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C 2.2 Lösen aus dem Verband
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Die Gewinnung von Werkstein (überwiegend Blöcke)
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- von Hand,
- maschinell, z. B. Schrämen, Seilsägen,
Wasserstrahlschneiden oder
- durch Sprengarbeit.
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Die häufigsten Gefahren
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- Erkrankungen durch quarzhaltigen Feinstaub,
Lärm und Vibrationen
- Augen- und Hautverletzungen durch wegspringende/-
fliegende Stein- und Werkzeugsplitter/-
teile
- Verletzungen durch unzureichend abgedeckte,
schnelllaufende Werkzeuge
- Verletzungsgefahr durch Hochdruckstrahl beim
Wasserstrahlschneiden durch geplatzte Schläuche
oder direkte Strahleinwirkung an der Düse
- Verletzungen beim Seilsägen durch Seilriss
- Gefahr des Absturzes bei Arbeiten an Absturzkanten
- Steinfallgefahr bei Arbeiten vor der Wand
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Maßnahmen
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Allgemein
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- bei Arbeit oder Aufenthalt an Absturzkanten
oder stark geneigten Arbeitsebenen Absturzsicherungen,
z. B. Steckgeländer bzw. Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden
- Sicherung aller erreichbaren Gefahrstellen
im Arbeits- und Verkehrsbereich, z. B. Schutzgitter
- Maschinen entsprechend Herstellerangaben
betreiben und Sicherheitsabstände zu nicht
vermeidbar freilaufenden Werkzeugteilen,
z. B. Seile, Ketten, festlegen
- Aufenthalt von Personen in Gefahrbereichen der
Maschinen während des Betriebs ausschließen,
z. B. bei Seilsägen und Wasserstrahlschneiden
- Wartungs- und Reparaturarbeiten nur bei Stillstand
und abgeschaltetem und gegen Wiedereinschalten
gesichertem Hauptschalter vornehmen
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Abkeilen von Hand
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- beim Bohren der Keillöcher mit Handbohrhammer
oder Lafettenbohrgerät: freigesetzten Staub
möglichst vollständig an der Entstehungsstelle
erfassen, z. B. durch Absaugtöpfe
- Lafettenbohrgeräte mit lärmgedämmter staubschützender
Kabine verwenden
- keine beschädigten Hämmer und Keile
(ohne Grat am Kopf) beim Keilen benutzen
- möglichst Verwendung von hydraulischen
Spaltkeilen 1
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Schrämen
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- Aufbau der Maschine nach vorgegebenem
Schrämschema
- zulässige Längs- und Querneigung der Maschine
– besonders bei Gleisbetrieb – beachten; Gleise
waagerecht verlegen und für Spurhaltung sorgen 2
- nur vom Hersteller vorgeschriebene Schienenprofile
verwenden, Schienenbefestigung nach
Herstelleranleitung
- Gleisenden mit Überfahrsicherungen ausrüsten,
z. B. durch Prellböcke
- nur scharfe Schrämketten verwenden und für
erforderliche Kettenspannung sorgen
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Wasserstrahlschneiden
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- Strahler müssen eine Sicherheitseinrichtung
(bei > 250 bar ist eine zweite unabhängige
erforderlich) besitzen, die eine Überschreitung
des zulässigen Betriebsdruckes um mehr als
10% verhindert
- nur Schläuche verwenden, die zumindest für den
zulässigen Betriebsüberdruck des Gerätes ausgelegt
sind
- ablegereife Schläuche rechtzeitig austauschen
- Zug- und Biegebeanspruchung der Schläuche
vermeiden
- benachbarte Arbeitsplätze durch Wasserstrahl
nicht gefährden 3
- Reparaturen oder Änderungen an druckführenden
Teilen sind nur durch den Hersteller zulässig
- Betriebsanleitung vor Ort erforderlich
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Seilsägen
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- Festlegung des Gefahrbereiches bei Seilriss 4 in
Abhängigkeit von der möglichen freien Seillänge
durch schlagende Enden bei Seilbruch („Peitscheneffekt“)
- Absperren des Gefahrbereiches; Aufenthaltsverbot
von Personen während des Betriebes
- Steuerung muss aus sicherer Entfernung erfolgen
- fehlerhafte, verschlissene Seile, Rollen austauschen
- unterschiedlich stark abgenutzte Seile nicht
miteinander verbinden
- Drehzahl der Antriebsmaschine entsprechend
Herstellerangabe einstellen und einhalten
- Umlenkrollen, Führungsschienen sicher befestigen
(abspannen o. ä.)
- nach Spannen des Seiles nochmals Seilführung in
den Rollen kontrollieren
- nach Beendigung des Sägeprozesses: laufendes
Seil aus dem Schnitt ausfahren
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Prüfungen
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- insbesondere erstmalige und regelmäßige
Prüfungen von Verdichtern, Druckbehältern und
darüber hinaus auch nach Betriebsunterbrechungen
sowie Änderungen an Wasserstrahlschneidgeräten
durchführen
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe
- wenn technische Staub- und Lärmschutzmaßnahmen
nicht ausreichen: Gehörschutz, Atemschutz
mit Partikelfilter P 2, z. B. gebläseunterstützte
Atemschutzhaube, partikelfiltrierende
Halb- oder Viertelmaske
- bei Gefahr wegfliegender Splitter: Schutzbrille,
Lederschürze beim Keileintreiben
- bei Arbeiten vor Abbauwänden mit Steinschlaggefahr:
Schutzhelm
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- A 1.26, A 4.1
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