeinwirkung bei Reinigungs- und
Instandhaltungsarbeiten
- Augenverletzungen bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Hineingreifen zur Probenentnahme
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- Alle Quetsch- und Scherstellen an Antrieben,
Kupplungen und bewegten Maschinenteilen,
z. B. am Mischwerk oder am Austragsschieber,
müssen gesichert sein.
- Die Mischerdeckel müssen elektrisch verriegelt
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sein. Bei einem Nachlauf der Mischwerkzeuge
müssen die Öffnungen mit einer elektrischen Verriegelung
mit Zuhaltung ausgerüstet werden.
- Die Mischerdeckel müssen so angeordnet
und gesichert sein, dass sie nicht unbeabsichtigt
zuschlagen können, z. B. durch eine Sicherungskette
2 .
- Schauöffnungen müssen so gesichert sein, dass ein
Hineingreifen in den Mischer nicht möglich ist
3 .
- Im Bereich des Mischers muss ein abschließbarer
Hauptschalter 4
vorhanden sein. Weiterhin sollte
sich daneben eine Vor-Ort-Steuerung 5 befinden.
Die Vor-Ort-Steuerung muss so angebracht sein,
dass sie nicht vom Mischgefäß aus bedient werden
kann und die Mischwerkzeuge eingesehen werden
können. Die Vor-Ort-Steuerung muss entweder als
Zweihandschaltung ausgeführt sein oder es muss
eine selbsttätige Rückstellung vorhanden sein, die
verschließbar ist.
Zusätzlich muss der Nachlauf der Mischwerkzeuge
beachtet werden.
- Die Vor-Ort-Steuerung wird durch einen Schlüsselschalter
betriebsbereit geschaltet, wobei gleichzeitig
die Steuerung vom Steuerstand außer Kraft gesetzt
wird.
- Für regelmäßige Wartungs- und Reinigungsarbeiten
müssen geeignete Standflächen 6
für das Personal vorhanden sein, um ein gefahrloses Reparieren,
Reinigen oder Abschmieren zu ermöglichen.
- Bei Betätigen des Hauptschalters des Mischers muss
sichergestellt sein, dass die zuführenden Fördereinrichtungen
und die Austragseinrichtungen zwangsweise
abgeschaltet sind.
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Reparatur/Wartung und Reinigungsarbeiten
- Bei Reparatur-, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten
am/im Mischer oder seinen Antriebsteilen, muss der
elektrische Antrieb allpolig vom Netz getrennt und
gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
- Pneumatisch oder hydraulisch bestätigte Einrichtungen
wie Schieber und Klappen müssen drucklos
gemacht werden.
- Wird im Mischer gearbeitet, müssen hierbei die
Maßnahmen bei „Arbeiten in engen Räumen“ berücksichtigt
werden. Kommen elektrische Geräte
zum Einsatz, müssen zusätzlich die Schutzmaßnahmen
bei „Arbeiten unter erhöhter elektrischer
Gefährdung“ eingehalten werden (siehe auch
Kapitel A 4.5).
- Bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten muss
zum Positionieren der Mischwerkzeuge bei Bedarf
die Vor-Ort-Steuerung genutzt werden.
- Bei Reinigungsarbeiten kann es zu Lärm-, Staub- und
anderen körperlichen Belastungen kommen.
Um diese zu verringern, haben sich in der Praxis
automatische Mischerreinigungssysteme bewährt.
Werden diese nicht eingesetzt, sollte der Reinigung
mit einem Flüssigkeitsstrahler 7 der Vorzug vor dem
Einsatz von Hammer und Meißel gegeben werden.
Die Lärm- und Staubbelastung und die Verletzungsgefahr
durch absplitternde Teile ist zu groß.
- Wird der Mischerinnenraum mit einem Betontrennmittel
eingesprüht, kann es durch den auftretenden
Sprühnebel beim Einatmen zu Gesundheitsgefahren
kommen. Die Gefahren und die Handhabung des
Betontrennmittels sind in dem Sicherheitsdatenblatt
des Herstellers aufgeführt.
- Für die Reinigung der Austragsvorrichtungen müssen
ggf. geeignete Einrichtungen gegen Absturz eingesetzt
werden, z. B. Bühnen 8 , Podeste oder Gerüste.
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Prüfungen
Eine Prüfung der sicherheitsrelevanten Steuerungselemente,
Endschalter und Schutzgitter muss regelmäßig
erfolgen.
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Anforderungen an das Personal
Über den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reinigungs- und
Instandhaltungsarbeiten sind die Mitarbeiter regelmäßig,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
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Betriebsanweisungen
Für Reinigungsarbeiten ist eine Betriebsanweisung zu
erstellen (siehe auch A 1.4).
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Persönliche Schutzausrüstungen
Bei Reinigungsarbeiten muss eine geeignete Schutzausrüstung
getragen werden (Schutzbrille, Schutzhandschuhe,
Gehörschutz, evtl. Atemschutz).
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> Weitere Informationen
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