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A 5.1 Rechtliche Grundlagen
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Gesetzeshierarchie
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Im Bereich des Arbeitsschutzes gilt die folgende
Gesetzeshierarchie:
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Das „Staatliche Recht“ ist für jeden verbindlich.
Das „Autonome Recht“ (BG-Vorschriften) ist verbindlich
für alle bei den Berufsgenossenschaften
versicherten Unternehmen.
Das „Private Recht“ sind individuelle Vereinbarungen,
die für bestimmte Bereiche und Personenkreise verbindlich
sind.
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Bau- und Ausrüstungsbestimmungen
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Die deutsche Gesetzgebung wird von den Vorgaben
der Europäischen Union bestimmt.
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Eine Voraussetzung für einen störungsfreien Binnenmarkt
in der Europäischen Gemeinschaft ist der
Abbau von Handelshemmnissen.
Eine Harmonisierung (Angleichung) aller nationalen
Bau- und Ausrüstungsbestimmungen ist dazu
erforderlich. Im Bereich von Maschinen wurde dies
mit einer Anzahl von Richtlinien erreicht, die
alle auf Artikel 95 des EG-Vertrages begründet sind
(Binnenmarkt-Richtlinien).
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Bau- und Ausrüstungsbestimmungen
Artikel 95 EG-Vertrag
Richtlinien z. B.:
- Maschinen-Richtlinie RL 98/37/EG
- EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit)
RL 89/336/EWG
- Niederspannungs-Richtlinie RL 72/23/EWG
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Diese Richtlinien müssen ohne jede Änderung in
das nationale Recht überführt werden. National
bestehende Anforderungen verlieren (zumindest
für neue Anlagen) ihre Gültigkeit.
In Deutschland werden diese Richtlinien als Verordnung
zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG), das im Mai 2004 in Kraft gesetzt worden
ist, umgesetzt. So sind z. B. bislang in Unfallverhütungsvorschriften
geregelte Bau- und Ausrüstungsanforderungen
nicht mehr anzuwenden.
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Arbeitsschutzbestimmungen
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Arbeitsschutzanforderungen beeinflussen die Produktion,
den freien Warenhandel und den Austausch
von Dienstleistungen. Dies sind die Arbeitsschutz-Richtlinien
nach Artikel 137 des EG-Vertrags. Eine
wichtige Arbeitsschutzbestimmung nach Artikel 137,
EG-Vertrag ist die Arbeitsschutzrichtlinie.
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In dieser EU-Rahmenrichtlinie werden Mindestanforderungen
an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit aufgestellt.
Im Gegensatz zu den Binnenmarkt-Richtlinien
können hier höhere, national bereits vorhandene
Standards beibehalten werden.
In Deutschland wurde die Arbeitsschutz-Richtlinie
durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Jahr
1996 umgesetzt.
Darüber hinaus wurden weitere konkretisierende
Einzelrichtlinien in Form von Verordnungen zum
Arbeitsschutzgesetz in deutsches Recht überführt.
Zur Umsetzung weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien,
aber auch zur Vereinfachung des komplizierten
Arbeitsschutzrechts, wurde die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) im Jahr 2002 in Kraft
gesetzt.
Die Arbeitsstättenverordnung wurde im Jahr 2004
novelliert.
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Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung u. a.
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