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E 1.5 Greifer/Abstapler

Die Greifer/Abstapler sind automatisch gesteuerte Anlagenteile, die ausgehärtete Betonsteine von den Fertigungsbrettern abheben und lagenweise zu einem Paket zusammenstapeln. Bei besonderen Produkten, z. B. Bordsteine, Rasenkanten, werden zwischen den einzelnen Lagen eines Paketes Stapelhölzer eingelegt.

  Die häufigsten Gefahren

  • Quetschgefahr durch die automatisch bewegten Anlagenteile des Greifers/Abstaplers, automatisch bewegte Bretter, Anlagenteile des Fertigungsbrettumlaufs und der Pakettransportbahn

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Greifer/Abstapler müssen beim Zutritt von Personen zwangsweise abgeschaltet werden, z. B. durch Lichtschranken  1 , Umzäunungen mit elektrisch verriegeltem Zugang  2 , Quittierschalter, der nur von einem Standpunkt außerhalb des abgesicherten Bereiches betätigt werden kann.
  • Öffnungen zum Ein- und Ausfahren der Produkte sowie Zutrittsmöglichkeiten aus benachbarten Anlagenteilen müssen gesichert sein  3 .
  • Für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen müssen Arbeitsbühnen mit sicheren Zugängen vorhanden sein.

Betrieb

  • Eine detaillierte Einweisung des Personals über die Sicherungskonzeption des Anlagenherstellers sowie in die steuerungstechnischen Zusammenhänge der Anlage, insbesondere nach technischen Änderungen ist erforderlich.
  • Für das Einlegen der Stapelhölzer können folgende Technologien angewendet werden:
    • maschinelles Einlegen mittels Einlegeautomat (muss in die Sicherungskonzeption des Greifers/ Abstaplers eingebunden werden – Anlagenhersteller einbeziehen),
    • manuelles Auflegen der Stapelhölzer auf die Lage eines Fertigungsbrettes noch bevor dieses in den Arbeitsbereich des Greifers/Abstaplers einfährt.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Abschaltung aller beteiligten Anlagenteile und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Sicherung von Auflasten/sich absenkenden Maschinenteilen
  • an hochgelegenen Arbeitsplätzen: Absturzsicherungen benutzen, z. B. Arbeitsbühne, persönlicher Fallschutz

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20 „Lärm“

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe und ggf. Gehörschutz
  • bei der Störungsbeseitigung: Schutzhandschuhe und Schutzhelm, ggf. persönlicher Fallschutz

  >   Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • A 1.26

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