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A 4.7 Ladungssicherung

  Die häufigsten Gefahren

  • Personen werden durch herabfallendes Ladegut getroffen
  • umkippende Fahrzeuge
  • herabfallende Ladungsteile
  • Schäden an der Ladung
  • Schäden am Transportfahrzeug

  Maßnahmen

Verantwortung

  • Die Ladung ist so zu verstauen und ggf. zu sichern, dass sie den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht. Zum normalen Fahrbetrieb gehören auch Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecken.
  • Verantwortlich für richtige Ladungssicherung sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligte.
  • Der Absender ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung (zuständig für das Ladegut und dessen Sicherung).
  • Der Frachtführer ist verantwortlich für die Bereitstellung eines geeigneten Fahrzeugs und für die betriebssichere Verladung (durch die Art der Beladung darf die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht gefährdet werden, z. B. durch falsche Lastverteilung und Überladung).
  • Durch vertragliche Regelungen kann der Absender/ Verlader den Frachtführer zur Durchführung der Ladungssicherung verpflichten. Allein die Endkontrolle verbleibt dann im Verantwortungsbereich des Ladeverantwortlichen.
  • Bei den notwendigen Maßnahmen sollten die Vorteile der unterschiedlichen Arten der Sicherung genutzt werden (Formschluss, Kraftschluss).

Ladungssicherungsmaßnahmen

Formschluss

  • Formschluss bedeutet, dass das Ladegut so geladen wird, dass ein Verrutschen nicht möglich ist, z. B. Palette an Palette  1 .
  • Zur formschlüssigen Sicherung zählen auch die Varianten des Direktzurrens, z. B. Schrägzurren und Diagonalzurren  2 .

Kraftschluss

  • Ladungssicherung durch Kraftschluss ist die aufwendigste Variante. Hier wird beim Niederzurren die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch Erhöhung der Reibung gegen Verrutschen gesichert.
  • Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des Spannelementes (z. B. einer Ratsche) und der Zurrwinkel entscheidend.

Beim Niederzurren sind vor allem folgende Hinweise zu beachten:

1. Gewichtskräfte:
Jede Ladung ist so zu sichern, dass sie weder verrutschen noch von der Ladefläche herabfallen kann. Auftretende Beschleunigungs- bzw. Verzögerungskräfte  3  müssen durch die Ladungssicherung aufgenommen werden. Vorhandene Bordwände sollten möglichst genutzt werden (möglichst lückenlos stauen!).

2. Reibungskräfte:
Die Reibungskraft wirkt einem Verrutschen der Last entgegen und unterstützt alle Ladungssicherungsmaßnahmen. Der Gleit-Reibbeiwert µ ist immer kleiner als 1. Er beträgt beispielsweise bei der Materialpaarung Metall auf Metall (nass): 0,10 – 0,20 oder Beton auf Holz mit Antirutschmatte: 0,60.

µ = 0,10 – 0,20 entspricht 10 – 20% Ladungssicherung durch Reibung,
µ = 0,60 entspricht 60% Ladungssicherung durch Reibung!

3. Zurrmittel:
Zurrgurte, -seile und -ketten müssen entsprechend der Angaben des Herstellers benutzt und ggf. auch ausgesondert werden. Bei Zurrgurten darf die zulässige Zugkraft des Gurtmaterials nicht mit der Vorspannkraft der Ratsche beim Niederzurren verwechselt werden. Die notwendigen Angaben über Zurrkraft, Handkraft und Spannkraft sind auf dem Etikett des Zurrmittels zu finden.

4. Zurrpunkte:
Pritschenaufbauten und Tieflader, die ab Oktober 1993 erstmals in Betrieb genommen worden sind, müssen mit Verankerungen für Zurrmittel ausgerüstet sein  4  . Die zulässige Zugkraft der Zurrpunkte muss betragen:

mind. 2000 daN bei Fahrzeugen mit mehr als 12 t
mind. 1000 daN bei Fahrzeugen mit > 7,5 – 12 t
mind.   800 daN bei Fahrzeugen mit > 3,5 – 7,5 t
zulässigem Gesamtgewicht.

Besser als Zurrpunkte sind wegen ihrer Variabilität die Zurrschienen.

5. Zurrwinkel:
Der Zurrwinkel wird zwischen Ladefläche und Zurrmittel gemessen. Je kleiner der Zurrwinkel, desto geringer ist die Vorspannkraft des Zurrmittels.

Zurrwinkel von 83–90°: optimal
Zurrwinkel unter 30/35°: möglichst vermeiden

6. Kantenschutz:
Kantenschützer haben neben ihrer eigentlichen Schutzfunktion auch die Eigenschaft, die teilweise erheblichen Reibungsverluste, die beim Niederzurren an den Umlenkpunkten des Zurrgurts entstehen, zu verringern. Deshalb können auf der dem Spannelement abgewandten Ladungsseite oftmals nicht die gewünschten Vorspannkräfte eingebracht werden. Daher möglichst Erzeugnisse mit guten Gleiteigenschaften verwenden.

  • Für die Ladungssicherung kann auch eine Kombination von Formschluss und Kraftschluss verwendet werden.

Beispiel Niederzurren

  • Für die Berechnung, wie viele Zurrgurte benötigt werden, können sogenannte „Zurrkraft-Controller“ eingesetzt werden (ablesbar an einer Tabelle). Sie sind bei den Zurrmittelherstellern erhältlich.
  • Beispiel ⇒ Ladungsgewicht: 10 Tonnen;
    Zurrwinkel: 83 – 90°;
    Verwendung einer Antirutschmatte: µ = 0,60;
    Ratsche: 450 daN ⇒ Anzahl der benötigten
    Zurrgurte: 4

  >   Weitere Informationen

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Handelsgesetzbuch
  • VDI-Richtlinien 2700 – 2702

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