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E 3.2 Brand- und Explosionsschutz

  Die häufigsten Gefahren

  • Brände und Explosionen, da Aluminiumpulver zur Selbstentzündung neigt, mit Wasser reagiert und aufgewirbelt mit Luft explosionsfähige Gemische bildet

  Maßnahmen

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung  1  entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (s. auch Kapitel A 5.4)

Anlagentechnischer Explosionsschutz

  • Blitzschutzanlage installieren
  • Brandmeldeeinrichtungen vorsehen
  • Anlagen staubdicht ausführen
  • Maschinen, Apparate und sonstige Betriebsmittel entsprechend den Anforderungen der Zone auslegen; Not-Aus-Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Betriebsräume vorsehen

Baulicher Brandschutz

  • Anfahrtswege und Aufstellflächen für die Feuerwehr vorsehen und freihalten
  • räumliche Trennung von Lager-, Entleer-, Anzeige- und Schaltanlagen sowie Produktionsbereichen mit Alupulver von anderen Bereichen/Verkehrswegen (Schutzabstand)
  • Trennung brand- und explosionsgefährdeter Bereiche untereinander in Brandabschnitte durch Widerstandswände/Brandwände
  • Entleer- und Produktionsbereiche mit Alupulver mit Druckentlastungsflächen (Ausblasflächen) ausstatten, Widerstandswände vorsehen
  • Flucht- und Rettungswege vorsehen und kennzeichnen  2 

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz



  • Grundmaßnahmen siehe Kapitel A1.12
  • trockenen Sand und langstielige Geräte zum Auftragen des Sandes und zum Entfernen brandgefährdeter oder brennender Fässer bereitstellen
  • Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan erstellen  3 
  • Selbstentzündung und Entstehung von Wasserstoff bei Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit berücksichtigen  4 
  • Zündquellen vermeiden: Verbot von offenem Feuer, offenem Licht, Rauchen  5 , Zündhölzern, Feuerzeugen, funkenreißenden Werkzeugen; Verbotszonen kennzeichnen
  • Räume und Anlagen regelmäßig reinigen; Staub nicht aufwirbeln! Absaugen nur mit geeigneten Saugern! Nie abblasen!
  • regelmäßige Brandschutzübungen durchführen

Betriebsanweisungen

Für den Umgang mit Aluminiumpulver ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind zu unterweisen.

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • BGV D 13 „Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver“
  • BGR 104 „Explosionsschutz-Regeln“
  • DIN EN 50281 und 61241 „Elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit brennbarem Staub“
  • DIN VDE 0185 „Blitzschutz“
  • VDI 2263 „Staubbrände und Staubexplosionen“
  • VDI 3673 „Druckentlastung von Staubexplosionen“
  • Kapitel A 1.12, A 5.4

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