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A 3.7 Anschlagmittel
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Drahtseile, Anschlagseile, Rundstahlketten,
Anschlagketten, Hakenketten, Hebebänder, Faserseile,
Kettengehänge, Endlosschlupfe – mit ihnen kann die
Last unmittelbar mit dem Kranhaken des Hebezeuges
verbunden werden.
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Die häufigsten Gefahren
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- Lastabsturz auf Grund des Überschreitens der
zulässigen Tragfähigkeit des Anschlagmittels
- falsche Auswahl von Anschlagmitteln
- nicht sicher angeschlagene Lasten
- sich ungewollt verlagernde Lasten
- unbeabsichtigt ausgehakte Lasten
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- Kennzeichnung der Anschlagmittel mit den für
den Betrieb wichtigen Angaben, z. B. Tragfähigkeit,
Neigungswinkel, Einsatztemperatur
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Anschlagen
- Auswahl des geeigneten Anschlagmittels (Angaben
des Herstellers beachten) mit besonderer Beachtung
der Tragfähigkeit
- Belastungstabellen beachten (Tragfähigkeit,
Neigungswinkel), Anschlagmittel nicht überlasten
- bei Ketten den Kettenanhänger beachten,
fehlende Kettenanhänger ersetzen
- maximaler Neigungswinkel (Spreizwinkel) von 60°
1
- bei mehrsträngigen Gehängen nur zwei Stränge
als tragend annehmen 2
- Lasten im Schnürgang anschlagen 3
- das Anschlagen im Hängegang ist nur bei großstückigen
Lasten zulässig, wenn ein Zusammenrutschen
der Anschlagmittel und eine Verlagerung
der Last nicht möglich ist
- Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel
über scharfe Kanten geführt werden
- beim Anschlagen den Schwerpunkt der Last beachten
- Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes
Aushängen verhindert wird 4
- Lasthaken dürfen keine groben Verformungen im
Hakenmaul aufweisen (max. 10% Aufweitung), die
Abnutzung im Hakenmaul darf max. 5% aufweisen
- Ösen und Haken müssen zueinander passen,
Ösen müssen auf den Haken frei beweglich sein
- genormte und gekennzeichnete Anschlagmittel
verwenden, keine Eigenkonstruktionen mit Seilklemmen,
Knoten usw.
- Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht
beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit
beeinträchtigt werden
- leeres oder unbelastetes Hakengeschirr nach
Möglichkeit hochhängen
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Stahldrahtseile
- Stahldrahtseile müssen einen Mindestdurchmesser
von 8 mm haben 5
- Ablegereife 6
siehe Tabelle 1:
- wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich
gebrochen sind
- bei Quetschungen oder Knickung des Seiles
- bei Aufdoldungen und Auftreten von Klanken
- wenn spannungsführende Teile berührt wurden
| Seilart |
Anzahl sichtbarer Drahtbrüche
bei Ablegereife
auf einer Länge von |
| |
3d |
6d |
30d |
| Litzenseil |
4 |
6 |
16 |
| Kabelschlagseil |
10 |
15 |
40 |
Tabelle 1: Ablegereife von Drahtseilen bei
sichtbaren Drahtbrüchen
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Seilendverbindungen
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- Presshülsen dürfen nur auf Zug und nie auf Biegung
beansprucht werden
- nur zulässige Seilschlösser verwenden
- loses Seilende gegen Durchziehen sichern
- keine Seilendverbindungen mit Drahtseilklemmen
verwenden
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Ketten
- Kennzeichnung von Kettenanhängern mit Güteklasse,
Nenndicke, Anzahl der Kettenstränge,
Neigungswinkel
- Ablegereife:
- bei Längungen der Kette oder eines Einzelgliedes
um mehr als 5%
- bei Verformungen und eingeschränkter
Beweglichkeit
- bei Abnahme der Glieddicke an einer Stelle
um mehr als 10%
- wenn spannungsführende Teile berührt wurden
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Chemiefaserbänder
- Aufnäher enthalten Angaben über die Tragfähigkeit
bei verschiedenen Anschlagarten
- die Farbe des Aufnähers kennzeichnet den Werkstoff
des Bandmaterials:
- Blau: Polyester (PES)
- Grün: Polyamid (PA)
- Braun: Polypropylen (PP)
- die Farbe des Bandmaterials gibt Aufschluss über
die Tragfähigkeit des Hebebandes als Einzelstrang
| Tragfähigkeit in kg |
| 1000 |
| 2000 |
| 3000 |
| 4000 |
| 5000 |
- Ablegereife:
– bei Beschädigungen der Webkanten
– bei starken Verformungen
– bei Beschädigung der tragenden Nähte
bzw. der Ummantelung 8
- Hebebänder dürfen nicht über scharfe Kanten
oder raue Oberflächen gezogen werden
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Prüfungen
- vor dem Gebrauch eine Sichtkontrolle des
Anschlagmittels durchführen; werden Mängel
festgestellt, so sind Anschlagmittel der
Benutzung zu entziehen, z. B. Risse, Brüche
(Ablegereife)
- Anschlagmittel in regelmäßigen Abständen
durch befähigte Person prüfen lassen
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> Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
- BGI 556 „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“
- BGI 555 „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“
- BGI 622 „Belastungstabellen für Anschlagmittel“
- BGI 876 „Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb“
- BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
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