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B 1.6 Einsatz von Kohlenstaub
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Kohlenstaub wird als Brennstoff im Drehrohrofen
eingesetzt. Durch die große Gefahr einer Staubexplosion
und die hohe Neigung zur Selbstentzündung
ist äußerste Vorsicht beim Umgang mit
Kohlenstaub geboten. Braunkohle reagiert schneller
als Steinkohle. Es wird in der Folge für beide Stoffe
der Begriff Kohlenstaub verwendet.
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Die häufigsten Gefahren
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- Brand
- Verpuffung
- Explosion
- Vergiftung/Erstickung
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Silofahrzeuge werden mit 0,3 bar Stickstoff beim
Versenden beaufschlagt. Vor Entladung muss noch
min. 0,1 bar Druck in Silofahrzeugen herrschen.
- Eine Erdung zwischen Silofahrzeug und Entladeeinrichtung
ist erforderlich.
- Eine Befüllung von Kohlenstaubsilos aus Silofahrzeugen
darf nur erfolgen, wenn der gesamte
Kesselinhalt entleert werden kann 1
- Die Siloaufsatzfilter müssen mit Absperreinrichtungen
ausgestattet sein.
- Kohlenstaubanlagen sind konstruktiv so auszuführen,
dass nicht vermeidbare Staubexplosionen
gefahrlos ins Freie geleitet werden können, z. B.
durch:
- explosionsdruckstoßfeste Bauweise mit Druckentlastung,
- druckfeste Bauweise ohne Druckentlastung,
- Inertgasbetrieb der Anlagen,
- explosionstechnische Entkopplung der Anlage.
- Es sind ständig Temperatur- und CO-Messungen
zur Glimmbranderkennung durchzuführen.
- Eine Inertgasversorgung ist sicherzustellen.
- Mögliche Explosionsbereiche sind zu kennzeichnen.
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Betrieb
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- Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer
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- Einsatz spezieller Staubsauger
3 zur Beseitigung
von Kohlenstaubansammlungen, nicht fegen oder
abblasen – Kohlenstaub niemals aufwirbeln!
- Brenn-, Schweiß- und Lötarbeiten nur mit schriftlicher
Erlaubnis
- Organisation der Brandbekämpfung unter Einbeziehung
der örtlichen Feuerwehr
- beim Betreten von Kohlenstaubsilos s. Kapitel A 2.15
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Prüfungen
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- regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person
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Betriebsanweisungen
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- Betriebsanweisungen erstellen, wie im Falle von
Bränden, Glimmnestern, Explosionen und Störungen
zu verfahren ist
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- schwer entflammbare Schutzkleidung
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- Sonderdruck Zement-Kalk-Gips (1982)
„Einrichtungen zum sicheren Lagern und Fördern von Kohlestaub“
- Sonderdruck Zement-Kalk-Gips (1984) „Sicherer Betrieb von Kohlenmahlanlagen“
- VDZ Merkblatt V + 7 1986 „Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen
bei der Mahltrocknung von Kohle“
- VDZ Sicherheits-Prüfliste Nr. 16 September 1983 „Kohlenstaubanlagen“
- VDZ Sicherheits-Prüfliste Nr. 37 Dezember 1990 „Reparaturarbeiten in Kohlenmahlanlagen“
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