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A 3.8 Baustofflabore
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Die häufigsten Gefahren
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- Quetsch- und Scherstellen im Bereich der Werkzeuge
und Mischerflügel, z. B. Mörtelmischer
- umherfliegende Betonteile, z. B. bei der Druck- und
Biegeprüfmaschine
- Umfallen von Druckgasflaschen, unkontrollierter
Austritt von Gas
- Lärm beim Absieben von groben Körnungen
- Brand- und Explosionsgefahr
- Auftreten von gesundheitsgefährlichen Aerosolen
und Dämpfen
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
Allgemein
- Die Mindestbreite an allen Stellen im Labor muss
mindestens > 1 m sein.
- Türen von Laboratorien müssen ein Sichtfenster
haben und nach außen aufschlagen.
- Fußböden müssen wasserdicht sein.
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Zusätzliche Forderungen beim Umgang mit
Gefahrstoffen:
- technische Lüftungseinrichtungen 1
- Ausstattung mit Abzügen; die lufttechnische
Funktion des Abzuges muss überwacht sein
- Körperdusche am Ausgang
- Augendusche
- dauerabgesaugte Orte zur Aufbewahrung von
Chemikalien, die gesundheitsgefährliche Dämpfe
abgeben, z. B. Chemikalienschränke
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Druck- und Biegeprüfmaschine
- Quetschstellen und Bereiche mit Gefahrquellen
mit festangebrachten Schutzeinrichtungen sichern
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- Bereiche, in die Proben eingelegt werden,
durch bewegliche, elektrisch verriegelte Schutzeinrichtungen
sichern
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Laborbrecher
- Quetschstellen mit festangebrachten Schutzeinrichtungen
sichern
- Einfüllöffnungen elektrisch verriegeln
- Absaugung für die auftretenden Stäube oder
Platzierung des Brechers im Abzug
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Wärmeschrank
- beim Auftreten von Gasen, Dämpfen oder Nebeln:
Anschluss an eine ständig wirksame Entlüftung
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Wasserbad
- Anschluss von elektrischen Einbauten, z. B. Heizelementen,
über einen FI-Schalter
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Rührgerät
- Sicherung der Welle durch Wellenschutzhülse
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Heizbad
- beheizen nur durch elektrische Heizeinrichtungen
- nur PCB-freie Wärmeträger verwenden
- standfest aufstellen und gefahrlose Höheneinstellung
gewährleisten, z. B. durch Laborhebebühnen
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Steinsäge
- Absaugung von Stäuben und Aerosolen
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Laborsiebmaschine
- nur in schallisolierten Räumen oder unter einer
Schallschutzhaube betreiben 3
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Rütteltisch
- Formen auf dem Rütteltisch befestigen, um Lärm
zu vermindern
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Druckgasflaschen
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Prüfungen
- Prüfung der Laboreinrichtungen in regelmäßigen
Abständen durch eine befähigte Person
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Persönliche Schutzausrüstungen
- bei Bedarf: Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe,
Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzkleidung gegen
Chemikalien
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> Weitere Informationen
- BGR 120 „Richtlinien für Laboratorien“
- BGI 696 „Gefährliche Stoffe in der Steine und Erden-Industrie“
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