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A 3.6 Lastaufnahmemittel
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Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen zur Aufnahme
von Lasten mit einem Hebezeug durch eine
kraftschlüssige Verbindung, z. B. Greifer, Klemmen,
Lasthebemagnete, Steingreifer, Rohrgreifer 1 ,
Schachtringklemmengehänge, Vakuumheber 2 ,
Zangengreifer oder durch formschlüssige Verbindung,
z. B. Ausgleicher, C-Haken 3 , Container-
Geschirre, Gehänge, Körbe, Krangabeln, Kübel,
Kugelkopfankersysteme, Schraubanker, Traversen
4 .
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Die häufigsten Gefahren
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- Lastabsturz auf Grund
- einer Überschreitung der zulässigen
Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels
- übermäßiger Belastung der Aufhängepunkte
oder der Verankerungspunkte
- falscher Auswahl von Lastaufnahmemitteln
- nicht sicher angeschlagener Lasten
- sich ungewollt verlagernder Lasten
- unbeabsichtigt ausgehakter Lasten
- Absturz von Personen
- beim Personentransport mit ungeeigneten
Personenaufnahmemitten oder
- beim Befördern auf Lastaufnahmemitteln
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- Kennzeichnung der Lastaufnahmemittel mit den
für den Betrieb wichtigen Angaben, z. B. Eigengewicht,
Tragfähigkeit, Baujahr, Nachweis der
Tragfähigkeit
- Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung
nach der Betriebsanleitung des Herstellers;
besondere Regeln sind z. B. bei Vakuumhebern,
Klemmen oder Zangen zu beachten
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Betrieb
- mangelhafte Lastaufnahmemittel sind der Benutzung
zu entziehen
- keine Beförderung von Personen mit Lastaufnahmemitteln,
Ausnahme: z. B. Betonkübel mit
Standplatz
- kein Transport von Lasten, die durch Magnet-,
Saug- oder Reibungskräfte gehalten werden, über
Personen hinweg
- Lasten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern,
z. B. Lasthaken mit einer Hakensicherung
- Lastaufnahmemittel nicht überlasten
- Lastaufnahmemittel so aufbewahren, dass sie
nicht beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit
beeinträchtigt werden
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Prüfungen
- regelmäßige Prüfung auf mechanische Beschädigung,
Verschleiß, Verformungen, Brüche,
Verschmutzungen sowie vorhandene Kennzeichnung
- Lastaufnahmemittel in regelmäßigen Abständen
durch eine befähigte Person prüfen lassen
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Beschäftigungsbeschränkungen
Beim Einsatz von Lasthebemagneten können
Personen mit Herzschrittmachern gefährdet werden.
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> Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
- BGI 556 „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“
- BGI 555 „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“
- BGI 876 „Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb“
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