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A 4.7 Ladungssicherung
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Die häufigsten Gefahren
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- Personen werden durch herabfallendes Ladegut
getroffen
- umkippende Fahrzeuge
- herabfallende Ladungsteile
- Schäden an der Ladung
- Schäden am Transportfahrzeug
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Maßnahmen
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Verantwortung
- Die Ladung ist so zu verstauen und ggf. zu sichern,
dass sie den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung
entspricht. Zum normalen Fahrbetrieb gehören
auch Vollbremsungen, Ausweichmanöver und
schlechte Wegstrecken.
- Verantwortlich für richtige Ladungssicherung sind
alle am Lade- und Transportprozess Beteiligte.
- Der Absender ist verantwortlich für die beförderungssichere
Verladung (zuständig für das Ladegut und
dessen Sicherung).
- Der Frachtführer ist verantwortlich für die Bereitstellung
eines geeigneten Fahrzeugs und für die betriebssichere
Verladung (durch die Art der Beladung darf
die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht gefährdet
werden, z. B. durch falsche Lastverteilung und Überladung).
- Durch vertragliche Regelungen kann der Absender/
Verlader den Frachtführer zur Durchführung der
Ladungssicherung verpflichten. Allein die Endkontrolle
verbleibt dann im Verantwortungsbereich des Ladeverantwortlichen.
- Bei den notwendigen Maßnahmen sollten die Vorteile
der unterschiedlichen Arten der Sicherung genutzt
werden (Formschluss, Kraftschluss).
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Ladungssicherungsmaßnahmen
Formschluss
- Formschluss bedeutet, dass das Ladegut so geladen
wird, dass ein Verrutschen nicht möglich ist, z. B.
Palette an Palette 1 .
- Zur formschlüssigen Sicherung zählen auch die
Varianten des Direktzurrens, z. B. Schrägzurren und
Diagonalzurren 2 .
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Kraftschluss
- Ladungssicherung durch Kraftschluss ist die aufwendigste
Variante. Hier wird beim Niederzurren die
Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch
Erhöhung der Reibung gegen Verrutschen gesichert.
- Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des Spannelementes
(z. B. einer Ratsche) und der Zurrwinkel
entscheidend.
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Beim Niederzurren sind vor allem folgende Hinweise
zu beachten:
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1. Gewichtskräfte:
Jede Ladung ist so zu sichern, dass sie weder verrutschen
noch von der Ladefläche herabfallen kann.
Auftretende Beschleunigungs- bzw. Verzögerungskräfte
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müssen durch die Ladungssicherung aufgenommen
werden. Vorhandene Bordwände sollten möglichst
genutzt werden (möglichst lückenlos stauen!).
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2. Reibungskräfte:
Die Reibungskraft wirkt einem Verrutschen der Last
entgegen und unterstützt alle Ladungssicherungsmaßnahmen.
Der Gleit-Reibbeiwert µ ist immer kleiner
als 1. Er beträgt beispielsweise bei der Materialpaarung
Metall auf Metall (nass): 0,10 – 0,20 oder
Beton auf Holz mit Antirutschmatte: 0,60.
µ = 0,10 – 0,20 entspricht 10 – 20% Ladungssicherung
durch Reibung,
µ = 0,60 entspricht 60% Ladungssicherung durch
Reibung!
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3. Zurrmittel:
Zurrgurte, -seile und -ketten müssen entsprechend
der Angaben des Herstellers benutzt und ggf. auch
ausgesondert werden.
Bei Zurrgurten darf die zulässige Zugkraft des Gurtmaterials
nicht mit der Vorspannkraft der Ratsche beim
Niederzurren verwechselt werden. Die notwendigen
Angaben über Zurrkraft, Handkraft und Spannkraft
sind auf dem Etikett des Zurrmittels zu finden.
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4. Zurrpunkte:
Pritschenaufbauten und Tieflader, die ab Oktober 1993
erstmals in Betrieb genommen worden sind, müssen
mit Verankerungen für Zurrmittel ausgerüstet sein
4 .
Die zulässige Zugkraft der Zurrpunkte muss betragen:
| mind. 2000 daN |
bei Fahrzeugen mit mehr als 12 t |
| mind. 1000 daN |
bei Fahrzeugen mit > 7,5 – 12 t |
| mind. 800 daN |
bei Fahrzeugen mit > 3,5 – 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
Besser als Zurrpunkte sind wegen ihrer Variabilität die
Zurrschienen.
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5. Zurrwinkel:
Der Zurrwinkel wird zwischen Ladefläche und Zurrmittel
gemessen. Je kleiner der Zurrwinkel, desto geringer
ist die Vorspannkraft des Zurrmittels.
| Zurrwinkel von 83–90°: |
optimal |
| Zurrwinkel unter 30/35°: |
möglichst vermeiden |
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6. Kantenschutz:
Kantenschützer haben neben ihrer eigentlichen Schutzfunktion
auch die Eigenschaft, die teilweise erheblichen
Reibungsverluste, die beim Niederzurren an den Umlenkpunkten
des Zurrgurts entstehen, zu verringern.
Deshalb können auf der dem Spannelement abgewandten
Ladungsseite oftmals nicht die gewünschten
Vorspannkräfte eingebracht werden. Daher möglichst
Erzeugnisse mit guten Gleiteigenschaften verwenden.
- Für die Ladungssicherung kann auch eine Kombination
von Formschluss und Kraftschluss verwendet
werden.
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Beispiel Niederzurren
- Für die Berechnung, wie viele Zurrgurte benötigt
werden, können sogenannte „Zurrkraft-Controller“
eingesetzt werden (ablesbar an einer Tabelle). Sie
sind bei den Zurrmittelherstellern erhältlich.
- Beispiel ⇒ Ladungsgewicht: 10 Tonnen;
Zurrwinkel: 83 – 90°;
Verwendung einer Antirutschmatte: µ = 0,60;
Ratsche: 450 daN ⇒ Anzahl der benötigten
Zurrgurte: 4
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> Weitere Informationen
- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch
- VDI-Richtlinien 2700 – 2702
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