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A 3.3 Leitern
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Die häufigsten Gefahren
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- Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter
- Verlust des Haltes durch den Benutzer
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Maßnahmen
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Allgemein
- geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und
Größe beachten
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten
- Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen
sichern
- keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen
- Holzleitern witterungs- und temperaturgeschützt
lagern
- Holzleitern nicht mit deckenden Anstrichen versehen
- schadhafte Leitern nicht benutzen, z. B. angebrochene
Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene und
angeknickte Metalleitern (ggf. unbrauchbar machen)
- beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden
Händen festhalten
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Anlegeleitern
- den richtigen Anlegewinke
einhalten 1 , Sprossenanlegeleiter:
65–75°, Stufenanlegleiter: 60–70°
- nur an sichere Stützpunkte anlehnen, mindestens
1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen
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- gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen
und Einsinken sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen
3 , dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Einhängevorrichtungen,
Anbinden des Leiterkopfes
- mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen
- die obersten 4 Sprossen nicht benutzen
- von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn:
- von vorhandenen oder benutzten Stoffen und
Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen,
z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen
- Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient
werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte
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Mehrteilige Anlegeleitern
- Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen
Länge zusammenstecken oder ausziehen
- bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit der Abweiser
sowie auf Einrasten der Feststelleinrichtung
achten 4
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Anlegeleitern bei Bauarbeiten
- Keinen Standplatz höher als 7,00 m einnehmen.
- Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und
Materials darf 10 kg nicht überschreiten.
- Die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen
darf nicht mehr als 1,00 m2 betragen.
- Bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m darf nicht
länger als 2 Stunden gearbeitet werden.
- Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer
Sprosse stehen.
- Leitern nur einsetzen als Aufstiege:
- bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied
≤ 5,00 m,
- für kurzzeitige Bauarbeiten,
- als Gerüstleiter zum Verbinden von max. zwei
Gerüstlagen,
- als Gerüstaußenleiter bei Belaghöhen ≤ 5,00 m,
- wenn aus bau- oder arbeitstechnischen Gründen
kein Einbau von Treppen in Schächte erfolgen
kann.
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Stehleitern
- nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen verwenden
- nicht als Anlegeleitern benutzen
- von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze oder
Verkehrswege übersteigen
- oberste Sprosse nicht besteigen, Ausnahme:
sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist
- auf Treppen und schiefen Ebenen Holmverlängerungen
einsetzen 5
- jede Holmverlängerung mit mindestens 2 Leiterklammern
bzw. Klemmlaschen befestigen
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Mehrteilige Stehleitern
- Stehleiter erst betreten, wenn druck- und zugfeste
Spreizsicherung wirksam ist
- Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen
Länge zusammenstecken oder ausziehen
- auf freie Beweglichkeit der Abweiser sowie auf
Einrasten der Feststelleinrichtungen achten
- die oberen vier Sprossen bei Stehleitern mit aufgesetzter
Schiebeleiter nicht betreten
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Mechanische Leitern
- Auf- und Abbau sowie Benutzung nach Betriebsanleitung
- nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen
- Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen
einhalten (siehe Tabelle 1)
- Achsfedern und Luftbereifung durch Stützspindeln
oder ausfahrbare Ausleger entlasten; Geländeunebenheiten
ausgleichen
- Arbeiten nur von Plattform mit Rückenschutz oder
Arbeitskorb 6
- kein Aufenthalt von Personen auf der Leiter beim
Verfahren, Neigen, Schwenken, Aus- oder Einziehen
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Mechanische Leitern mit Arbeitskorb – zusätzliche Hinweise
- Auf sichere Befestigung des Arbeitskorbes an der
Leiterspitze ist zu achten. Die Neigung des Bodens
darf bei der Benutzung nicht mehr als 7° betragen.
- Die Umwehrung der Arbeitskörbe muss mindestens
1,10m hoch sein.
- Arbeitskörbe müssen über eine Einstieghilfe, z. B.
Leiter, verfügen, wenn sich die Bodenfläche nicht bis
auf 0,50 m über Flur absenken lässt.
- Es müssen Halteeinrichtungen zum sicheren Übersteigen
von der mechanischen Leiter zum Arbeitskorb
vorhanden sein.
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Reparatur/Wartung
- Angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von
Holzleitern nicht flicken
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Nenn- spannung(Volt) |
Sicherheits- abstand |
| bis 1000 V |
1,0 m |
| über 1 kV bis 110 kV |
3,0 m |
| über 110 kV bis 220 kV |
4,0 m |
| über 220 kV bis 380 kV
oder bei unbekannter Nennspannung |
5,0 m |
Tabelle 1: Sicherheitsabstände zu
Freileitungen
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Prüfungen
- Leitern sind vor jedem Gebrauch einer Sichtprüfung
zu unterziehen.
- Leitern müssen in regelmäßigen Abständen von einer
befähigten Person geprüft werden.
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Beschäftigungsbeschränkungen
- Leitern dürfen nur von geeigneten Personen benutzt
werden, d. h., z. B. Personen ohne Höhenangst, mit
Schwindelfreiheit oder ohne Kreislaufproblemen.
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> Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- DIN EN 131-1 und 2 „Leitern”
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