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B 2.3 Packmaschinen/Palettierer (Kalk)
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In der Kalkindustrie werden weniger als 5 % der
gesamten Produktion als Sack- oder Tütenware ausgeliefert,
hauptsächlich für Kleinabnehmer im gewerblichen
Bereich und Baumärkte.
Die Absackung erfolgt vorwiegend an Stutzenpackanlagen
oder an automatischen Abpackanlagen.
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Die häufigsten Gefahren
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- mechanische Gefährdung durch bewegte Maschinenteile,
Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.
- an der Sackklemmvorrichtung beim manuellen
Aufstecken der Säcke
- an Förderbändern und Rollenbahnen
- bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer
- durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten
Arbeitsabläufen
- Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit
Kalk sowie Reizung der Atemwege beim Einatmen
von Kalk, z. B.:
- bei austretendem Füllgut beim Befüllvorgang
- bei Sackbruch
- bei Reinigungsarbeiten
- Überlastung beim Heben und Tragen der
Sackware
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Bereichssicherung durch Schutzgitter und
Umwehrungen im gesamten Bereich der Anlage
- Sicherung aller Zugänge in den Gefahrbereich
- Sicherung betriebsbedingt erforderlicher
Öffnungen in der Bereichssicherung, z. B. an
der Leerpalettenaufgabe und der Vollpalettenabnahme,
u. a. mit Sicherheits-Lichtschranken 1
oder Lichtvorhängen
- Anlaufwarnungen und Not-Aus-Schalter
im gesamten Anlagenbereich
- Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen
Sackaufstecken
- Staubabsaugung an Füllstutzen 2
und am Sackabwurf
- Arbeitsbühnen und Absturzsicherungen an allen
Stellen, die für Wartungsarbeiten und bei Störungsbeseitigung
erreichbar sein müssen
- Hebehilfen, z. B. Vakuumheber 3 beim manuellen
Palettieren der Sackware
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
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- allpolige Trennung der Stromzufuhr durch Betätigen
des Hauptschalters und Sicherung gegen Wiedereinschalten
- Einlegen der mechanischen Sicherungen bei
Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
- Rollenbahnen nicht betreten
- Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise
beachten
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Betriebsanweisungen
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- Die Mitarbeiter sind anhand einer Betriebsanweisung
in regelmäßigen Abständen zu unterweisen.
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung,
Atemschutzmaske der Klasse P2
- Sicherheitsschuhe
- Schutzbrille
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anlage
- BGI 703 „Schutzeinrichtungen“
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