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A 4.3 Schweißen

  Die häufigsten Gefahren

  • Brand- und Explosion durch Brenngas
  • optische Strahlung
  • Lärm
  • elektrischer Strom
  • Schadstoffe

  Maßnahmen

Gasschweißen/Brennschneiden

Betrieb

  • Gasflaschen gegen Umstürzen sichern  1 
  • liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern
  • auf die farbliche Markierung der Gasflaschen achten, um Verwechslungen auszuschließen (ab Juli 2006 gelten neue Kennzeichnungsfarben  2 )
  • auf den Gefahrgutaufkleber  3  achten (er ist die einzig verbindliche Information über den Gasinhalt)
  • nur geprüfte und zugelassene Druckminderer benutzen
  • Flaschenventile nicht ruckartig öffnen
  • Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten
  • Einzelflaschenanlagen mit Sicherungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag (Einzelflaschensicherungen) ausrüsten  4 
  • keine beschädigten oder porösen Schläuche verwenden
  • Schläuche gegen Abrutschen durch Verwendung von Schlauchtüllen mit Schlauchschellen oder Patentkupplungen sichern
  • der Brenner ist sicher zu zünden; dabei auf die richtige Zündfolge achten:
    1. Sauerstoffventil öffnen
    2. Brenngasventil öffnen
    3. ausströmendes Gemisch zünden zum Abstellen ist in umgekehrter Reihenfolge zu verfahren
  • Brenner und Schläuche nicht über Flaschen hängen und nicht in Werkzeugkisten oder anderen Hohlkörpern lagern
  • bei Schweißarbeiten für ausreichende Lüftung sorgen (Tabelle 1)





  Materialien Unlegierter und niedriglegierter Stahl, Aluminium-Werkstoff Hochlegierter Stahl NE-Werkstoffe (außer Aluminium-Werkstoff) Schweißen an beschichtetem Stahl
Verfahren
Gasschweißen ortsgebunden nicht ortsgebunden F
F
T
T
T
F
A
A
T
F
A
A
Brennschneiden ortsgebunden nicht ortsgebunden F
F
T
T
A
T
A
A
T
T
T
T

Tabelle 1: Lüftung in Räumen

= kurzzeitig F = freie (natürliche) Lüftung
= länger dauernd T = technische (maschinelle) Lüftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse
    A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe

Als kurzzeitig gilt, wenn die Brenndauer der Flamme oder des Lichtbogens täglich nicht mehr als eine halbe Stunde oder wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden beträgt. Als länger dauernd gilt, wenn die Brenndauer die vorgenannten Werte überschreitet.

Gasflaschen-Kennzeichnung

  1. Risiko und Sicherheitssätze
  2. Zusammensetzung des Gases bzw. des Gasgemisches
  3. EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort „Gasgemisch“
  4. Herstellerhinweis
  5. Gefahrzettel
  6. Produktbezeichnung des Herstellers
  7. Vollständige Gasbenennung nach GGVS
  8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers

Elektroschweißen/Schutzgasschweißen

Betrieb

  • entsprechend den Betriebsbedingungen (trockene Räume, im Freien und/oder unter erhöhter elektrischer Gefährdung) geeignete Schweißstromquellen auswählen
  • Netzleitungen, Schweißstromleitungen und Schlauchpakete gegen mechanische Beschädigungen schützen
  • nur einwandfrei isolierte Schweißleitungsverbinder benutzen
  • Erdungsklemme (Schweißstromrückleitung) am Werkstück nahe an der Schweißstelle kontaktsicher anbringen  5 
  • Schweißarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze durch Aufstellen von Stellwänden oder Vorhängen abschirmen
  • beschädigte Isolierbacken und Schweißdrahthalter sofort auswechseln
  • für ausreichende Lüftung sorgen, insbesondere bei hochlegierten Stählen (Auftragsschweißungen) (siehe Tabelle 2)  6 
  • Schweißdrahthalter und Schutzgasschweißbrenner nicht unter den Arm klemmen und nur auf isolierender Unterlage ablegen

