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E 1.9 Lärm (Betonstein/-platten)

In der Betonstein- und Betonplattenfertigung werden verschiedene Fertigungsanlagen zur Formgebung eingesetzt. Typische Produktionsbereiche und Arbeitsaufgaben, bei denen erfahrungsgemäß gehörschädigender Lärm auftreten kann, sind z. B. Betonmischanlagen, Betontransporte mit Transportkübel oder Kübelbahn, Betonverdichtung, Palettierungsanlagen, Umreifungs- und Verpackungsanlagen, Formwechsel, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Lärmbereiche

Liegen die ortsbezogenen Beurteilungspegel über 85 dB(A), so handelt es sich um Lärmbereiche. Im Fertigungsbereich sind ständige lärmgefährdete Arbeitsplätze zur Produktionssteuerung und zur Qualitätssicherung vorhanden (siehe Tabelle 1).

Lärmintensive Tätigkeiten

Häufig sind von den Mitarbeitern gemischte Tätigkeiten an verschiedenen Einsatzstellen zu verrichten. In diesen Fällen wird der personenbezogene Beurteilungspegel bestimmt durch die Aufenthaltsdauer in Lärmbereichen und durch die Schallentstehung bei der Ausführung des Arbeitsauftrags. In Zweifelsfällen müssen durch Messungen die personenbezogenen Beurteilungspegel bestimmt werden.

Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel bei denen erfahrungsgemäß ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) überschritten wird und daher Gehörschutzmittel zu benutzen sind: Bereiche des mittleren Schallpegels in dB(A)
Betonmischanlagen 80–90
Betontransport mit Flurförderzeug 80–90
Füllen der Betonform 80–90
Betonverdichtung 90–105
Palettier- und Verpackungsanlagen 85–90
Bereiche von Oberflächenbearbeitungsanlagen 80–90
Bereiche von Kompressoren und anderen Aggregaten 85–95
Arbeiten im Produktionsbereich 80–95
Qualitätskontrolle im Produktionsbereich 80–90
Arbeiten mit Handhammer 90–105
Maschinen zum Schleifen, Bohren und Meißeln 95–105
Schweiß- und Schneidverfahren 85–100

Tabelle 1: Typische Beurteilungspegel in Betonwerken

Schallschutz und Lärmminderung

  • Arbeitsmittel und Produktionseinrichtungen müssen dem fortschrittlichen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend beschafft und betrieben werden, ggf. ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen.
  • Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass eine Lärmgefährdung soweit wie möglich vermieden wird.
  • Arbeitsstätten sind so zu gestalten, dass die Schallausbreitung soweit wie möglich verringert wird. Das kann durch Schallschutzkabinen  1 , Kapselungen und durch Schall absorbierende Abschirmungen, Decken und Wände erreicht werden.

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20 „Lärm”

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Gehörschutz

  >   Weitere Informationen

  • BGI 712 „Lärmminderungsprogramme“
  • A 1.8

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