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A 4.8 Instandhaltungsarbeiten
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Die häufigsten Gefahren
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- keine oder unzureichend organisatorische Vorbereitung
der Arbeiten
- Durchführung der Arbeiten unter Zeitdruck
- Durchführung der Arbeiten an laufenden Maschinen
oder Anlagen
- Improvisation
- Arbeiten unter schwierigen Umgebungsbedingungen,
z. B. enge Räume, Hitze
- Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Absturz von Personen
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen an Maschinen
und Anlagen
- leichte Erreichbarkeit von Rüst- und Wartungsstellen
- Lage von Rüst- und Wartungsstellen außerhalb der
Gefahrenbereiche
- Möglichkeit der Trennung von jeder einzelnen
Energiequelle und Sicherung gegen Wiedereinschalten
- Möglichkeit der gefahrlosen Ableitung von Restenergie
bzw. gespeicherter Energie
- Möglichkeit der Sicherung gegen unbefugtes,
irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen
- Möglichkeit der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
ohne Demontage von Schutzeinrichtungen 1
- sichere Zugangsmöglichkeiten und Arbeitsplätze,
z. B. Treppen, Laufstege, Bühnen 2
- bei Automatikbetrieb muss nach einer Abschaltung
ein Wiederanfahren des zuletzt ausgeführten Programmpunktes
möglich sein
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Organisatorische Maßnahmen
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für
Instandhaltungsarbeiten
- Erstellung von Instandhaltungsanweisungen
- Benennung eines Verantwortlichen, der den Ablauf
der Arbeiten und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
überwacht
- Benennung eines Koordinators bei Einsatz von
Fremdfirmen und/oder mehrerer Instandhaltungsgruppen
- Planung und Bereitstellung erforderlicher Werkzeuge,
Hilfsmittel, Ersatzteile und persönlicher Schutzausrüstungen
- Prüfung, ob für die Erste Hilfe zusätzliche Maßnahmen
erforderlich sind
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Maßnahmen vor Beginn
der Instandhaltungsarbeiten
- Stillsetzung von Maschinen und Anlagen und
Sicherung gegen ein unbefugtes oder irrtümliches
Ingangsetzen, z. B. durch Abschließen des
Hauptschalters
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oder Trennen von Energieanschlüssen, z. B. Hydraulik, Pneumatik
- Verhinderung gefahrbringender Bewegungen infolge
gespeicherter Energie, z. B. Druckluft, Federn,
angehobene Maschinenteile 4
- Einhaltung besonderer Sicherheitsmaßnahmen, wenn
Arbeiten an laufenden Maschinen erforderlich sind
- Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei
verketteten Anlagen, wenn einzelne Anlagenteile
weiter betrieben werden müssen
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Maßnahmen nach Beendigung
der Instandhaltungsarbeiten
- Anbringen aller Schutzeinrichtungen vor der
Wiederinbetriebnahme 5
- Überprüfung der Funktion der Maschinen und
Anlagen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen
vor der Freigabe für den Betrieb
- vor dem Anlaufen von Maschinen und Anlagen
sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrenbereiche
verlassen haben
- Aufräumen und ggf. Reinigung der Instandhaltungsstelle
- Abtransport von Werkzeugen und Hilfsmitteln
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Werkzeuge und Hilfsmittel
- Vorhaltung von Standardwerkzeug in ausreichender
Menge und Qualität
- Vorhaltung von Spezialwerkzeug in dem Umfang,
wie der Maschinenhersteller es für die Instandhaltungsarbeiten
vorschreibt
- Ermittlung des Bedarfs und Vorhalten von
Hilfsmitteln, z. B. Gerüste, Leitern, Hebezeuge,
Arbeitsbühnen
- Festlegung, wo bei Bedarf kurzfristig Hilfsmittel
ausgeliehen werden können, z. B. Gerüstbauer
vor Ort, Kranverleih
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Prüfungen
- Überprüfung von Werkzeugen und Hilfsmitteln
in regelmäßigen Abständen
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Anforderungen an das Personal
- Das Instandhaltungspersonal muss für die anfallenden
Arbeiten qualifiziert sein.
- Die Mitarbeiter sind entsprechend fortzubilden und
zu unterweisen.
- Alternativ können geeignete Fremdfirmen
(Qualifikation nachweisen lassen!) Instandhaltungsarbeiten
durchführen (s. auch Kapitel A 1.23).
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Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Persönliche Schutzausrüstungen
sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
bereitzustellen.
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGR 117 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
- BGR 157 „Fahrzeug-Instandhaltung“
- BGR 198 „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
- BGI 577 „Sicherheitslehrbrief für Instandhalter“
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