Inhaltsverzeichnis > E 3 – Herstellung von Leichtbaustoffen > E 3.2
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E 3.2 Brand- und Explosionsschutz
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Die häufigsten Gefahren
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- Brände und Explosionen, da Aluminiumpulver zur
Selbstentzündung neigt, mit Wasser reagiert und
aufgewirbelt mit Luft explosionsfähige Gemische
bildet
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Maßnahmen
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Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und
Zoneneinteilung 1 entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung
(s. auch Kapitel A 5.4)
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Anlagentechnischer Explosionsschutz
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- Blitzschutzanlage installieren
- Brandmeldeeinrichtungen vorsehen
- Anlagen staubdicht ausführen
- Maschinen, Apparate und sonstige Betriebsmittel
entsprechend den Anforderungen der Zone auslegen;
Not-Aus-Einrichtungen innerhalb und außerhalb
der Betriebsräume vorsehen
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Baulicher Brandschutz
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- Anfahrtswege und Aufstellflächen für die Feuerwehr
vorsehen und freihalten
- räumliche Trennung von Lager-, Entleer-, Anzeige- und
Schaltanlagen sowie Produktionsbereichen
mit Alupulver von anderen Bereichen/Verkehrswegen
(Schutzabstand)
- Trennung brand- und explosionsgefährdeter
Bereiche untereinander in Brandabschnitte durch
Widerstandswände/Brandwände
- Entleer- und Produktionsbereiche mit Alupulver
mit Druckentlastungsflächen (Ausblasflächen) ausstatten,
Widerstandswände vorsehen
- Flucht- und Rettungswege vorsehen und kennzeichnen 2
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Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
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- Grundmaßnahmen siehe Kapitel A1.12
- trockenen Sand und langstielige Geräte zum
Auftragen des Sandes und zum Entfernen brandgefährdeter
oder brennender Fässer bereitstellen
- Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Flucht- und
Rettungsplan erstellen 3
- Selbstentzündung und Entstehung von Wasserstoff
bei Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit
berücksichtigen 4
- Zündquellen vermeiden: Verbot von offenem
Feuer, offenem Licht, Rauchen 5 , Zündhölzern,
Feuerzeugen, funkenreißenden Werkzeugen;
Verbotszonen kennzeichnen
- Räume und Anlagen regelmäßig reinigen; Staub
nicht aufwirbeln! Absaugen nur mit geeigneten
Saugern! Nie abblasen!
- regelmäßige Brandschutzübungen durchführen
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Betriebsanweisungen
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Für den Umgang mit Aluminiumpulver ist
eine Betriebsanweisung zu erstellen und die
Beschäftigten sind zu unterweisen.
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Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung
- BGV D 13 „Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver“
- BGR 104 „Explosionsschutz-Regeln“
- DIN EN 50281 und 61241 „Elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit brennbarem Staub“
- DIN VDE 0185 „Blitzschutz“
- VDI 2263 „Staubbrände und Staubexplosionen“
- VDI 3673 „Druckentlastung von Staubexplosionen“
- Kapitel A 1.12, A 5.4
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