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B 1.6 Einsatz von Kohlenstaub

Kohlenstaub wird als Brennstoff im Drehrohrofen eingesetzt. Durch die große Gefahr einer Staubexplosion und die hohe Neigung zur Selbstentzündung ist äußerste Vorsicht beim Umgang mit Kohlenstaub geboten. Braunkohle reagiert schneller als Steinkohle. Es wird in der Folge für beide Stoffe der Begriff Kohlenstaub verwendet.

  Die häufigsten Gefahren

  • Brand
  • Verpuffung
  • Explosion
  • Vergiftung/Erstickung

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Silofahrzeuge werden mit 0,3 bar Stickstoff beim Versenden beaufschlagt. Vor Entladung muss noch min. 0,1 bar Druck in Silofahrzeugen herrschen.
  • Eine Erdung zwischen Silofahrzeug und Entladeeinrichtung ist erforderlich.
  • Eine Befüllung von Kohlenstaubsilos aus Silofahrzeugen darf nur erfolgen, wenn der gesamte Kesselinhalt entleert werden kann  1 
  • Die Siloaufsatzfilter müssen mit Absperreinrichtungen ausgestattet sein.
  • Kohlenstaubanlagen sind konstruktiv so auszuführen, dass nicht vermeidbare Staubexplosionen gefahrlos ins Freie geleitet werden können, z. B. durch:
    • explosionsdruckstoßfeste Bauweise mit Druckentlastung,
    • druckfeste Bauweise ohne Druckentlastung,
    • Inertgasbetrieb der Anlagen,
    • explosionstechnische Entkopplung der Anlage.
  • Es sind ständig Temperatur- und CO-Messungen zur Glimmbranderkennung durchzuführen.
  • Eine Inertgasversorgung ist sicherzustellen.
  • Mögliche Explosionsbereiche sind zu kennzeichnen.

Betrieb

  • Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer  2 
  • Einsatz spezieller Staubsauger  3  zur Beseitigung von Kohlenstaubansammlungen, nicht fegen oder abblasen – Kohlenstaub niemals aufwirbeln!
  • Brenn-, Schweiß- und Lötarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis
  • Organisation der Brandbekämpfung unter Einbeziehung der örtlichen Feuerwehr
  • beim Betreten von Kohlenstaubsilos s. Kapitel A 2.15


Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen erstellen, wie im Falle von Bränden, Glimmnestern, Explosionen und Störungen zu verfahren ist

Persönliche Schutzausrüstungen

  • schwer entflammbare Schutzkleidung

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • Sonderdruck Zement-Kalk-Gips (1982)
    „Einrichtungen zum sicheren Lagern und Fördern von Kohlestaub“
  • Sonderdruck Zement-Kalk-Gips (1984) „Sicherer Betrieb von Kohlenmahlanlagen“
  • VDZ Merkblatt V + 7 1986 „Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen bei der Mahltrocknung von Kohle“
  • VDZ Sicherheits-Prüfliste Nr. 16 September 1983 „Kohlenstaubanlagen“
  • VDZ Sicherheits-Prüfliste Nr. 37 Dezember 1990 „Reparaturarbeiten in Kohlenmahlanlagen“

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