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E 4.7 Transportanker und -systeme
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Die häufigsten Gefahren
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- Überlastung des Ankersystems, Verwendung
falscher Anker
- fehlerhaft eingebaute Transportanker oder solche
mit beschädigten Teilen
- Verschmutzung der Gewindehülsen
- nicht bis zum Anschlag eingedrehte Schraubteile
in der Schrauböffnung
- nicht zulässiger Querzug bzw. schräger Querzug 1
- falsch eingebaute Ankerhülsen:
- bei einzügiger Aufhängung: Hülse nicht im
Massenschwerpunkt
- Ankerhülsen verkantet eingebaut (nach hinten,
vorne oder seitlich)
- Zusatzbewehrung nicht eingebaut (seitliches
Ausbrechen der Ankerhülse)
- bei Verwendung von Kugelkopf-Transport-Ankersystemen:
- Einsatz von abgenutzten oder beschädigten
Anker- und Kugelköpfen
- der Kugelkopf passt nicht in die vorhandene
Aussparung
- Aussparungen mit Anker- und Kugelkopf sind
verdreckt (Betonrest, im Winter vereist)
- an der Aussparung im Beton wird eine
Veränderung vorgenommen
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Maßnahmen
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Allgemeines
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- Betonankersysteme sind zulassungspflichtig.
- Es müssen zueinandergehörige Komponenten
eingesetzt werden.
- Komponenten verschiedener Hersteller dürfen nur
laut jeweiligem Zulassungsbescheid miteinander
eingesetzt werden.
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Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers der Ankersysteme
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Folgende Angaben muss der Hersteller mitteilen:
- die Tragfähigkeit in Abhängigkeit von den Einbaubedingungen
- den Einbau im Beton, z. B.:
- Mindestbauteildicke senkrecht zur Einbaufläche
- Mindestabstände untereinander und Randabstände
der Transportanker
- erforderliche Zusatzbewehrung
- Verankerung der Einbauteile (Ankerstäbe etc.)
- Lagesicherung für Transportanker und Zusatzbewehrung
beim Betonieren
- alle Verwendungsbeschränkungen, z. B.:
- bezüglich der Kraftrichtung, Wiederverwendbarkeit,
verwendbare Lastaufnahmeeinrichtungen
und bei Einbau in nicht ebene Flächen
- Abminderung der Tragfähigkeit bei anderen
Einbauwinkeln oder geringeren Betondruckfestigkeiten
- Prüfungen der Lastaufnahmemittel
(erste Inbetriebnahme, regelmäßige und außerordentliche
Prüfung)
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Kennzeichnung
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- An Transportankern müssen deutlich erkennbar
und dauerhaft angebracht sein:
- Hersteller oder Lieferant und Bezeichnung des
Transportankers (Typ) 2 .
- An Lastaufnahmemitteln von Transportankersystemen
müssen zusätzlich angebracht sein:
- Tragfähigkeit, Eigengewicht (bei > 5% der Tragfähigkeit
des Lastaufnahmemittels oder > 50 kg),
- Fabriknummer (bei Serienfertigung) und Baujahr.
- Nach dem Einbau in das Fertigbauteil muss die
Kennzeichnung der Transportanker und der zugehörigen
Lastaufnahmemittel deutlich erkennbar
sein; ggf. am Fertigbauteil in unmittelbare Nähe.
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Einbau und Verwendung durch den Hersteller der Betonfertigteile
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Auf folgende Punkte ist zu achten:
- Nur zusammengehörige Transportanker und Lastaufnahmemittel
sind zu verwenden.
- Die Tragfähigkeit des Transportankers oder
-systems darf nicht überschritten werden; dabei
ist zu beachten:
- Eigenlast der Fertigteile, Haftung in der
Schalung beim Ausheben, Stoßzuschläge, Kraftrichtung
aus dem Anschlagmittel (Ausgleichsgehänge)
und Hebelwirkungen.
- Schraubteile sind in Schrauböffnungen bis zum
Anschlag einzudrehen (nicht mehr als eine Umdrehung
in die gewünschte Stellung zurückdrehen).
- Transportanker sind für den wiederholten Einsatz
(z. B. Kranballast, Dammbalkenverschlüsse) nicht
zulässig (Ausnahme: Zulassungsbescheid).
- Einbetonierte Stahldrahtseilschlaufen sind für den
wiederholten Einsatz nicht zulässig und dürfen
nicht abgeknickt werden 3 .
- Seilösen und Seilschlaufen werden durch Drahtbrüche
und Verschleiß unbrauchbar (Ablegereife
siehe Kapitel A 3.7).
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGR 106 „Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen“
- A 3.7
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