Inhaltsverzeichnis > E 4 – Herstellung von Betonfertigteilen > E 4.6
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E 4.6 Trockenkammer
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Die häufigsten Gefahren
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- Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Anfahren und Einquetschen von Personen durch
automatisch anlaufende Anlagenteile
- getroffen werden von herabfallenden Gegenständen
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Der Bereich der Trockenkammer ist durch eine
Umzäunung o. ä. so zu sichern, dass niemand
während des Automatikbetriebes in den Gefahrbereich
hineintreten kann 1 .
- Die Zugangstüren sind durch eine elektrische
Verriegelung mit Quittierung und ggf. Zuhaltung zu
sichern.
- Der Automatikbetrieb sollte an den Zugängen
angezeigt werden, z. B. durch eine Rundumleuchte.
- Der Ein- und Ausfahrbereich der Umlaufpaletten
ist so zu sichern, dass niemand durch die Öffnung
in die Trockenkammer hineingelangen kann, z. B.
durch Lichtschranken.
- Beim manuellen Ein- und Ausfahren der Paletten
muss der Bediener den Öffnungsbereich einsehen
können.
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
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- Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten muss die
gesamte Anlage ausgeschaltet werden. Die Hauptschalter
sind zu verschließen und die Schlüssel
abzuziehen.
- Bei Arbeiten an hydraulischen und pneumatischen
Anlagenteilen müssen diese vorher drucklos
gemacht und so gesichert werden, dass sie ihre
Lage nicht ungewollt verändern können.
- Bei hochgelegenen Arbeiten müssen geeignete
Aufstiege und Arbeitsbühnen benutzt werden.
Außerdem ist für eine ausreichende Absturzsicherung
zu sorgen, z. B. Persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz.
- Müssen Sicherheitseinrichtungen demontiert bzw.
außer Kraft gesetzt werden, so hat unmittelbar
nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten
die Remontage und Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
- Müssen schwere Anlagenteile bewegt werden,
so dürfen nur geeignete Hebezeuge sowie Lastaufnahmemittel
mit ausreichender Tragkraft 2
verwendet werden. Hierbei nicht unter schwebenden
Lasten aufhalten oder arbeiten.
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Betriebsanweisungen
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- Für das Bedien- und Wartungspersonal ist eine
Betriebsanweisung zu erstellen. Anhand dieser ist
eine regelmäßige Unterweisung durchzuführen.
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe, Schutzhelm
- ggf. Gehörschutz, PSA gegen Absturz
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> Weitere Informationen
- Betriebsanleitung des Herstellers
- A 1.26
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