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E 3.4 Staub (Leichtbaustoffe)

  • Neben E-Staub und A-Staub entsteht auch lungengängiger Quarzstaub, da quarzhaltige Sande für die Porenbetonherstellung verwendet werden.
  • Der Quarzgehalt im A-Staub beim Sägen und Fräsen von Porenbeton kann bis zu 15% betragen.
  • Sichtbare Staubbelastungen an den Arbeitsplätzen werden hauptsächlich durch grobe Staubanteile hervorgerufen, demgegenüber ist der anfallende Feinstaub von untergeordneter Bedeutung.
  • Bei Anwendung der heutigen Bearbeitungs- und Entstaubungstechnik können die für die Herstellung von Porenbeton heranzuziehenden Staubgrenzwerte für mineralischen Staub (E-, A-, Quarzstaub) überwiegend eingehalten, zum Teil deutlich unterschritten werden.
  • Staubgrenzwerte:
    • 10 mg/m3 mineralischer Staub, einatembare Fraktion (E-Staub)
    • 3 mg/m3 mineralischer Staub, alveolengängige Fraktion (A-Staub)
    • 0,15 mg/m3 Quarzstaub, alveolengängige Fraktion

Mit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01.01.2005 wurde ein neues Grenzwertkonzept eingeführt, welches auf dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beruht. Alle technisch begründeten Grenzwerte wurden aufgehoben. Die hier aufgeführten stoffspezifischen Grenzwerte werden überprüft, um sie ggf. als AGW zu übernehmen.
Es wird empfohlen, diese Grenzwerte als AGW übergangsweise bis zum Erscheinen der neuen Grenzwerteliste (TRGS 900) weiter anzuwenden.

  Die häufigsten Gefahren

  • mineralischer Staub bei der Trockenbearbeitung von Porenbeton durch Sägen und Fräsen, der zur Erkrankung der oberen Atemwege und der Lunge führen kann

  Maßnahmen

Betrieb

  • Nutzung von Absaughauben  1  zur weiträumigen Staubabsaugung an Staubaustrittsstellen, z. B. an Säge- und Fräsmaschinen
  • Einsatz langsam laufender Sägeblätter und Fräsköpfe
  • Herstellung von Sonderzuschnitten auf langsam laufenden Bandsägemaschinen mit grober Zahnung
  • Nicht mit Druckluft reinigen! Nicht trocken fegen! Nicht erfasste und abgelagerte Stäube mit einem Industriestaubsauger  2  mindestens der Verwendungskategorie M aufnehmen

Organisatorische Maßnahmen

  • räumliche Trennung der Sägemaschine oder Fräsanlage von anderen nicht Staub erzeugenden Produktionsbereichen, d. h. Unterbringung in abgetrennten Betriebsräumen

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte regelmäßig unterweisen

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Wird trotz technischer Maßnahmen einer der genannten Luftgrenzwerte überschritten, Atemschutz mit Partikelfilter P2  3  benutzen. Das Tragen von Atemschutz darf keine ständige Maßnahme sein.

  >   Weitere Informationen

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