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A 4.3 Schweißen
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Die häufigsten Gefahren
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- Brand- und Explosion durch Brenngas
- optische Strahlung
- Lärm
- elektrischer Strom
- Schadstoffe
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Maßnahmen
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Gasschweißen/Brennschneiden
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Betrieb
- Gasflaschen gegen Umstürzen sichern 1
- liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern
- auf die farbliche Markierung der Gasflaschen achten,
um Verwechslungen auszuschließen (ab Juli 2006
gelten neue Kennzeichnungsfarben 2 )
- auf den Gefahrgutaufkleber 3
achten (er ist die einzig verbindliche Information über den Gasinhalt)
- nur geprüfte und zugelassene Druckminderer
benutzen
- Flaschenventile nicht ruckartig öffnen
- Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten
- Einzelflaschenanlagen mit Sicherungen gegen Gasrücktritt
und Flammdurchschlag (Einzelflaschensicherungen)
ausrüsten 4
- keine beschädigten oder porösen Schläuche verwenden
- Schläuche gegen Abrutschen durch Verwendung
von Schlauchtüllen mit Schlauchschellen oder
Patentkupplungen sichern
- der Brenner ist sicher zu zünden; dabei auf die
richtige Zündfolge achten:
1. Sauerstoffventil öffnen
2. Brenngasventil öffnen
3. ausströmendes Gemisch zünden
zum Abstellen ist in umgekehrter Reihenfolge zu
verfahren
- Brenner und Schläuche nicht über Flaschen hängen
und nicht in Werkzeugkisten oder anderen Hohlkörpern
lagern
- bei Schweißarbeiten für ausreichende Lüftung sorgen
(Tabelle 1)
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Materialien |
Unlegierter und niedriglegierter Stahl, Aluminium-Werkstoff |
Hochlegierter Stahl NE-Werkstoffe (außer Aluminium-Werkstoff) |
Schweißen an beschichtetem Stahl |
| Verfahren |
| Gasschweißen ortsgebunden nicht ortsgebunden |
F
F |
T
T |
T
F |
A
A |
T
F |
A
A |
| Brennschneiden ortsgebunden nicht ortsgebunden |
F
F |
T
T |
A
T |
A
A |
T
T |
T
T |
Tabelle 1: Lüftung in Räumen
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= kurzzeitig |
F = freie (natürliche) Lüftung |
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= länger dauernd |
T = technische (maschinelle) Lüftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse |
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A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe |
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Als kurzzeitig gilt, wenn die Brenndauer der Flamme oder des Lichtbogens täglich nicht mehr
als eine halbe Stunde oder wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden beträgt. Als länger dauernd
gilt, wenn die Brenndauer die vorgenannten Werte überschreitet.
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Gasflaschen-Kennzeichnung
- Risiko und Sicherheitssätze
- Zusammensetzung des Gases bzw. des Gasgemisches
- EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort „Gasgemisch“
- Herstellerhinweis
- Gefahrzettel
- Produktbezeichnung des Herstellers
- Vollständige Gasbenennung nach GGVS
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
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Elektroschweißen/Schutzgasschweißen
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Betrieb
- entsprechend den Betriebsbedingungen (trockene
Räume, im Freien und/oder unter erhöhter elektrischer
Gefährdung) geeignete Schweißstromquellen auswählen
- Netzleitungen, Schweißstromleitungen und Schlauchpakete
gegen mechanische Beschädigungen
schützen
- nur einwandfrei isolierte Schweißleitungsverbinder
benutzen
- Erdungsklemme (Schweißstromrückleitung) am Werkstück
nahe an der Schweißstelle kontaktsicher anbringen
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- Schweißarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze
durch Aufstellen von Stellwänden oder Vorhängen
abschirmen
- beschädigte Isolierbacken und Schweißdrahthalter
sofort auswechseln
- für ausreichende Lüftung sorgen, insbesondere
bei hochlegierten Stählen (Auftragsschweißungen)
(siehe Tabelle 2)
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- Schweißdrahthalter und Schutzgasschweißbrenner
nicht unter den Arm klemmen und nur auf isolierender
Unterlage ablegen
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Materialien |
Unlegierter und niedriglegierter Stahl, Aluminium-Werkstoff |
Hochlegierter Stahl NE-Werkstoffe (außer Aluminium-Werkstoff) |
Schweißen an beschichtetem Stahl |
| Verfahren |
| Lichtbogenhandschweißen ortsgebunden nicht ortsgebunden |
T F |
A T |
A T |
A A |
A T |
A A |
| MIG-, MAG-Schweißen* ortsgebunden nicht ortsgebunden |
T F |
A T |
A T |
A A |
A T |
A A |
| WIG-Schweißen* mit thoriumoxidfreien Wolframelektroden ortsgebunden nicht ortsgebunden |
F F |
T F |
F F |
T T |
F F |
T T |
| WIG-Schweißen* mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden ortsgebunden nicht ortsgebunden |
A T |
A A |
A F |
A T |
A F |
A T |
Tabelle 2: Lüftung in Räumen
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= kurzzeitig |
F = freie (natürliche) Lüftung |
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= länger dauernd |
T = technische (maschinelle) Lüftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse |
| *) |
= Schutzgasschweißen |
A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe |
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Als kurzzeitig gilt, wenn die Brenndauer der Flamme oder des Lichtbogens täglich nicht mehr
als eine halbe Stunde oder wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden beträgt. Als länger dauernd
gilt, wenn die Brenndauer die vorgenannten Werte überschreitet.
