Inhaltsverzeichnis > E 3 – Herstellung von Leichtbaustoffen > E 3.1
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E 3.1 Autoklaven
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Autoklaven dienen zur Herstellung dampfgehärteter
Baustoffe, z. B. Bauteilen aus Porenbeton und Kalksandstein.
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Die häufigsten Gefahren
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- durch bewegte Transportmittel, z. B. Härtekesselwagen,
Schiebebühnen
- beim Einfahren und Herausziehen der Härtekesselwagen
- durch unter Druck austretende Medien,
z. B. Wasserdampf, Kondensat
- durch bewegte Maschinenteile, z. B. Seilwinden,
Schiebebühnen, Wagentransporteinrichtungen
- beim Schließen des Druckbehälters: Quetschungen
- durch Kontakt mit heißen Oberflächen und
Medien, z. B. Wasserdampf, Kondensat, gehärtete
Steine, Dampfkessel, Härtekessel
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Maßnahmen
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Betrieb
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- Steinhärtekessel spannungsgünstig betreiben, wie
z. B. in TRD 801 ausgeführt
- auf Gefälle zur Entwässerungseinrichtung achten
- zulässige Betriebstemperatur und Betriebsdruck
des Behälters einhalten
- vor dem Öffnen der Autoklaven: Kondensat ableiten
(mittels Ableiteinrichtung), danach Ablassventil
und Abschlammvorrichtung wieder schließen
- Härtekessel erst öffnen, wenn Überdruck auf den
Wert Null gesunken ist
- beim Ein- oder Ausziehen der Härtekesselwagen
die Ausziehmittel nicht über Kesselsohle schleifen
lassen, sondern über die Achsen der Härtekesselwagen
führen
- beim Schließen der Härtekessel prüfen, ob Verschlussteile
(Deckel und Kesselring) vollständig
übereinander greifen.
- Dampfeinlass- und Dampfüberlassventile bei
Chargenwechsel auf Dichtheit prüfen
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Reparatur/Wartung
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- Steinhärtekesselsohle regelmäßig mit Besen
reinigen
- freien Durchfluss des Kondensatablaufes sicherstellen,
ggf. reinigen
- Kontrolle des Gefälles
- bei Kondensatstau:
- Abschlammventil von Hand betätigen
- Sieb und Schlammfangtopf reinigen
- Kondensatanlage überprüfen und ggf. instandsetzen
- bei Verschmutzung der Kesselsohle:
- Steinhärtekessel ausfegen
- wenn zu schnell aufgeheizt wurde:
- Dampfeinlassventil drosseln
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Prüfungen
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- regelmäßige Prüfung aller Anlagenteile
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Betriebsanweisungen
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Für den Betrieb von Steinhärtekesseln ist eine
schriftliche Betriebsanweisung erforderlich.
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe
- ggf. Schutzhelm
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> Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRD 801 Nr. 30 „Steinhärtekessel“
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