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E 5.2 Betonrohrfertiger
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Die häufigsten Gefahren
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- getroffen und gequetscht werden durch
Bewegung von Anlagenteilen sowie Transport- und
Beschickungseinrichtungen
- Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und
Absturz in den Keller
- Gehörschäden
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Maßnahmen
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Technische Anforderungen
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- Der Fertigungsbereich einschließlich Keller sowie
Materialzufuhr- und Ausstoßseite muss wirksam
durch Schutzzäune 1 , elektrisch verriegelte Zugänge
und Lichtschranken gesichert sein.
- Zur Fortsetzung des Betriebes ist eine Quittierung
durch den Anlagenbediener erforderlich. Der
Quittungsschalter darf vom geschützten Bereich
aus nicht erreichbar sein.
- Der Sicherheitsbereich muss beim Quittieren
vollständig überblickt werden können.
- Das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen ist
auszuschließen.
- Für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der
Höhe müssen Bühnen mit Absturzsicherungen
vorhanden sein 2 .
- Der Zugang zum Keller und andere Bodenöffnungen
sind durch Umwehrungen und
Abdeckungen gegen Absturz zu sichern 3 .
- Der Sicherheitsabstand zwischen Kübelhängebahn
und Einfülltrichter am Fertiger muss mindestens
0,5 m betragen 4 .
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Betrieb
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- Der Anlagenfahrer hat sich davon zu überzeugen,
dass sich keine Personen in den gesicherten
Bereichen befinden.
- Beim Einsprühen der Formen mit Betontrennmitteln
sind die Anforderungen des Kapitels A 1.15
zu beachten.
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
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- Abschalten aller im Wartungs- und Reparaturbereich
befindlichen Anlagen und Sicherung gegen
Wiedereinschalten
- Formen gegen unbeabsichtigtes Absinken sichern
- Reinigungs- und Wartungsarbeiten nur von
sicheren Standplätzen durchführen
- Bei Reinigungsarbeiten mit Druckluftlanzen ist
folgendes zu beachten:
- vor jedem Einsatz Schläuche und Luftlanzen auf
augenscheinliche Mängel prüfen,
- Luftlanzen mit ausreichender Länge verwenden,
um Verletzungen durch fliegende Teile zu
vermeiden,
- nicht von Leitern aus mit Luftlanzen arbeiten,
- andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Sicherheitsschuhe, Gehörschutz
- beim Auftragen von Betontrennmittel: Schutzhandschuhe
und Schutzbrille
- bei Reinigungsarbeiten mit Luftlanze und bei Ausstemmarbeiten:
Kopf- und Gesichtsschutz, ggf.
Atemschutz
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> Weitere Informationen
- Betriebsanleitung des Herstellers
- A 1.15
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