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E 5.1 Roboter, Transporteinrichtungen
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Die häufigsten Gefahren
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- getroffen und gequetscht werden durch die
Bewegungen der Transporteinrichtungen und der
Betonrohre
- Sturz von hochgelegenen Plätzen bei der Reparatur
- Gehörschäden
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Beim automatischen und teilautomatischen
Betreiben von Transport- und Staplergeräten sind
folgende Punkte zu beachten:
- Die Automatikbereiche müssen vollständig durch
Schutzzäune 1 , elektrisch verriegelte Zugänge
oder Lichtschranken gesichert sein.
- Automatikbereiche, in denen Personen
betriebsmäßig tätig sind, z. B. beim Aufstecken
der Dichtungsringe auf die Untermuffen, sind
vorzugsweise mit Lichtschranken zu sichern 2 .
- Beim Auslösen von Lichtschranken oder
elektrischen Verriegelungen dürfen gefahrbringende
Bewegungen nicht mehr möglich sein.
- Nach dem Verlassen des gesicherten Bereiches
ist zur Fortsetzung des Betriebes eine Quittierung
erforderlich.
- Eine Umgehung der Sicherheitseinrichtung ist
auszuschließen.
- Transporteinrichtungen müssen so gesichert sein,
dass sie sich nicht gegenseitig beeinflussen
können, z. B. Zusammenstoßen zweier Krane
auf einer Kranbahn.
- Bei der Betonzufuhr über Schienenhängebahnen
sind die Anforderungen des Kapitels A 2.12 zu
beachten.
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Betrieb
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- Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam
gemacht werden.
- Vor Inbetriebnahme hat sich der Anlagenbediener
davon zu überzeugen, dass sich keine Personen in
den gesicherten Bereichen befinden.
- Geräte sind so zu betreiben, dass Rohre beim
Anhalten von Transporteinrichtungen nicht umfallen
können.
- Durch das Nachlaufen von Anlagen dürfen
Personen nicht gefährdet werden. Das kann
erreicht werden durch:
- genügend große Entfernung zwischen Zugang
und Gefahrstelle,
- Verwendung von Zuhaltungen bei elektrisch
verriegelten Zugängen.
- Bei der Muffenreinigung ist übermäßige Staubentwicklung
zu vermeiden, z. B. durch Kapselung
und Absaugung 3 .
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
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- Abschalten aller im Wartungs- und Reparaturbereich
befindlichen Anlagen und Sicherung gegen
Wiedereinschalten
- regelmäßige Wartung der Entstaubungsanlage
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe, Gehörschutz 4
- bei Staubeinwirkungen: Atemschutz mit Partikelfilter
P2 benutzen
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> Weitere Informationen
- Betriebsanleitung des Herstellers
- BGI 709 „Sicherheit durch Schalteinrichtungen“
- A 2.12
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