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D 4.10 Überprüfung von Baustoffwaagen

Um die gültigen BÜV-Vorschriften einzuhalten, müssen Baustoffwaagen in Mörtel- und Transportbetonwerken mindestens halbjährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. In gut ausgelasteten Werken werden im Eigeninteresse des Unternehmers diese Funktionskontrollen sogar wöchentlich durchgeführt. Dabei müssen die Baustoffwaagen mit zwei Prüfgewichten von je 50 kg belastet werden. Die Gewichte werden teilweise unter sehr engen räumlichen Bedingungen herangetragen und an der Baustoffwaage montiert. Das kann für die betroffenen Mitarbeiter durchaus gefährlich werden und belastet zudem die Wirbelsäule.

In einem Unternehmen wurde eine Vorrichtung geschaffen, mit der die Funktionskontrolle automatisch vom Bedienpult des Maschinenführers vorgenommen wird. Dabei sind die Prüfgewichte permanent mit der Baustoffwaage verbunden. Während des normalen Betriebes werden die Prüfgewichte durch eine hydraulische Vorrichtung abgefangen, so dass sie die Baustoffwaage nicht belasten. Wird eine Funktionskontrolle vorgenommen, kann die hydraulische Vorrichtung herabgelassen werden, so dass die Prüfgewichte auf das Waagesystem einwirken.

  >   Bewährte Praxislösung

Mörtelwerk Schwutke
GmbH & Co. KG
47138 Duisburg
Michael Timpf
Tel.: 0203/9 94 68 32

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