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C 1.5 Staub (Naturstein)

  Die häufigsten Gefahren

  • Gesundheitsgefährdung durch Staub, z. B. beim Bohren, beim Zerkleinern in Brechanlagen, bei der Absiebung und dem Transport von Gesteinen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen



  • an Staubentstehungsstellen, z. B. Bohrmaschinen  1 , Brecher  2 , Siebe und Übergabestellen von Förderbändern  3  sind Stäube zu erfassen, wegzuleiten und abzuscheiden
  • Einhaltung der Staubgrenzwerte (s. auch Kapitel A 1.7)
  • Ausrüstung der Steuerkabinen mit Klimaanlagen und Fremdbelüftung  4 , um einen Staubeintritt zu verhindern
  • optimale Kapselung der Staubentstehungsstelle
  • Reduzierung der Fallhöhe an Haldenabwurfbändern
  • Bedüsen der Übergabestellen an Bändern, der Halden und Verkehrswege mit Wasser

Betrieb

  • Bei fremdbelüfteten, klimatisierten Fahrzeug- und Steuerkabinen sind während des Betriebes die Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Nach dem Abschalten der Aufbereitungsanlage müssen bis zur Aufnahme der Arbeiten die Entstaubungsanlagen solange weiter betrieben werden, bis die Anlage staubfrei ist.
  • Vor Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der abgelagerte Staub möglichst mit einem Staubsauger zu entfernen (nicht kehren oder abblasen).
  • Die Absaugleitungen sind auf Staubablagerungen zu kontrollieren und müssen ggf. gereinigt werden.

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 1.1, G 26

Persönliche Schutzausrüstungen

  • ggf. Staubmasken (P2) oder Staubschutzhelme

  >   Weitere Informationen

  • BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“
  • BGR 217 „Umgang mit mineralischem Staub“
  • A 1.7

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