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B 1.3 Packmaschinen/Palettierer (Zement)
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Die häufigsten Gefahren
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- bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.:
- am laufenden Rotor der Packmaschine
- am Aufsteckautomat für Zementsäcke oder beim manuellen Aufstecken der Zementsäcke
- an Förderbändern und Rollenbahnen
- bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer und Haubenautomat
- durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen
- beim Bruch von Hubketten
- Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung
- Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt
mit Zement
- Reizung der Atemwege beim Einatmen von Staub
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Bereichsicherung durch Schutzgitter und Umwehrungen
im gesamten Bereich der Anlage 1
- Sicherung aller Zugänge in den Gefahrbereich
mit Sicherheits-Grenztastern
- Sicherung betriebsbedingt erforderlicher Öffnungen
in der Bereichssicherung mit Sicherheits-Lichtschranken oder Lichtvorhängen 2 , z. B. an der Leerpalettenaufgabe und der Vollpaletten-Abnahme
- Muting-Schaltung 3
der Lichtschranken zur Gabelstapler- oder Paletten-Erkennung
- Sicherung von Hubwerken mit Steckbolzen oder
Sperrklinken gegen Absinken, z. B. bei Kettenbruch
- Anlaufwarnungen und Not-Aus-Schalter im
gesamten Anlagenbereich
- Not-Aus-Schalter als Reißleine 4
am Rotor-Packer und Fördereinrichtungen
- Arbeitsbühnen und Absturzsicherungen an allen
Stellen, die für Wartungsarbeiten und bei Störungsbeseitigung
erreichbar sein müssen
- Staubabsaugung direkt am Füllstutzen zur Einhaltung
des Grenzwertes
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
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- allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr durch
Betätigen des Hauptschalters und Sicherung
gegen Wiedereinschalten
- Einlegen der mechanischen Sicherungen bei
Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
- Rollenbahnen nicht betreten
- Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise
beachten
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Prüfungen
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- regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine
befähigte Person
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung,
Atemschutzmaske der Klasse P2
- Tragen einer staubdichten Schutzbrille bei allen
Arbeiten in der Anlage
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGI 703 „Schutzeinrichtungen“
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