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C 1.3 Kippstellen – Entladestellen
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Die häufigsten Gefahren
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- Abstürzen, Umstürzen und Abrutschen des Fahrzeuges,
z. B. durch zu nahes Heranfahren an die
Kippkante. Eine besondere Gefahr besteht dann:
- wenn das aufgeschüttete Material bis zur Kippkante
reicht,
- wenn der stabile Untergrund bei einem folgenden
Abkippvorgang überfahren wird,
- wenn das Fahrzeug den Abladevorgang durchführt
und
- wenn der Schwerpunkt sich verlagert und
das Fahrzeug dabei in den weichen Untergrund
einsinkt.
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Maßnahmen
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An ortsfesten Kippstellen
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- sind feste Anschläge vorzusehen, z. B. massive
Stahl- oder Holzträger, Stahlbetonaufkantungen,
die mit dem Untergrund oder Gebäude verankert
sind 1
- muss die Höhe des Anschlages mind. 1/3 des
Raddurchmessers der abkippenden Fahrzeuge
betragen, damit ein Überfahren des Anschlages
vermieden wird 2
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An ortsveränderlichen Kippstellen
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- sind mobile Anschläge bzw. Anschläge wie an
ortsfesten Kippstellen vorzusehen
- sind feste Anschläge nicht möglich:
- ist die Entladestelle 5 m vor der Absturzkante
einzurichten 3 und
- das Material mit Erdbaumaschinen
abzuschieben 3
- der Abschiebevorgang ist möglichst rechtwinklig
zur Absturzkante durchzuführen
- je nach Standfestigkeit des vorhandenen Untergrundes
sind Radlader (bei hoher Standfestigkeit)
oder Raupen (bei geringer Standfestigkeit)
für das Abschieben des Materials einzusetzen
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGI 708 „Steinbrüche, Kies- und Sandgruben“
- BGI 711 „Fahrzeuge“
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