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A 2.6 Baustellen- und Handkreissägen
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Die häufigsten Gefahren
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- Schnittverletzungen durch Eingriff in das Sägeblatt
- Stichverletzungen durch weggeschleuderte
Werkstückteile
- getroffen werden durch das Werkstück
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Maßnahmen
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Betrieb
- Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes
auswählen
1
- Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz des Sägeblattes
nicht mehr als 10 mm
- beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen,
Verformungen, Brandflecken, aussortieren
- Schiebestock bereitstellen
- vor Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten Stecker ziehen 3
- Sägeblätter nach dem Ausschalten nicht durch
seitliches Gegendrücken abbremsen
- Hilfseinrichtungen benutzen:
- Parallelanschlag 4
- Winkelanschlag 5
- Keilschneideeinrichtung 6
- Schiebestock 7
- auf richtige Anbringung und Einstellung der
Schutzhaube achten 8
- Splitter, Späne usw. nicht mit der Hand aus dem
Bereich des laufenden Sägeblattes entfernen
- vor dem Verlassen des Bedienstandes Maschine
ausschalten
- nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem
Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind 2
- bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich
die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein;
angegebene Drehzahl nicht überschreiten 2
- lärmarme Sägeblätter benutzen
- nur Werkstoffe schneiden, die dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Kreissäge entsprechen
- Sägeblätter entsprechend des zu sägenden
Materials auswählen
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Zusätzliche technische Anforderungen
für Handmaschinen
- An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz
des Blattes über der Auflage mit fester
Verkleidung versehen sein 9 .
- Bei Schnitttiefen von mehr als 18 mm muss die Handkreissäge
mit einem Spaltkeil ausgerüstet sein, Abstand vom Zahnkranz nicht mehr als 5 mm
10 .
- Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz
höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke.
- Handmaschinen nicht mit laufendem Sägeblatt
ablegen.
- Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf
außer im geschlossenen Zustand nicht festgestellt
werden 11 .
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Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 16 Jahre dürfen nur unter
Aufsicht eines Fachkundigen und, wenn es die
Berufsausbildung erfordert, an Tisch- und Formatkreissägemaschinen
arbeiten.
- Jugendliche unter 16 Jahre dürfen nicht an den
Maschinen beschäftigt werden.
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Vorsorgeuntersuchungen
- Vorsorgeuntersuchung G 20 veranlassen, wenn
die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm
ausgesetzt sind.
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Gehörschutz
- ggf. Schutzbrille
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
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