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C 2.2 Lösen aus dem Verband

Die Gewinnung von Werkstein (überwiegend Blöcke) erfolgt:

  • von Hand,
  • maschinell, z. B. Schrämen, Seilsägen, Wasserstrahlschneiden oder
  • durch Sprengarbeit.

  Die häufigsten Gefahren

  • Erkrankungen durch quarzhaltigen Feinstaub, Lärm und Vibrationen
  • Augen- und Hautverletzungen durch wegspringende/- fliegende Stein- und Werkzeugsplitter/- teile
  • Verletzungen durch unzureichend abgedeckte, schnelllaufende Werkzeuge
  • Verletzungsgefahr durch Hochdruckstrahl beim Wasserstrahlschneiden durch geplatzte Schläuche oder direkte Strahleinwirkung an der Düse
  • Verletzungen beim Seilsägen durch Seilriss
  • Gefahr des Absturzes bei Arbeiten an Absturzkanten
  • Steinfallgefahr bei Arbeiten vor der Wand

  Maßnahmen

Allgemein

  • bei Arbeit oder Aufenthalt an Absturzkanten oder stark geneigten Arbeitsebenen Absturzsicherungen, z. B. Steckgeländer bzw. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden
  • Sicherung aller erreichbaren Gefahrstellen im Arbeits- und Verkehrsbereich, z. B. Schutzgitter
  • Maschinen entsprechend Herstellerangaben betreiben und Sicherheitsabstände zu nicht vermeidbar freilaufenden Werkzeugteilen, z. B. Seile, Ketten, festlegen
  • Aufenthalt von Personen in Gefahrbereichen der Maschinen während des Betriebs ausschließen, z. B. bei Seilsägen und Wasserstrahlschneiden
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten nur bei Stillstand und abgeschaltetem und gegen Wiedereinschalten gesichertem Hauptschalter vornehmen

Abkeilen von Hand

  • beim Bohren der Keillöcher mit Handbohrhammer oder Lafettenbohrgerät: freigesetzten Staub möglichst vollständig an der Entstehungsstelle erfassen, z. B. durch Absaugtöpfe
  • Lafettenbohrgeräte mit lärmgedämmter staubschützender Kabine verwenden
  • keine beschädigten Hämmer und Keile (ohne Grat am Kopf) beim Keilen benutzen
  • möglichst Verwendung von hydraulischen Spaltkeilen  1 

Schrämen

  • Aufbau der Maschine nach vorgegebenem Schrämschema
  • zulässige Längs- und Querneigung der Maschine – besonders bei Gleisbetrieb – beachten; Gleise waagerecht verlegen und für Spurhaltung sorgen  2 
  • nur vom Hersteller vorgeschriebene Schienenprofile verwenden, Schienenbefestigung nach Herstelleranleitung
  • Gleisenden mit Überfahrsicherungen ausrüsten, z. B. durch Prellböcke
  • nur scharfe Schrämketten verwenden und für erforderliche Kettenspannung sorgen

Wasserstrahlschneiden

  • Strahler müssen eine Sicherheitseinrichtung (bei > 250 bar ist eine zweite unabhängige erforderlich) besitzen, die eine Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes um mehr als 10% verhindert
  • nur Schläuche verwenden, die zumindest für den zulässigen Betriebsüberdruck des Gerätes ausgelegt sind
  • ablegereife Schläuche rechtzeitig austauschen
  • Zug- und Biegebeanspruchung der Schläuche vermeiden
  • benachbarte Arbeitsplätze durch Wasserstrahl nicht gefährden  3 
  • Reparaturen oder Änderungen an druckführenden Teilen sind nur durch den Hersteller zulässig
  • Betriebsanleitung vor Ort erforderlich

Seilsägen

  • Festlegung des Gefahrbereiches bei Seilriss  4  in Abhängigkeit von der möglichen freien Seillänge durch schlagende Enden bei Seilbruch („Peitscheneffekt“)




  • Absperren des Gefahrbereiches; Aufenthaltsverbot von Personen während des Betriebes
  • Steuerung muss aus sicherer Entfernung erfolgen
  • fehlerhafte, verschlissene Seile, Rollen austauschen
  • unterschiedlich stark abgenutzte Seile nicht miteinander verbinden
  • Drehzahl der Antriebsmaschine entsprechend Herstellerangabe einstellen und einhalten
  • Umlenkrollen, Führungsschienen sicher befestigen (abspannen o. ä.)
  • nach Spannen des Seiles nochmals Seilführung in den Rollen kontrollieren
  • nach Beendigung des Sägeprozesses: laufendes Seil aus dem Schnitt ausfahren

Prüfungen

  • insbesondere erstmalige und regelmäßige Prüfungen von Verdichtern, Druckbehältern und darüber hinaus auch nach Betriebsunterbrechungen sowie Änderungen an Wasserstrahlschneidgeräten durchführen

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 1.1 und G 20

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe
  • wenn technische Staub- und Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen: Gehörschutz, Atemschutz mit Partikelfilter P 2, z. B. gebläseunterstützte Atemschutzhaube, partikelfiltrierende Halb- oder Viertelmaske
  • bei Gefahr wegfliegender Splitter: Schutzbrille, Lederschürze beim Keileintreiben
  • bei Arbeiten vor Abbauwänden mit Steinschlaggefahr: Schutzhelm

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • A 1.26, A 4.1

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