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Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer
Gefährdung (s. auch Kapitel A 4.5)
- besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen
verwenden (z. B. S) 7
- isolierende Zwischenlagen, z. B. Gummimatten,
Holzroste benutzen 8
- in engen Räumen keine elektrischen Schweißgeräte
aufstellen und für ausreichende Be- und Entlüftung
sorgen
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Schweißarbeiten an Behältern
- Behälter vor Schweißbeginn gut reinigen
- Behälter mit Wasser vollständig füllen oder mit Schutzgas
durchströmen lassen
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Brandschutz(s. auch Kapitel A 1.12)
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- mögliche Quellen für Brände oder Explosionen vollständig
beseitigen
- bei verbleibender Brand- bzw. Explosionsgefahr muss
eine schriftliche Schweißerlaubnis vorliegen, in der
die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind
- geeignete Feuerlöschmittel während der Schweißarbeiten
bereithalten
- bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten Brandwache
stellen
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Prüfungen
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- Einzelflaschensicherungen und Verbrauchseinrichtungen
sind in regelmäßigen Abständen auf
Sicherheit gegen Gasrücktritt und Dichtheit zu prüfen.
- Schweißgeräte sind in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.
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Anforderungen an das Personal
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- Eine Unterweisung ist erforderlich.
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Betriebsanweisungen
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- Betriebsanweisungen sind bei besonderen Gefahren
zu erstellen.
Besondere Gefahren sind z. B.:
- Arbeiten in engen Räumen
- Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr
- Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt
- Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
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Vorsorgeuntersuchungen
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- Bei der Durchführung von Schweiß- und Schneidarbeiten,
insbesondere hochlegierter Stähle, ist
zu prüfen, ob arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
erforderlich sind.
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Persönliche Schutzausrüstungen
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Gasschweißen/Brennschneiden
- Augenschutz, Schutzbrillen (Schutzstufen 2–8)
- beim Brennschneiden: schwer entflammbarer Schutzanzug
oder Lederschürze sowie Schweißerschutzhandschuhe
- Schutzhelm und Gehörschutz
- hochgeschlossene Arbeitskleidung und geschlossene
Schuhe
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Elektroschweißen/Schutzgasschweißen
- geeignete Schutzschirme mit Schweißerschutzfilter
der Schutzstufe 9–15
- unbeschädigte und trockene Schweißerschutzhandschuhe
aus Leder
- Schutzhelme und Gehörschutz
- unbeschädigtes, trockenes Schuhwerk mit isolierender
Gummi- oder Kunststoffsohle 9
- schwer entflammbare Schutzkleidung oder Lederschürze
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGI 553 „Sicherheitslehrbrief Lichtbogenschweißer“
- BGI 554 „Sicherheitslehrbrief für Gasschweißer“
- BGI 692 „Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag in
Einzelflaschenanlagen“
- DIN-EN 169 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DIN-EN 533 „Schutzkleidung – Schutz gegen Hitze und Flammen“
- DIN EN 1089-3 „Farbkennzeichnung von Gasflaschen“
- A 1.12, A 4.5
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