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E 1.2 Umlaufanlage (Betonstein/-platten)

Die Anlagen zur Produktion von Betonsteinen und -platten bestehen aus mehreren Maschinen, die mit Transporteinrichtungen, z. B. Rollenbahn, Klinkenvorschub, Freihubförderer zu einem Umlauf verbunden sind. Die Produkte werden auf Unterlagselementen, z. B. Paletten zu den Arbeitsstationen programmgesteuert transportiert.

  Die häufigsten Gefahren

  • Verletzungen infolge:
    • der Bewegungen von Transporteinrichtungen, da diese unerwartet anlaufen
    • ungenügender Absicherung der Transporteinrichtungen gegen Zugriff/Zutritt, z. B. Rollenbahn, Klinkenvorschub, Freihubförderer
    • Handarbeiten an den Produkten, z. B. Qualitätsprüfung
    • Reinigungsarbeiten im Bereich des Transportes
    • Übersteigens der Transporteinrichtungen durch Beschäftigte
    • Durchquerens des Fahrbereiches von Transporteinrichtungen durch Beschäftigte
    • Beseitigung von Störungen, Wartung, Instandsetzung

  Maßnahmen

Technische Anforderungen



  • Einzugs-, Quetsch- und Scherstellen müssen gesichert sein, z. B. Lichtschranken  1 , Schutzgitter  2 .
  • An den Umlaufanlagen müssen Not-Aus-Schalteinrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
  • Anlaufwarneinrichtungen sind erforderlich.
  • Für die Anlagenteile, die produktionstechnisch miteinander verbunden sind, müssen separate Hauptschalter vorhanden sein.
  • Übergänge  3  über die Transportbereiche müssen dort vorhanden sein, wo es die betrieblichen Abläufe erfordern, mit dem Ziel, Umwege zu vermeiden.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Transporteinrichtungen still setzen und gegen Wiedereinschalten sichern. Wichtig:
    • Das Abschalten einer Maschine des Umlaufes stellt nicht sicher, dass auch die Transporteinrichtungen in der Nähe stillgesetzt sind ! Das Abschalten eines Anlagenteiles kann den Betrieb eines anderen Anlagenteiles zulassen. Kontrolle, welche Anlagenteile produktionstechnisch miteinander verbunden sind !
    • Umschalten auf Handbetrieb ist kein Stillsetzen !

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20 „Lärm“

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe
  • ggf. Gehörschutz

  >   Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • A 1.26

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