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A 6.3 Sicherer Aufstieg zu Radladerkabinen | |
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Innerhalb eines Jahres ereigneten sich in einem Mitgliedsunternehmen zwei Fußverletzungen mit längeren Ausfallzeiten beim Auf- bzw. Absteigen von Radladern. |
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Die von den Radladerherstellern serienmäßig angebotenen Aufstiegsleitern zu den Geräten verfügen in der Regel über eine beweglich angebrachte untere Stufe in einer Mindesthöhe von 0,65 m. Eine während der Fahrt senkrecht angebrachte Treppe wird zum Auf- bzw. Absteigen aus ihrer Arretierung gelöst. Hierbei entsteht ein Treppenaufgang von ca. 75° Neigung mit rutschfesten Stufen, beidseitigem Handlauf und einer Mindesthöhe der unteren Stufe von 0,3 m über Erdniveau. Über einen Grenztaster ist sichergestellt, dass der Radlader nur in arretiertem Zustand der Treppe gestartet werden kann. |
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Seit dem Einbau dieser Sicherheitseinrichtung ereignete sich kein Unfall im Zusammenhang mit dem Auf- und Absteigen und gleichzeitig wurde die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht. |
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> Bewährte Praxislösung – Förderpreis 1997
Anneliese Zementwerke AG | |
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