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A 2.12 Kübelbahn
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Die häufigsten Gefahren
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- gequetscht bzw. angefahren werden im
Bewegungsbereich der Kübelbahn
- Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
- getroffen werden von herabfallendem Frischbeton
- Augenverletzungen beim Reinigen, z. B. durch den
Einsatz von Hochdruckwasserstrahlgeräten
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- Mindestabstand von 0,5 m zwischen Kübel und
festen Teilen der Umgebung
- Mindestabstand zu Verkehrswegen unter der Bahn:
- bei Fußgängerverkehr: mind. 2,50 m
- bei Fahrzeugverkehr: maximale Fahrzeughöhe
+ 0,5 m Sicherheitszuschlag
- trennende Schutzeinrichtungen, z. B. Umzäunung,
Unterbaugitter, wenn Mindestabstände nicht eingehalten
werden können
- Anordnung von festen Wartungsbühnen parallel
zur Bewegungsrichtung, d. h. außerhalb des Fahrweges
1
- Einrichtung von Waschplätzen mit Absturzsicherung
- Sicherung der Zugänge zu den Reinigungsbühnen,
z. B. elektrische Verriegelung
- Sicherung der Zugänge zu Aufgabetrichtern
- akustische und/oder optische Signalgebung für
Kübelbewegung
- beidseitige Abschalteinrichtungen an den Kübelgefäßen,
z. B. Abschaltbügel 2
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Anlagenteile abschalten und gegen Wiedereinschalten
sichern
- Arbeiten vorzugsweise von Wartungs- bzw. Reinigungsbühne
ausführen
- bei stehen gebliebenem Kübel während des
Transportes:
- Kübel gegen Drehen bzw. Entleeren sichern
- Einsatz von mobiler Hubarbeitsbühne, Hubsteiger
oder Gabelstapler mit Arbeitskorb
- Sicherstellung einer eindeutigen Kommunikation
zwischen Anlagenfahrer (Steuerstand) und
Wartungspersonal
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Prüfungen
- regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person
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Persönliche Schutzausrüstungen
- beim Betrieb: Schutzhelm und Sicherheitsschuhe
- bei Reinigungsarbeiten (Abspritzen): Schutzhandschuhe
und Schutzbrille erforderlich
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> Weitere Informationen
- BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- EN 12629: „Maschinen und Anlagen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und
Kalksandsteinmassen – Sicherheit –“ , Teil 1 „Gemeinsame Anforderungen“
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