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E 3.1 Autoklaven

Autoklaven dienen zur Herstellung dampfgehärteter Baustoffe, z. B. Bauteilen aus Porenbeton und Kalksandstein.

  Die häufigsten Gefahren

  • durch bewegte Transportmittel, z. B. Härtekesselwagen, Schiebebühnen
  • beim Einfahren und Herausziehen der Härtekesselwagen
  • durch unter Druck austretende Medien, z. B. Wasserdampf, Kondensat
  • durch bewegte Maschinenteile, z. B. Seilwinden, Schiebebühnen, Wagentransporteinrichtungen
  • beim Schließen des Druckbehälters: Quetschungen
  • durch Kontakt mit heißen Oberflächen und Medien, z. B. Wasserdampf, Kondensat, gehärtete Steine, Dampfkessel, Härtekessel

  Maßnahmen

Betrieb

  • Steinhärtekessel spannungsgünstig betreiben, wie z. B. in TRD 801 ausgeführt
  • auf Gefälle zur Entwässerungseinrichtung achten
  • zulässige Betriebstemperatur und Betriebsdruck des Behälters einhalten
  • vor dem Öffnen der Autoklaven: Kondensat ableiten (mittels Ableiteinrichtung), danach Ablassventil und Abschlammvorrichtung wieder schließen
  • Härtekessel erst öffnen, wenn Überdruck auf den Wert Null gesunken ist
  • beim Ein- oder Ausziehen der Härtekesselwagen die Ausziehmittel nicht über Kesselsohle schleifen lassen, sondern über die Achsen der Härtekesselwagen führen
  • beim Schließen der Härtekessel prüfen, ob Verschlussteile (Deckel und Kesselring) vollständig übereinander greifen.
  • Dampfeinlass- und Dampfüberlassventile bei Chargenwechsel auf Dichtheit prüfen

Reparatur/Wartung

  • Steinhärtekesselsohle regelmäßig mit Besen reinigen
  • freien Durchfluss des Kondensatablaufes sicherstellen, ggf. reinigen
  • Kontrolle des Gefälles
  • bei Kondensatstau:
    • Abschlammventil von Hand betätigen
    • Sieb und Schlammfangtopf reinigen
    • Kondensatanlage überprüfen und ggf. instandsetzen
  • bei Verschmutzung der Kesselsohle:
  • Steinhärtekessel ausfegen
  • wenn zu schnell aufgeheizt wurde:
    • Dampfeinlassventil drosseln

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung aller Anlagenteile

Betriebsanweisungen

Für den Betrieb von Steinhärtekesseln ist eine schriftliche Betriebsanweisung erforderlich.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe
  • ggf. Schutzhelm

  >   Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRD 801 Nr. 30 „Steinhärtekessel“

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