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A 2.6 Baustellen- und Handkreissägen

  Die häufigsten Gefahren

  • Schnittverletzungen durch Eingriff in das Sägeblatt
  • Stichverletzungen durch weggeschleuderte Werkstückteile
  • getroffen werden durch das Werkstück

  Maßnahmen

Betrieb

  • Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen  1 
  • Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz des Sägeblattes nicht mehr als 10 mm
  • beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren
  • Schiebestock bereitstellen
  • vor Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Stecker ziehen  3 
  • Sägeblätter nach dem Ausschalten nicht durch seitliches Gegendrücken abbremsen
  • Hilfseinrichtungen benutzen:
    • Parallelanschlag  4 
    • Winkelanschlag  5 
    • Keilschneideeinrichtung  6 
    • Schiebestock  7 
  • auf richtige Anbringung und Einstellung der Schutzhaube achten  8 
  • Splitter, Späne usw. nicht mit der Hand aus dem Bereich des laufenden Sägeblattes entfernen
  • vor dem Verlassen des Bedienstandes Maschine ausschalten
  • nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind  2 
  • bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein; angegebene Drehzahl nicht überschreiten  2 
  • lärmarme Sägeblätter benutzen
  • nur Werkstoffe schneiden, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kreissäge entsprechen
  • Sägeblätter entsprechend des zu sägenden Materials auswählen





Zusätzliche technische Anforderungen für Handmaschinen

  • An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung versehen sein  9 .
  • Bei Schnitttiefen von mehr als 18 mm muss die Handkreissäge mit einem Spaltkeil ausgerüstet sein, Abstand vom Zahnkranz nicht mehr als 5 mm  10 .
  • Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke.
  • Handmaschinen nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf außer im geschlossenen Zustand nicht festgestellt werden  11 .



Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche über 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und, wenn es die Berufsausbildung erfordert, an Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
  • Jugendliche unter 16 Jahre dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.

Vorsorgeuntersuchungen

  • Vorsorgeuntersuchung G 20 veranlassen, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Gehörschutz
  • ggf. Schutzbrille

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang

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