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A 4.6 Lagern, Stapeln, Verladen

  Die häufigsten Gefahren

  • angefahren werden in engen, unübersichtlichen Lagern
  • verletzt werden durch herabstürzendes oder umstürzendes Lagergut
  • Stolpern, Stürzen in unaufgeräumten Lagern
  • Überlastung beim Heben und Tragen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Verkehrswege und Lagerflächen sind eindeutig zu kennzeichnen.
  • Fuß- und Fahrwege trennen, ausreichend breit anlegen, ausleuchten, Verkehrsregelungen treffen (siehe auch Kapitel A 1.20).
  • Verkehrswege und Lagerplätze müssen eben und so tragfähig sein, dass sie die zu erwartenden Belastungen aufnehmen können.
  • Geeignete Reinigungssysteme sind für den Lagerbereich erforderlich, z. B. Schneeräumer, Besen, Industriesauger, Kehrmaschinen.
  • Dem Lagergut entsprechend sind Geräte erforderlich, die ein gefahrloses Ein-/Auslagern bzw. Be-/Entladen ermöglichen, z. B.:
    • Brückenkrane im Naturstein-, Plattenlager oder Betonfertigteilwerk,
    • Gabelstapler,
    • für palettierte Produkte oder Betonteile: Mitgängerflurförderzeuge  1 , Gabelhubwagen, Sackkarren und Handwagen.

Betrieb

  • Verkehrswege und Lagerplätze müssen regelmäßig gereinigt werden
  • mögliche Fehlstellen im Bodenbelag sofort markieren und schnellstens beseitigen
  • ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort entfernen
  • Verkehrs- und Fußwege freihalten
  • Feuerlöscher, Fluchttüren, Elektroschaltschränke freihalten  2 

Prüfungen

  • Lagereinrichtungen, z. B. Paletten, Gitterboxen, sind vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen erstellen über:
    • die Lagerplätze der einzelnen Produkte und die Art der Lagerung
    • die maximalen Stapelhöhen  3 
    • die zu benutzenden Einrichtungen
    • die maximal zulässigen Gesamtgewichte

Vorsorgeuntersuchungen

  • Geräteführer sollten nach G 25 „Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ untersucht werden.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzhelm bei Kranbetrieb

  >   Weitere Informationen

  • Arbeitsstättenverordnung
  • BGR 234 „Lagereinrichtungen und -geräte“
  • BGI 869 „Betriebliches Lagern und Transportieren“
  • A 1.20

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