  Materialien Unlegierter und niedriglegierter Stahl, Aluminium-Werkstoff Hochlegierter Stahl NE-Werkstoffe (außer Aluminium-Werkstoff) Schweißen an beschichtetem Stahl
Verfahren
Lichtbogenhandschweißen ortsgebunden nicht ortsgebunden T
F
A
T
A
T
A
A
A
T
A
A
MIG-, MAG-Schweißen* ortsgebunden nicht ortsgebunden T
F
A
T
A
T
A
A
A
T
A
A
WIG-Schweißen* mit thoriumoxidfreien Wolframelektroden ortsgebunden nicht ortsgebunden F
F
T
F
F
F
T
T
F
F
T
T
WIG-Schweißen* mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden ortsgebunden nicht ortsgebunden A
T
A
A
A
F
A
T
A
F
A
T

Tabelle 2: Lüftung in Räumen

= kurzzeitig F = freie (natürliche) Lüftung
= länger dauernd T = technische (maschinelle) Lüftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse
*) = Schutzgasschweißen A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe


Als kurzzeitig gilt, wenn die Brenndauer der Flamme oder des Lichtbogens täglich nicht mehr als eine halbe Stunde oder wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden beträgt. Als länger dauernd gilt, wenn die Brenndauer die vorgenannten Werte überschreitet.


Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung (s. auch Kapitel A 4.5)

  • besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen verwenden (z. B. S)  7 
  • isolierende Zwischenlagen, z. B. Gummimatten, Holzroste benutzen  8 
  • in engen Räumen keine elektrischen Schweißgeräte aufstellen und für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen



Schweißarbeiten an Behältern

  • Behälter vor Schweißbeginn gut reinigen
  • Behälter mit Wasser vollständig füllen oder mit Schutzgas durchströmen lassen

Brandschutz(s. auch Kapitel A 1.12)

  • mögliche Quellen für Brände oder Explosionen vollständig beseitigen
  • bei verbleibender Brand- bzw. Explosionsgefahr muss eine schriftliche Schweißerlaubnis vorliegen, in der die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind
  • geeignete Feuerlöschmittel während der Schweißarbeiten bereithalten
  • bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten Brandwache stellen

Prüfungen

  • Einzelflaschensicherungen und Verbrauchseinrichtungen sind in regelmäßigen Abständen auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und Dichtheit zu prüfen.
  • Schweißgeräte sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Anforderungen an das Personal

  • Eine Unterweisung ist erforderlich.

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen sind bei besonderen Gefahren zu erstellen.
    Besondere Gefahren sind z. B.:
    • Arbeiten in engen Räumen
    • Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr
    • Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt
    • Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung

Vorsorgeuntersuchungen

  • Bei der Durchführung von Schweiß- und Schneidarbeiten, insbesondere hochlegierter Stähle, ist zu prüfen, ob arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind.

Persönliche Schutzausrüstungen

Gasschweißen/Brennschneiden

  • Augenschutz, Schutzbrillen (Schutzstufen 2–8)
  • beim Brennschneiden: schwer entflammbarer Schutzanzug oder Lederschürze sowie Schweißerschutzhandschuhe
  • Schutzhelm und Gehörschutz
  • hochgeschlossene Arbeitskleidung und geschlossene Schuhe

Elektroschweißen/Schutzgasschweißen

  • geeignete Schutzschirme mit Schweißerschutzfilter der Schutzstufe 9–15
  • unbeschädigte und trockene Schweißerschutzhandschuhe aus Leder
  • Schutzhelme und Gehörschutz
  • unbeschädigtes, trockenes Schuhwerk mit isolierender Gummi- oder Kunststoffsohle  9 
  • schwer entflammbare Schutzkleidung oder Lederschürze

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • BGI 553 „Sicherheitslehrbrief Lichtbogenschweißer“
  • BGI 554 „Sicherheitslehrbrief für Gasschweißer“
  • BGI 692 „Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag in Einzelflaschenanlagen“
  • DIN-EN 169 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • DIN-EN 533 „Schutzkleidung – Schutz gegen Hitze und Flammen“
  • DIN EN 1089-3 „Farbkennzeichnung von Gasflaschen“
  • A 1.12, A 4.5

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