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A 3.3 Leitern

  Die häufigsten Gefahren

  • Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter
  • Verlust des Haltes durch den Benutzer

  Maßnahmen

Allgemein

  • geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten
  • Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern
  • keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen
  • Holzleitern witterungs- und temperaturgeschützt lagern
  • Holzleitern nicht mit deckenden Anstrichen versehen
  • schadhafte Leitern nicht benutzen, z. B. angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metalleitern (ggf. unbrauchbar machen)
  • beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten

Anlegeleitern

  • den richtigen Anlegewinke einhalten  1 , Sprossenanlegeleiter: 65–75°, Stufenanlegleiter: 60–70°
  • nur an sichere Stützpunkte anlehnen, mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen  2 
  • gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen  3 , dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Einhängevorrichtungen, Anbinden des Leiterkopfes
  • mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen
  • die obersten 4 Sprossen nicht benutzen
  • von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn:
    • von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen
    • Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte

Mehrteilige Anlegeleitern

  • Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen
  • bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit der Abweiser sowie auf Einrasten der Feststelleinrichtung achten  4 

Anlegeleitern bei Bauarbeiten

  • Keinen Standplatz höher als 7,00 m einnehmen.
  • Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht überschreiten.
  • Die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen darf nicht mehr als 1,00 m2 betragen.
  • Bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m darf nicht länger als 2 Stunden gearbeitet werden.
  • Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen.
  • Leitern nur einsetzen als Aufstiege:
    • bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied
      ≤ 5,00 m,
    • für kurzzeitige Bauarbeiten,
    • als Gerüstleiter zum Verbinden von max. zwei Gerüstlagen,
    • als Gerüstaußenleiter bei Belaghöhen ≤ 5,00 m,
    • wenn aus bau- oder arbeitstechnischen Gründen kein Einbau von Treppen in Schächte erfolgen kann.

Stehleitern

  • nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen verwenden
  • nicht als Anlegeleitern benutzen
  • von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege übersteigen
  • oberste Sprosse nicht besteigen, Ausnahme: sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist
  • auf Treppen und schiefen Ebenen Holmverlängerungen einsetzen  5 
  • jede Holmverlängerung mit mindestens 2 Leiterklammern bzw. Klemmlaschen befestigen

Mehrteilige Stehleitern

  • Stehleiter erst betreten, wenn druck- und zugfeste Spreizsicherung wirksam ist
  • Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen
  • auf freie Beweglichkeit der Abweiser sowie auf Einrasten der Feststelleinrichtungen achten
  • die oberen vier Sprossen bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter nicht betreten

Mechanische Leitern

  • Auf- und Abbau sowie Benutzung nach Betriebsanleitung
  • nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen
  • Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen einhalten (siehe Tabelle 1)
  • Achsfedern und Luftbereifung durch Stützspindeln oder ausfahrbare Ausleger entlasten; Geländeunebenheiten ausgleichen
  • Arbeiten nur von Plattform mit Rückenschutz oder Arbeitskorb  6 
  • kein Aufenthalt von Personen auf der Leiter beim Verfahren, Neigen, Schwenken, Aus- oder Einziehen

Mechanische Leitern mit Arbeitskorb – zusätzliche Hinweise

  • Auf sichere Befestigung des Arbeitskorbes an der Leiterspitze ist zu achten. Die Neigung des Bodens darf bei der Benutzung nicht mehr als 7° betragen.
  • Die Umwehrung der Arbeitskörbe muss mindestens 1,10m hoch sein.
  • Arbeitskörbe müssen über eine Einstieghilfe, z. B. Leiter, verfügen, wenn sich die Bodenfläche nicht bis auf 0,50 m über Flur absenken lässt.
  • Es müssen Halteeinrichtungen zum sicheren Übersteigen von der mechanischen Leiter zum Arbeitskorb vorhanden sein.

Reparatur/Wartung

  • Angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von Holzleitern nicht flicken

Nenn-
spannung(Volt)
Sicherheits-
abstand
bis 1000 V 1,0 m
über 1 kV bis 110 kV 3,0 m
über 110 kV bis 220 kV 4,0 m
über 220 kV bis 380 kV oder bei unbekannter Nennspannung 5,0 m
Tabelle 1: Sicherheitsabstände zu Freileitungen

Prüfungen

  • Leitern sind vor jedem Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen.
  • Leitern müssen in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Leitern dürfen nur von geeigneten Personen benutzt werden, d. h., z. B. Personen ohne Höhenangst, mit Schwindelfreiheit oder ohne Kreislaufproblemen.

  >   Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • DIN EN 131-1 und 2 „Leitern”

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