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E 1.1 Schiebebühne
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Die Schiebebühne besteht aus dem Gabelwagen
und dem Unterwagen, auf dem der Gabelwagen
zwischen Hub- und Senkleiter und den Trockenregalen
transportiert wird.
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Die häufigsten Gefahren
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- angefahren werden durch die Schiebebühne
- angefahren werden durch den Gabelwagen:
- im Bereich der Hub- und Senkleiter,
- in den Gassen der Trockenregale,
da die hohen Fahrgeschwindigkeiten nicht abrupt
abgebremst werden können
- Fahrbewegungen im Handbetrieb nach Programmunterbrechung,
z. B. wegen einer Störung
- nicht bestimmungsgerechte Nutzung der Schiebebühne
als Arbeitsbühne, z. B. wenn sich Bretter
im Regal verklemmt haben und Mitarbeiter diese
Störung beheben
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Sorgfältige Absicherung des Fahrbereiches der
Schiebebühne durch Bereichssicherungen 1 z. B. Zäune, Lichtgitter. Mit Lichtgittern sind Sicherheitskonzepte
an den notwendigen Durchgängen
realisierbar, die einen unterbrechungsfreien
Betrieb ermöglichen.
- Schutzeinrichtungen an den Zugängen und ggf.
Durchfahrten zum Fahrbereich z. B. mit elektrischen
Verriegelungen und Zuhaltungen.
Zuhaltungen bewirken, dass der Zutritt erst in
einer verfahrenstechnisch günstigen Phase freigegeben
wird.
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Betrieb
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- Der Arbeitsbereich der Schiebebühne darf von
Mitarbeitern nur betreten werden 2 , wenn die Anlage
in diesem Bereich abgeschaltet worden ist.
Ein typischer Anlass ist die Kontrolle eingelagerter
Steine im Trockenregal oder der störungsbedingte
Stillstand der Schiebebühne.
- Bei Zutritt ist eine Kommunikation mit den anderen
Mitarbeitern an der Anlage erforderlich, da der
Stillstand dieser Fahrzeuggruppe mittelbar auch
zum Anhalten der anderen Anlagenteile führt.
- Eine gezielte Unterweisung über die Zusammenhänge,
Funktionsabläufe und die Bedeutung der
Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
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Prüfungen
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- regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine
befähigte Person
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe
- ggf. Gehörschutz
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> Weitere Informationen
- Betriebsanleitung des Herstellers
- A 1.26
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