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C 3.3 Uferböschung (Standsicherheit)

  Die häufigsten Gefahren

Es ergeben sich häufig Gefahren in Ufernähe durch Bildung von Unterwasserböschungen, die Grubenränder können Nachbrechen und es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Sturz ins Wasser.

  Maßnahmen

Rutschungsbegünstigende Verhältnisse von Böschungen liegen vor, wenn Böschungen aus bindigem Lockergestein oder Böschungshöhen von mehr als 10 m ganz oder teilweise im Wasser stehen.
Die Böschungsneigung richtet sich unter anderem nach der Bodenart, den vorhandenen Auflasten, den möglichen Erschütterungen, den Grundwasserverhältnissen sowie den geologischen Verhältnissen und wird durch einen Standsicherheitskoeffizienten ausgedrückt:

  • nicht bindiger oder weicher Boden (z. B. Mutterboden, Sande, Kiese): Neigung < 45°
  • steifer oder halbfester bindiger Boden (z. B. Lehm, Mergel, Ton, Böden mit festem Zusammenhang): Neigung < 60°
  • Fels (nicht verwittert, keine einfallenden Schichten, ohne Klüfte): Neigung < 80°

Die Neigungen der Böschungen sind zu verringern, wenn besondere Einflüsse die Standsicherheit beeinträchtigen. Bei Schichten aus unterschiedlichen Bodenarten kann es notwendig sein, den Böschungswinkel nach dem Boden mit der geringsten Standfestigkeit anzulegen (siehe Tabelle 1).

Mit Fahrzeugen und Erdbaumaschinen sind Sicherheitsabstände zur Böschungskante hin einzuhalten  1 . Die Verkehrswege müssen so angelegt und unterhalten werden, dass das sichere Befahren mit den Erdbaumaschinen und Fahrzeugen gewährleistet ist.

Böschungskanten an Kippstellen sind gegen Überfahren durch Begrenzungseinrichtungen zu sichern.

Für alle Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht, z. B. an steilen oder unterspülten Uferböschungen, sind Rettungswesten erforderlich.

Sicherheitsabstände von Fahrzeugen,
Baumaschinen oder
Baugeräten bei nicht verbauten
Baugruben und Gräben mit
Böschungen
Böschungshöhe (m) wenig standfest, wie Sand, Kies, Schluff standfest,
wie Lehm, Ton
sehr standfest, wie fest verkitteter Sand und Kies, Kaolin, Formsand, Kieselgur
  Neigungsverhältnis Böschungs winkel etwa Neigungsverhältnis Böschungs winkel etwa Neigungsverhältnis Böschungs winkel etwa
im Tiefschnitt
bis 10 m 1 : 1,1 42° 1 : 0,84 50° 1 : 0,7 55°
über 10 m 1 : 1,2 40° 1 : 1,0 45° 1 : 0,84 50°
im Hochschnitt
bis 10 m 1 : 0,47 65° 1 : 0,47 65° 1 : 0,36 70°
über 10 m 1 : 0,7 55° 1 : 0,58 60° 1 : 0,47 65°
Tabelle 1: Richtwerte für Böschungen – Parameter für Böschungen (ohne Einfluss rutschungsbegünstigender Verhältnisse) im gewachsenen Lockergestein

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • DIN EN 395 „Rettungswesten und Schwimmhilfen; Rettungswesten, 100 N“
  • DIN EN 396 „Rettungswesten und Schwimmhilfen; Rettungswesten, 150 N“
  • DIN EN 399 „Rettungswesten und Schwimmhilfen; Rettungswesten, 275 N“
  • Hinweise und Richtwerte des Thüringer Landesbergamtes für den Steine und Erden-Bergbau
  • Richtwerte für Böschungen (Thüringer Landesbergamt für den Steine und Erden-Bergbau)

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