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A 2.14 Betrieb von Silos

  Die häufigsten Gefahren

  • vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
  • Absturz vom oder ins Silo
  • gequetscht werden in den Austragseinrichtungen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Öffnungen, durch die Personen ins Silo abstürzen können, müssen durch Geländer, Abdeckungen oder Gitter gesichert sein.
  • Befahröffnungen, z. B. Zugangstüren, Mannlöcher müssen verschlossen sein.
  • Silos, die unterfahren werden, müssen Radabweiser  1  haben. Die Radabweiser halten das Fahrzeug in der Spur und verhindern auch ein Anstoßen an der Silokonstruktion.
  • Hilfseinrichtungen zur Unterstützung des störungsfreien Materialflusses sind:
    • bei körnigen Füllgütern, z. B. Kies, Sand, Splitte: Rüttler, Luftkanonen, Dampf (Winterbetrieb),
    • bei staubförmigen Fullgütern: einblasen wasserfreier Druckluft oder inerter Gase, z. B. Stickstoff oder Kohlendioxyd bei Kohlenstaubsilos
  • Silos, die pneumatisch befüllt werden, müssen mit Sicherungen gegen auftretende Über- und Unterdrücke ausgerüstet sein. Filteranlagen sind hierzu nicht geeignet.
  • An der Einblasöffnung müssen selbsttätig wirkende Abschaltventile vorhanden sein, die bei Überfüllung oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung verschließen  2 .



Reparatur/Wartung/Instandhaltung

  • Bei Störungen des Materialflusses zuerst versuchen, diese durch Einsatz der Zusatzeinrichtungen, z. B. Rüttler, Luftkanone zu beseitigen.
  • Wenn der Einsatz von Zusatzeinrichtungen nicht möglich ist, sind die Anbackungen/Verstopfungen von oben mit z. B. Stangen, Luftlanzen, Beräumgeräten zu beseitigen, so dass Personen durch das Material nicht gefährdet werden.
  • Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind Laufstege, Bühnen, Geländer  3  zu installieren bzw. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu benutzen.
  • Beim Einsteigen und Einfahren in Silos ist das Kapitel A 2.15 zu beachten.

Prüfungen

  • Silos sind in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu prüfen.

Betriebsanweisungen

  • Mitarbeiter sind über Tätigkeiten an/in Silos anhand einer Betriebsanweisung zu unterweisen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe, Schutzhelm
  • ggf. PSA gegen Absturz

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • DIN EN 617 „Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern in Silos, Bunkern, Vorratsbehältern und Trichtern“

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