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E 3.4 Staub (Leichtbaustoffe)
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- Neben E-Staub und A-Staub entsteht auch lungengängiger
Quarzstaub, da quarzhaltige Sande für
die Porenbetonherstellung verwendet werden.
- Der Quarzgehalt im A-Staub beim Sägen und
Fräsen von Porenbeton kann bis zu 15% betragen.
- Sichtbare Staubbelastungen an den Arbeitsplätzen
werden hauptsächlich durch grobe Staubanteile
hervorgerufen, demgegenüber ist der anfallende
Feinstaub von untergeordneter Bedeutung.
- Bei Anwendung der heutigen Bearbeitungs- und
Entstaubungstechnik können die für die Herstellung
von Porenbeton heranzuziehenden Staubgrenzwerte
für mineralischen Staub (E-, A-,
Quarzstaub) überwiegend eingehalten, zum Teil
deutlich unterschritten werden.
- Staubgrenzwerte:
- 10 mg/m3 mineralischer Staub,
einatembare Fraktion (E-Staub)
- 3 mg/m3 mineralischer Staub,
alveolengängige Fraktion (A-Staub)
- 0,15 mg/m3 Quarzstaub,
alveolengängige Fraktion
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Mit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung
am 01.01.2005 wurde ein neues Grenzwertkonzept
eingeführt, welches auf dem Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW) beruht. Alle technisch begründeten Grenzwerte
wurden aufgehoben. Die hier aufgeführten
stoffspezifischen Grenzwerte werden überprüft, um
sie ggf. als AGW zu übernehmen.
Es wird empfohlen, diese Grenzwerte als AGW
übergangsweise bis zum Erscheinen der neuen
Grenzwerteliste (TRGS 900) weiter anzuwenden.
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Die häufigsten Gefahren
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- mineralischer Staub bei der Trockenbearbeitung
von Porenbeton durch Sägen und Fräsen, der zur
Erkrankung der oberen Atemwege und der Lunge
führen kann
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Maßnahmen
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Betrieb
- Nutzung von Absaughauben 1 zur weiträumigen
Staubabsaugung an Staubaustrittsstellen,
z. B. an Säge- und Fräsmaschinen
- Einsatz langsam laufender Sägeblätter und
Fräsköpfe
- Herstellung von Sonderzuschnitten auf langsam
laufenden Bandsägemaschinen mit grober Zahnung
- Nicht mit Druckluft reinigen! Nicht trocken fegen!
Nicht erfasste und abgelagerte Stäube mit
einem Industriestaubsauger 2 mindestens der
Verwendungskategorie M aufnehmen
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Organisatorische Maßnahmen
- räumliche Trennung der Sägemaschine oder
Fräsanlage von anderen nicht Staub erzeugenden
Produktionsbereichen, d. h. Unterbringung in abgetrennten
Betriebsräumen
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Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte
regelmäßig unterweisen
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Wird trotz technischer Maßnahmen einer der genannten
Luftgrenzwerte überschritten, Atemschutz
mit Partikelfilter P2 3 benutzen. Das Tragen von
Atemschutz darf keine ständige Maßnahme sein.
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