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A 3.8 Baustofflabore

  Die häufigsten Gefahren

  • Quetsch- und Scherstellen im Bereich der Werkzeuge und Mischerflügel, z. B. Mörtelmischer
  • umherfliegende Betonteile, z. B. bei der Druck- und Biegeprüfmaschine
  • Umfallen von Druckgasflaschen, unkontrollierter Austritt von Gas
  • Lärm beim Absieben von groben Körnungen
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Auftreten von gesundheitsgefährlichen Aerosolen und Dämpfen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

Allgemein

  • Die Mindestbreite an allen Stellen im Labor muss mindestens > 1 m sein.
  • Türen von Laboratorien müssen ein Sichtfenster haben und nach außen aufschlagen.
  • Fußböden müssen wasserdicht sein.

Zusätzliche Forderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen:

  • technische Lüftungseinrichtungen  1 
  • Ausstattung mit Abzügen; die lufttechnische Funktion des Abzuges muss überwacht sein
  • Körperdusche am Ausgang
  • Augendusche
  • dauerabgesaugte Orte zur Aufbewahrung von Chemikalien, die gesundheitsgefährliche Dämpfe abgeben, z. B. Chemikalienschränke

Druck- und Biegeprüfmaschine

  • Quetschstellen und Bereiche mit Gefahrquellen mit festangebrachten Schutzeinrichtungen sichern  2 
  • Bereiche, in die Proben eingelegt werden, durch bewegliche, elektrisch verriegelte Schutzeinrichtungen sichern

Laborbrecher

  • Quetschstellen mit festangebrachten Schutzeinrichtungen sichern
  • Einfüllöffnungen elektrisch verriegeln
  • Absaugung für die auftretenden Stäube oder Platzierung des Brechers im Abzug

Wärmeschrank

  • beim Auftreten von Gasen, Dämpfen oder Nebeln: Anschluss an eine ständig wirksame Entlüftung

Wasserbad

  • Anschluss von elektrischen Einbauten, z. B. Heizelementen, über einen FI-Schalter

Rührgerät

  • Sicherung der Welle durch Wellenschutzhülse

Heizbad

  • beheizen nur durch elektrische Heizeinrichtungen
  • nur PCB-freie Wärmeträger verwenden
  • standfest aufstellen und gefahrlose Höheneinstellung gewährleisten, z. B. durch Laborhebebühnen

Steinsäge

  • Absaugung von Stäuben und Aerosolen

Laborsiebmaschine

  • nur in schallisolierten Räumen oder unter einer Schallschutzhaube betreiben  3 

Rütteltisch

  • Formen auf dem Rütteltisch befestigen, um Lärm zu vermindern

Druckgasflaschen

  • gegen Umfallen sichern

Prüfungen

  • Prüfung der Laboreinrichtungen in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person

Persönliche Schutzausrüstungen

  • bei Bedarf: Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzkleidung gegen Chemikalien

  >   Weitere Informationen

  • BGR 120 „Richtlinien für Laboratorien“
  • BGI 696 „Gefährliche Stoffe in der Steine und Erden-Industrie“

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