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A 4.5 Arbeiten in engen Räumen

Enger Raum bei Schweißarbeiten:

  • ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit einem Luftvolumen unter 100 m3 oder einer Abmessung (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) unter 2m

Enger Raum bei erhöhter elektrischer Gefährdung:

  • ein Raum mit leitfähigem Bereich und begrenzter Bewegungsfreiheit
  • das Luftvolumen und der Luftwechsel sind hier von untergeordneter Bedeutung

Beispiele für enge Räume:

  • Behälter, Gruben, Kanäle, Mischertrommeln, Schächte, Drehrohröfen, Brecher

  Die häufigsten Gefahren

  • gefährliche Stoffe
  • Sauerstoffmangel
  • elektrischer Strom
  • Schweißen und Schneiden
  • bauliche Einrichtungen, z. B. Rührwerke

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Ist ein Einsteigen in die engen Räume erforderlich, müssen Personenrettungsgeräte vorhanden sein.
  • Bei erhöhter elektrischer Gefährdung müssen Handgeräte über einen Trenntrafo  1  betrieben werden.
  • Ist mit gefährlichen Stoffen bzw. mit Sauerstoffmangel zu rechnen, sind Geräte zum Messen der Gefahrstoffe, des Sauerstoffgehaltes bzw. des CO-Gehaltes einzusetzen.

Wartungsarbeiten, Störungsbeseitigung

Allgemein

  • schriftliche Einfahrerlaubnis von Betreibern einholen
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen, Sicherheitsmaßnahmen schriftlich festlegen und ausführen
    • Aufsichtsführenden benennen
    • wenn mehrere Gruppen in dem Raum unter gegenseitiger Gefährdung arbeiten, müssen die Arbeiten koordiniert werden
  • Sicherungsposten benennen, der mit dem Beschäftigten im engen Raum in Kontakt steht (Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine) und jederzeit Hilfe herbeiholen kann, ohne seinen Posten zu verlassen
  • Mitarbeiter über besondere Gefahren, Schutz- und Rettungsmaßnahmen unterrichten
  • Sicherstellen, dass eine genügende Anzahl und Größe von Zugangsöffnungen vorhanden ist (siehe Tabelle 1)
  • Fluchtwege freihalten

Arbeiten bei Vorhandensein von gefährlichen Stoffen/Sauerstoffmangel

  • Sicherstellen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe unterschritten werden (Messung!)
  • Räume ausreichend belüften (mind. 17 Vol.% Stauerstoff), nicht mit Sauerstoff belüften
  • ggf. Atemschutzgeräte (nur Isoliergeräte) verwenden  2 

  Anzahl der Zugangs-öffnungen Größe der Zugangs-öffnungen
Räume,
allgemein
mindestens 2, möglichst an entgegengesetzten Enden ≥ 0,20 m2
jedoch keine der Abmessungen
< 350 mm
Räume, jedoch keine Hauptabmessung > 3,0 m mindestens 1
Räume, jedoch keine Hauptabmessung > 35,0 m mindestens 1 ≥ 0,50 m2
jedoch keine der Abmessungen < 500 mm
Behälter, allgemein mindestens 1 ≥ 600 mm Nennweite oder
≥ 500 mm Nennweite bei max. Stutzenhöhe ≤ 250 mm
Behälter ≤ 10 m3 mindestens 1 und Mindestabmessungen ≥ 350 x 450 mm bei max. Stutzenhöhe
≤ 150 mm
eine Belüftungsöffnung mit Nennweite = 100 mm
Tabelle 1: Anzahl und Größe von Zugangsöffnungen für Räume und Behälter (nach BGI 534)

Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung
(in Räumen mit leitfähiger Umgebung und eingeschränkter Bewegungsfreiheit oder nassen, feuchten, heißen Arbeitsplätzen)

  • In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit der Schutzmaßnahme:
    • Schutzkleinspannung oder
    • Schutztrennung (mit einem oder mehreren Verbrauchern) oder
    • Schutz durch Abschalten durch Fehlerstromschutzeinrichtung mit IΔN ≤ 30 mA betreiben  3 
  • Trenntrafos und Baustromverteiler grundsätzlich außerhalb des engen Raumes aufstellen.
  • In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung und zusätzlich begrenzter Bewegungsfreiheit ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit folgenden Schutzmaßnahmen betreiben:
    • Schutzkleinspannung oder
    • Schutztrennung (nur einen Verbraucher anschließen); bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I Potentialausgleich mit der leitfähigen Umgebung herstellen (siehe Tabelle 2).



Elektro- und Schutzgasschweißarbeiten

  • Nur für erhöhte elektrische Gefährdung geeignete Schweißstromquellen benutzen.
  • Schweißstromquelle außerhalb des engen Raumes aufstellen  4 .
  • Isolierende Zwischenlagen verwenden, z. B. Gummimatten, Holzroste  5 .
  • Schwer entflammbare, trockene Kleidung und Sicherheitsschuhe tragen.

Schweiß- und Schneidarbeiten

  • Brenngas- und Sauerstoffflaschen nicht in engen Räumen aufstellen.
  • Bei längeren Arbeitsunterbrechungen Brenner und Schläuche entfernen.
  • Schwer entflammbare Schutzkleidung tragen.

Anforderungen an das Personal

  • Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen, z. B. Klaustrophobie

Anforderungen an das Personal

  • Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen, z. B. Klaustrophobie

Vorsorgeuntersuchungen

  • spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen, z. B. Tragen von Atemschutzgeräten

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm, gegebenenfalls Atemschutz

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • BGR 117 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
  • BGR 190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“
  • BGI 594 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
  • BGI 534 „Arbeiten in engen Räumen“

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