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E 4.6 Trockenkammer

  Die häufigsten Gefahren

  • Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Anfahren und Einquetschen von Personen durch automatisch anlaufende Anlagenteile
  • getroffen werden von herabfallenden Gegenständen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Der Bereich der Trockenkammer ist durch eine Umzäunung o. ä. so zu sichern, dass niemand während des Automatikbetriebes in den Gefahrbereich hineintreten kann  1 .
  • Die Zugangstüren sind durch eine elektrische Verriegelung mit Quittierung und ggf. Zuhaltung zu sichern.
  • Der Automatikbetrieb sollte an den Zugängen angezeigt werden, z. B. durch eine Rundumleuchte.
  • Der Ein- und Ausfahrbereich der Umlaufpaletten ist so zu sichern, dass niemand durch die Öffnung in die Trockenkammer hineingelangen kann, z. B. durch Lichtschranken.
  • Beim manuellen Ein- und Ausfahren der Paletten muss der Bediener den Öffnungsbereich einsehen können.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten muss die gesamte Anlage ausgeschaltet werden. Die Hauptschalter sind zu verschließen und die Schlüssel abzuziehen.
  • Bei Arbeiten an hydraulischen und pneumatischen Anlagenteilen müssen diese vorher drucklos gemacht und so gesichert werden, dass sie ihre Lage nicht ungewollt verändern können.
  • Bei hochgelegenen Arbeiten müssen geeignete Aufstiege und Arbeitsbühnen benutzt werden. Außerdem ist für eine ausreichende Absturzsicherung zu sorgen, z. B. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • Müssen Sicherheitseinrichtungen demontiert bzw. außer Kraft gesetzt werden, so hat unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Remontage und Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
  • Müssen schwere Anlagenteile bewegt werden, so dürfen nur geeignete Hebezeuge sowie Lastaufnahmemittel mit ausreichender Tragkraft  2  verwendet werden. Hierbei nicht unter schwebenden Lasten aufhalten oder arbeiten.

Betriebsanweisungen

  • Für das Bedien- und Wartungspersonal ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Anhand dieser ist eine regelmäßige Unterweisung durchzuführen.

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe, Schutzhelm
  • ggf. Gehörschutz, PSA gegen Absturz

  >   Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • A 1.26

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