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A 2.14 Betrieb von Silos
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Die häufigsten Gefahren
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- vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
- Absturz vom oder ins Silo
- gequetscht werden in den Austragseinrichtungen
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- Öffnungen, durch die Personen ins Silo abstürzen
können, müssen durch Geländer, Abdeckungen
oder Gitter gesichert sein.
- Befahröffnungen, z. B. Zugangstüren, Mannlöcher
müssen verschlossen sein.
- Silos, die unterfahren werden, müssen Radabweiser
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haben. Die Radabweiser halten das
Fahrzeug in der Spur und verhindern auch ein
Anstoßen an der Silokonstruktion.
- Hilfseinrichtungen zur Unterstützung des störungsfreien
Materialflusses sind:
- bei körnigen Füllgütern, z. B. Kies, Sand, Splitte:
Rüttler, Luftkanonen, Dampf (Winterbetrieb),
- bei staubförmigen Fullgütern: einblasen wasserfreier
Druckluft oder inerter Gase, z. B. Stickstoff
oder Kohlendioxyd bei Kohlenstaubsilos
- Silos, die pneumatisch befüllt werden, müssen mit
Sicherungen gegen auftretende Über- und Unterdrücke
ausgerüstet sein. Filteranlagen sind hierzu
nicht geeignet.
- An der Einblasöffnung müssen selbsttätig wirkende
Abschaltventile vorhanden sein, die bei Überfüllung
oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung
verschließen 2 .
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Reparatur/Wartung/Instandhaltung
- Bei Störungen des Materialflusses zuerst
versuchen, diese durch Einsatz der Zusatzeinrichtungen,
z. B. Rüttler, Luftkanone zu beseitigen.
- Wenn der Einsatz von Zusatzeinrichtungen nicht
möglich ist, sind die Anbackungen/Verstopfungen
von oben mit z. B. Stangen, Luftlanzen, Beräumgeräten
zu beseitigen, so dass Personen durch
das Material nicht gefährdet werden.
- Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind
Laufstege, Bühnen, Geländer 3 zu installieren
bzw. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
zu benutzen.
- Beim Einsteigen und Einfahren in Silos ist das
Kapitel A 2.15 zu beachten.
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Prüfungen
- Silos sind in regelmäßigen Abständen durch eine
befähigte Person zu prüfen.
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Betriebsanweisungen
- Mitarbeiter sind über Tätigkeiten an/in Silos
anhand einer Betriebsanweisung zu unterweisen.
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Sicherheitsschuhe, Schutzhelm
- ggf. PSA gegen Absturz
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- DIN EN 617 „Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Einrichtungen für die Lagerung
von Schüttgütern in Silos, Bunkern, Vorratsbehältern und Trichtern“
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