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A 5.1 Rechtliche Grundlagen

Gesetzeshierarchie

Im Bereich des Arbeitsschutzes gilt die folgende Gesetzeshierarchie:

Das „Staatliche Recht“ ist für jeden verbindlich.

Das „Autonome Recht“ (BG-Vorschriften) ist verbindlich für alle bei den Berufsgenossenschaften versicherten Unternehmen.

Das „Private Recht“ sind individuelle Vereinbarungen, die für bestimmte Bereiche und Personenkreise verbindlich sind.

Bau- und Ausrüstungsbestimmungen

Die deutsche Gesetzgebung wird von den Vorgaben der Europäischen Union bestimmt.

Eine Voraussetzung für einen störungsfreien Binnenmarkt in der Europäischen Gemeinschaft ist der Abbau von Handelshemmnissen.
Eine Harmonisierung (Angleichung) aller nationalen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen ist dazu erforderlich. Im Bereich von Maschinen wurde dies mit einer Anzahl von Richtlinien erreicht, die alle auf Artikel 95 des EG-Vertrages begründet sind (Binnenmarkt-Richtlinien).

Bau- und Ausrüstungsbestimmungen
Artikel 95 EG-Vertrag Richtlinien z. B.:

  • Maschinen-Richtlinie RL 98/37/EG
  • EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit) RL 89/336/EWG
  • Niederspannungs-Richtlinie RL 72/23/EWG

Diese Richtlinien müssen ohne jede Änderung in das nationale Recht überführt werden. National bestehende Anforderungen verlieren (zumindest für neue Anlagen) ihre Gültigkeit.
In Deutschland werden diese Richtlinien als Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das im Mai 2004 in Kraft gesetzt worden ist, umgesetzt. So sind z. B. bislang in Unfallverhütungsvorschriften geregelte Bau- und Ausrüstungsanforderungen nicht mehr anzuwenden.

Arbeitsschutzbestimmungen

Arbeitsschutzanforderungen beeinflussen die Produktion, den freien Warenhandel und den Austausch von Dienstleistungen. Dies sind die Arbeitsschutz-Richtlinien nach Artikel 137 des EG-Vertrags. Eine wichtige Arbeitsschutzbestimmung nach Artikel 137, EG-Vertrag ist die Arbeitsschutzrichtlinie.

In dieser EU-Rahmenrichtlinie werden Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aufgestellt.
Im Gegensatz zu den Binnenmarkt-Richtlinien können hier höhere, national bereits vorhandene Standards beibehalten werden. In Deutschland wurde die Arbeitsschutz-Richtlinie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Jahr 1996 umgesetzt.
Darüber hinaus wurden weitere konkretisierende Einzelrichtlinien in Form von Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz in deutsches Recht überführt. Zur Umsetzung weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien, aber auch zur Vereinfachung des komplizierten Arbeitsschutzrechts, wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Jahr 2002 in Kraft gesetzt.
Die Arbeitsstättenverordnung wurde im Jahr 2004 novelliert.

Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung u. a.

  >   Weitere Informationen

  • Arbeitsschutzgesetz

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