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C 3.5 Zugänge/Rettungsmaßnahmen
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Im Kieswerk finden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
oft an abgelegenen und schwer zugänglichen
Stellen statt, z. B. enge Räume, hochgelegene
Arbeitsplätze auf Maschinen oder in der Anlage, auf
Schwimmbaggern, über Wasserflächen, Halden, in
Unterflurabzugtunneln.
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Die häufigsten Gefahren
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- Absturz
- verschüttet werden
- Ertrinken
- Ersticken
- Stromschlag (Körperdurchströmung)
- Verbrennungen
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Maßnahmen
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Anforderungen an Zugänge
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- Festlegen geeigneter Zugangsmöglichkeiten:
- Boot, Floß für schwimmende Geräte
- Laufstege, Bühnen und Treppen
- Hubarbeitsbühnen
- Leitern
- Drehleitern (Feuerwehr)
- Abseil-/Aufseilgeräte (Winden) mit entsprechender
Persönlicher Schutzausrüstung
- Freihalten der Zugänge 1
- Schutz gegen Absturz, z. B. Geländer oder Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz
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Personal für Rettungsmaßnahmen
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Für die Rettung von Personen müssen Beschäftigte
besonders qualifiziert werden, z. B.:
- Ausbildung zum Ersthelfer, sowie Durchführung
der regelmäßigen Wiederholungstrainings
- Ausbildung in der Verwendung von Rettungsgeräten
für hoch- oder tiefgelegene Arbeitsplätze
oder enge Räume
- Ausbildung und Eignung für das Tragen von
schwerem Atemschutz
- Ausbildung zum Rettungsschwimmer
- Ausbildung zum Führen von Booten
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Rettungsgeräte
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Vorhalten geeigneten Rettungsgerätes und Erste-Hilfe-Materials, z. B.:
- Boot oder Floß
- Rettungsringe 2 in ausreichender Anzahl (diese
müssen frei zugänglich sein)
- Rettungswinden, Abseilgeräte
- geeignete Anschlagpunkte für die Retter und für
die Rettungsgeräte
- Seile, Rettungsgeschirre etc.
- geeignetes Verbandmaterial in ausreichender
Menge
- wärmende Decken sowie sogenannte „Rettungsdecken“
(Aluminiumfolie)
- Verbaumaterial zum Absprießen bei Verschüttungen
- Werkzeuge
- Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Feuerlöscher,
Hydranten, Schläuche
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Rettungsübungen
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Es empfiehlt sich, mit den Mitarbeitern in regelmäßigen
Abständen Rettungsübungen durchzuführen 3 , um Routine im Einsatz des Materials
zu erlangen und die Ausrüstung zu erproben.
Vor-Ort-Besichtigungen oder – besser – Übungen
mit den betroffenen Rettungsdiensten, z. B. Feuerwehr,
Sanitäter, Notarzt, sollten durchgeführt werden.
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Vorsorgeuntersuchungen
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- ggf. G 20, G 25, G 26, G 41
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe
- ggf. Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzhelm,
Schutzhandschuhe, Atemschutz, Schwimmweste,
PSA gegen Absturz
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> Weitere Informationen
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