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E 5.2 Betonrohrfertiger

  Die häufigsten Gefahren

  • getroffen und gequetscht werden durch Bewegung von Anlagenteilen sowie Transport- und Beschickungseinrichtungen
  • Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Absturz in den Keller
  • Gehörschäden

  Maßnahmen

Technische Anforderungen



  • Der Fertigungsbereich einschließlich Keller sowie Materialzufuhr- und Ausstoßseite muss wirksam durch Schutzzäune  1 , elektrisch verriegelte Zugänge und Lichtschranken gesichert sein.
  • Zur Fortsetzung des Betriebes ist eine Quittierung durch den Anlagenbediener erforderlich. Der Quittungsschalter darf vom geschützten Bereich aus nicht erreichbar sein.
  • Der Sicherheitsbereich muss beim Quittieren vollständig überblickt werden können.
  • Das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen ist auszuschließen.
  • Für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe müssen Bühnen mit Absturzsicherungen vorhanden sein  2 .
  • Der Zugang zum Keller und andere Bodenöffnungen sind durch Umwehrungen und Abdeckungen gegen Absturz zu sichern  3 .
  • Der Sicherheitsabstand zwischen Kübelhängebahn und Einfülltrichter am Fertiger muss mindestens 0,5 m betragen  4 .

Betrieb

  • Der Anlagenfahrer hat sich davon zu überzeugen, dass sich keine Personen in den gesicherten Bereichen befinden.
  • Beim Einsprühen der Formen mit Betontrennmitteln sind die Anforderungen des Kapitels A 1.15 zu beachten.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Abschalten aller im Wartungs- und Reparaturbereich befindlichen Anlagen und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Formen gegen unbeabsichtigtes Absinken sichern
  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten nur von sicheren Standplätzen durchführen
  • Bei Reinigungsarbeiten mit Druckluftlanzen ist folgendes zu beachten:
    • vor jedem Einsatz Schläuche und Luftlanzen auf augenscheinliche Mängel prüfen,
    • Luftlanzen mit ausreichender Länge verwenden, um Verletzungen durch fliegende Teile zu vermeiden,
    • nicht von Leitern aus mit Luftlanzen arbeiten,
    • andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.

Vorsorgeuntersuchungen

  • ggf. G 20, G 26

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe, Gehörschutz
  • beim Auftragen von Betontrennmittel: Schutzhandschuhe und Schutzbrille
  • bei Reinigungsarbeiten mit Luftlanze und bei Ausstemmarbeiten: Kopf- und Gesichtsschutz, ggf. Atemschutz

  >   Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • A 1.15

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