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B 2.3 Packmaschinen/Palettierer (Kalk)

In der Kalkindustrie werden weniger als 5 % der gesamten Produktion als Sack- oder Tütenware ausgeliefert, hauptsächlich für Kleinabnehmer im gewerblichen Bereich und Baumärkte. Die Absackung erfolgt vorwiegend an Stutzenpackanlagen oder an automatischen Abpackanlagen.

  Die häufigsten Gefahren

  • mechanische Gefährdung durch bewegte Maschinenteile, Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.
    • an der Sackklemmvorrichtung beim manuellen Aufstecken der Säcke
    • an Förderbändern und Rollenbahnen
    • bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer
    • durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten
    Arbeitsabläufen
  • Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Kalk sowie Reizung der Atemwege beim Einatmen von Kalk, z. B.:
    • bei austretendem Füllgut beim Befüllvorgang
    • bei Sackbruch
    • bei Reinigungsarbeiten
  • Überlastung beim Heben und Tragen der Sackware

  Maßnahmen

Technische Anforderungen



  • Bereichssicherung durch Schutzgitter und Umwehrungen im gesamten Bereich der Anlage
  • Sicherung aller Zugänge in den Gefahrbereich
  • Sicherung betriebsbedingt erforderlicher Öffnungen in der Bereichssicherung, z. B. an der Leerpalettenaufgabe und der Vollpalettenabnahme, u. a. mit Sicherheits-Lichtschranken  1  oder Lichtvorhängen
  • Anlaufwarnungen und Not-Aus-Schalter im gesamten Anlagenbereich
  • Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken
  • Staubabsaugung an Füllstutzen  2  und am Sackabwurf
  • Arbeitsbühnen und Absturzsicherungen an allen Stellen, die für Wartungsarbeiten und bei Störungsbeseitigung erreichbar sein müssen
  • Hebehilfen, z. B. Vakuumheber  3  beim manuellen Palettieren der Sackware

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • allpolige Trennung der Stromzufuhr durch Betätigen des Hauptschalters und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
  • Rollenbahnen nicht betreten
  • Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten

Betriebsanweisungen

  • Die Mitarbeiter sind anhand einer Betriebsanweisung in regelmäßigen Abständen zu unterweisen.

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 26

Persönliche Schutzausrüstungen

  • bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske der Klasse P2
  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzbrille

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
  • BGI 703 „Schutzeinrichtungen“

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