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E 5.1 Roboter, Transporteinrichtungen

  Die häufigsten Gefahren

  • getroffen und gequetscht werden durch die Bewegungen der Transporteinrichtungen und der Betonrohre
  • Sturz von hochgelegenen Plätzen bei der Reparatur
  • Gehörschäden

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Beim automatischen und teilautomatischen Betreiben von Transport- und Staplergeräten sind folgende Punkte zu beachten:
    • Die Automatikbereiche müssen vollständig durch Schutzzäune  1 , elektrisch verriegelte Zugänge oder Lichtschranken gesichert sein.
    • Automatikbereiche, in denen Personen betriebsmäßig tätig sind, z. B. beim Aufstecken der Dichtungsringe auf die Untermuffen, sind vorzugsweise mit Lichtschranken zu sichern  2 .
    • Beim Auslösen von Lichtschranken oder elektrischen Verriegelungen dürfen gefahrbringende Bewegungen nicht mehr möglich sein.
    • Nach dem Verlassen des gesicherten Bereiches ist zur Fortsetzung des Betriebes eine Quittierung erforderlich.
    • Eine Umgehung der Sicherheitseinrichtung ist auszuschließen.
  • Transporteinrichtungen müssen so gesichert sein, dass sie sich nicht gegenseitig beeinflussen können, z. B. Zusammenstoßen zweier Krane auf einer Kranbahn.
  • Bei der Betonzufuhr über Schienenhängebahnen sind die Anforderungen des Kapitels A 2.12 zu beachten.

Betrieb

  • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
  • Vor Inbetriebnahme hat sich der Anlagenbediener davon zu überzeugen, dass sich keine Personen in den gesicherten Bereichen befinden.
  • Geräte sind so zu betreiben, dass Rohre beim Anhalten von Transporteinrichtungen nicht umfallen können.
  • Durch das Nachlaufen von Anlagen dürfen Personen nicht gefährdet werden. Das kann erreicht werden durch:
    • genügend große Entfernung zwischen Zugang und Gefahrstelle,
    • Verwendung von Zuhaltungen bei elektrisch verriegelten Zugängen.
  • Bei der Muffenreinigung ist übermäßige Staubentwicklung zu vermeiden, z. B. durch Kapselung und Absaugung  3 .

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Abschalten aller im Wartungs- und Reparaturbereich befindlichen Anlagen und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • regelmäßige Wartung der Entstaubungsanlage

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20, G 26

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe, Gehörschutz  4 
  • bei Staubeinwirkungen: Atemschutz mit Partikelfilter P2 benutzen

  >   Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • BGI 709 „Sicherheit durch Schalteinrichtungen“
  • A 2.12

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