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A 5.3 Arbeitsschutzgesetz |
Ziel |
Mit der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie in das
Arbeitsschutzgesetz wurden die verschiedenen Einzelrichtlinien
bestimmter Sachgebiete, wie Arbeitsstätten,
Benutzung von Arbeitsmitteln, Benutzung von persönlichen
Schutzausrüstungen, manuelle Handhabung
schwerer Lasten und die Bildschirmarbeitsplätze in
deutsches Recht überführt. |
Das Arbeitsschutzgesetz ist in fünf Abschnitte gegliedert. |
Allgemeine Vorschriften |
Im ersten Abschnitt („Allgemeine Vorschriften“) sind
der Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen
geregelt. |
Pflichten der Arbeitgeber |
Der zweite Abschnitt („Pflichten der Arbeitgeber“) regelt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist vorrangiger Normadressat, weil er für die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb verantwortlich ist. Er hat eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und an neue Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen. Durch eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der durchgeführten Maßnahmen soll die Arbeitsschutzsituation im Betrieb transparent gestaltet werden. Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter über besondere Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und zu unterweisen. |
Pflichten und Rechte der Beschäftigten |
Der Dritte Abschnitt („Pflichten und Rechte der Beschäftigten“) regelt die Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Die Mitarbeiter müssen erkannte Gefahren dem Arbeitgeber sofort melden und an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mitwirken. Sie haben zu allen Fragen des Arbeitsschutzes ein Vorschlagsrecht. |
Verordnungsermächtigungen |
Der Vierte Abschnitt („Verordnungsermächtigungen“) enthält Verordnungsermächtigungen an die Bundesregierung. |
Bußgeldvorschriften |
Im Fünften Abschnitt („Schlussvorschriften“) sind Durchführungsbestimmungen, Bestimmungen über das Zusammenwirken der Landesbehörden mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Bußgeld- und Strafvorschriften enthalten. |
> Weitere Informationen
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