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A 3.6 Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen zur Aufnahme von Lasten mit einem Hebezeug durch eine kraftschlüssige Verbindung, z. B. Greifer, Klemmen, Lasthebemagnete, Steingreifer, Rohrgreifer  1 , Schachtringklemmengehänge, Vakuumheber  2 , Zangengreifer oder durch formschlüssige Verbindung, z. B. Ausgleicher, C-Haken  3 , Container- Geschirre, Gehänge, Körbe, Krangabeln, Kübel, Kugelkopfankersysteme, Schraubanker, Traversen  4 .

  Die häufigsten Gefahren

  • Lastabsturz auf Grund
    • einer Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels
    • übermäßiger Belastung der Aufhängepunkte oder der Verankerungspunkte
    • falscher Auswahl von Lastaufnahmemitteln
    • nicht sicher angeschlagener Lasten
    • sich ungewollt verlagernder Lasten
    • unbeabsichtigt ausgehakter Lasten
  • Absturz von Personen
    • beim Personentransport mit ungeeigneten Personenaufnahmemitten oder
    • beim Befördern auf Lastaufnahmemitteln

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Kennzeichnung der Lastaufnahmemittel mit den für den Betrieb wichtigen Angaben, z. B. Eigengewicht, Tragfähigkeit, Baujahr, Nachweis der Tragfähigkeit
  • Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung nach der Betriebsanleitung des Herstellers; besondere Regeln sind z. B. bei Vakuumhebern, Klemmen oder Zangen zu beachten



Betrieb

  • mangelhafte Lastaufnahmemittel sind der Benutzung zu entziehen
  • keine Beförderung von Personen mit Lastaufnahmemitteln, Ausnahme: z. B. Betonkübel mit Standplatz
  • kein Transport von Lasten, die durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte gehalten werden, über Personen hinweg
  • Lasten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern, z. B. Lasthaken mit einer Hakensicherung
  • Lastaufnahmemittel nicht überlasten
  • Lastaufnahmemittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung auf mechanische Beschädigung, Verschleiß, Verformungen, Brüche, Verschmutzungen sowie vorhandene Kennzeichnung
  • Lastaufnahmemittel in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person prüfen lassen

Beschäftigungsbeschränkungen
Beim Einsatz von Lasthebemagneten können Personen mit Herzschrittmachern gefährdet werden.

  >   Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
  • BGI 556 „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“
  • BGI 555 „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“
  • BGI 876 „Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb“

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