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A 4.5 Arbeiten in engen Räumen
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Enger Raum bei Schweißarbeiten:
- ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich
mit einem Luftvolumen unter 100 m3 oder einer
Abmessung (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser)
unter 2m
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Enger Raum bei erhöhter elektrischer Gefährdung:
- ein Raum mit leitfähigem Bereich und begrenzter
Bewegungsfreiheit
- das Luftvolumen und der Luftwechsel sind hier von
untergeordneter Bedeutung
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Beispiele für enge Räume:
- Behälter, Gruben, Kanäle, Mischertrommeln,
Schächte, Drehrohröfen, Brecher
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Die häufigsten Gefahren
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- gefährliche Stoffe
- Sauerstoffmangel
- elektrischer Strom
- Schweißen und Schneiden
- bauliche Einrichtungen, z. B. Rührwerke
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
- Ist ein Einsteigen in die engen Räume erforderlich,
müssen Personenrettungsgeräte vorhanden sein.
- Bei erhöhter elektrischer Gefährdung müssen
Handgeräte über einen Trenntrafo 1 betrieben
werden.
- Ist mit gefährlichen Stoffen bzw. mit Sauerstoffmangel
zu rechnen, sind Geräte zum Messen der
Gefahrstoffe, des Sauerstoffgehaltes bzw. des
CO-Gehaltes einzusetzen.
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Wartungsarbeiten, Störungsbeseitigung
Allgemein
- schriftliche Einfahrerlaubnis von Betreibern
einholen
- Gefährdungsbeurteilung durchführen, Sicherheitsmaßnahmen
schriftlich festlegen und ausführen
- Aufsichtsführenden benennen
- wenn mehrere Gruppen in dem Raum unter
gegenseitiger Gefährdung arbeiten, müssen die
Arbeiten koordiniert werden
- Sicherungsposten benennen, der mit dem
Beschäftigten im engen Raum in Kontakt steht
(Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine)
und jederzeit Hilfe herbeiholen kann, ohne seinen
Posten zu verlassen
- Mitarbeiter über besondere Gefahren, Schutz- und
Rettungsmaßnahmen unterrichten
- Sicherstellen, dass eine genügende Anzahl und
Größe von Zugangsöffnungen vorhanden ist
(siehe Tabelle 1)
- Fluchtwege freihalten
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Arbeiten bei Vorhandensein von gefährlichen
Stoffen/Sauerstoffmangel
- Sicherstellen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe
unterschritten werden (Messung!)
- Räume ausreichend belüften (mind. 17 Vol.%
Stauerstoff), nicht mit Sauerstoff belüften
- ggf. Atemschutzgeräte (nur Isoliergeräte) verwenden 2
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Anzahl der Zugangs-öffnungen |
Größe der Zugangs-öffnungen |
Räume, allgemein |
mindestens 2, möglichst an entgegengesetzten Enden |
≥ 0,20 m2 jedoch keine der Abmessungen < 350 mm |
| Räume, jedoch keine Hauptabmessung > 3,0 m |
mindestens 1 |
| Räume, jedoch keine Hauptabmessung > 35,0 m |
mindestens 1 |
≥ 0,50 m2 jedoch keine der Abmessungen < 500 mm |
| Behälter, allgemein |
mindestens 1 |
≥ 600 mm Nennweite oder ≥ 500 mm Nennweite bei max. Stutzenhöhe ≤ 250 mm |
| Behälter ≤ 10 m3 |
mindestens 1 und |
Mindestabmessungen ≥ 350 x 450 mm bei max. Stutzenhöhe ≤ 150 mm |
| eine Belüftungsöffnung mit Nennweite = 100 mm |
Tabelle 1: Anzahl und Größe von Zugangsöffnungen für Räume und Behälter (nach BGI 534)
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Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung
(in Räumen mit leitfähiger Umgebung und eingeschränkter
Bewegungsfreiheit oder nassen, feuchten,
heißen Arbeitsplätzen)
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- In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit
der Schutzmaßnahme:
- Schutzkleinspannung oder
- Schutztrennung (mit einem oder mehreren Verbrauchern)
oder
- Schutz durch Abschalten durch Fehlerstromschutzeinrichtung
mit IΔN ≤ 30 mA betreiben 3
- Trenntrafos und Baustromverteiler grundsätzlich
außerhalb des engen Raumes aufstellen.
- In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung
und zusätzlich begrenzter Bewegungsfreiheit ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel nur mit
folgenden Schutzmaßnahmen betreiben:
- Schutzkleinspannung oder
- Schutztrennung (nur einen Verbraucher anschließen);
bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I
Potentialausgleich mit der leitfähigen Umgebung
herstellen (siehe Tabelle 2).
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Elektro- und Schutzgasschweißarbeiten
- Nur für erhöhte elektrische Gefährdung geeignete
Schweißstromquellen benutzen.
- Schweißstromquelle außerhalb des engen
Raumes aufstellen 4 .
- Isolierende Zwischenlagen verwenden,
z. B. Gummimatten, Holzroste 5 .
- Schwer entflammbare, trockene Kleidung und
Sicherheitsschuhe tragen.
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Schweiß- und Schneidarbeiten
- Brenngas- und Sauerstoffflaschen nicht in engen
Räumen aufstellen.
- Bei längeren Arbeitsunterbrechungen Brenner
und Schläuche entfernen.
- Schwer entflammbare Schutzkleidung tragen.
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Anforderungen an das Personal
- Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen,
z. B. Klaustrophobie
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Anforderungen an das Personal
- Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen,
z. B. Klaustrophobie
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Vorsorgeuntersuchungen
- spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
veranlassen, z. B. Tragen von Atemschutzgeräten
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille,
Schutzhelm, gegebenenfalls Atemschutz
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGR 117 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
- BGR 190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“
- BGI 594 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
- BGI 534 „Arbeiten in engen Räumen“
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