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C 3.1 Gewinnung (Kies und Sand)

Beim Abbau im Hochschnitt steht das Gewinnungsgerät, z. B. Radlader, Bagger, unmittelbar vor der Bruchwand. Bei der Gewinnung im Tiefschnitt stehen die Geräte auf dem zu gewinnenden Material.

  Die häufigsten Gefahren

  • von herabstürzenden Massen verschüttet werden
  • Um- bzw. Abstürzen der Gewinnungsgeräte
  • das Überfahren von Gruben- und Böschungskanten
  • das An- und Überfahren von Personen
  • Nachbrechen von Grubenrändern, z. B. durch Bildung steiler Unterwasserböschungen in Ufernähe bei der Nassgewinnung
  • Lärm
  • Staub

  Maßnahmen

Gewinnungsbereich

  • Bei der Materialgewinnung im Hochschnitt darf die Wandhöhe die Reichhöhe der Abbaugeräte (größte Arbeitshöhe) nicht mehr als 1m überschreiten  1 .
  • Beim Einsatz von Eimerkettenbaggern im Hochschnitt ist darauf zu achten, dass die Wandhöhe nicht größer gewählt wird, als die Eimerleiter lang ist. An der Wand ist ein Böschungswinkel von weniger als 60° einzuhalten. Am Bagger ist ein Planierstück mit Sicherheitsabstand zwischen Grubenrand und Gerät zu garantieren.
  • Bei der Gewinnung im Tiefschnitt dürfen unabhängig von den eingesetzten Geräten die Böschungswinkel 60° nicht übersteigen. Unter Berücksichtigung der Standfestigkeit des Materials müssen die Geräte so weit vom Grubenrand entfernt stehen, dass keine Absturzgefahr besteht  2 .
  • Bei Alleinarbeit sind die Anforderungen nach Kapitel A 1.24 zu beachten.
  • Maßnahmen zur Lärm- und Staubbekämpfung: s. Kapitel C 3.7

Fahrstraßen

  • Es müssen ausreichend breite Fahrstraßen für den Materialtransport vorhanden sein.
  • Vorhandene Höhenbegrenzungen müssen gekennzeichnet sein  3 .
  • Eine Bedüsung von Fahrstraßen zur Staubbekämpfung ist ggf. vorzusehen.

Organisation


  • Die Arbeitsstätte muss durch Aufsichtführende beaufsichtigt werden.
  • Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss in der Arbeitsstätte verfügbar sein.

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20, G 26

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe
  • ggf. Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • VDE 0168 „Errichten elektrischer Anlagen in Tagebauen, Steinbrüchen und ähnlichen Betrieben“
  • A 1.24, C 3.3, C 3.7

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