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E 5.3 Betonkosmetik
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Die häufigsten Gefahren
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- getroffen werden durch bewegte oder
umfallende Rohre
- Absturz von hochgelegenen Plätzen
- Hautschäden durch Frischbeton
- Gehörschäden durch Lärm an benachbarten
Arbeitsplätzen
- Gesundheitsschäden durch Zugluft am
Arbeitsplatz
- Gesundheitsschäden durch Zwangshaltung
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Maßnahmen
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Betrieb
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- Durchführen der Arbeiten bei Stillstand der
Transporteinrichtungen bzw. außerhalb des
Gefahrenbereichs
- Nutzen von Absturzsicherungen, z. B. Arbeitsbühnen 1 und Leitern
- Vermeiden von Zwangshaltungen durch Einsatz
technischer Hilfsmittel
- bei Schleif- und Schneidarbeiten: wirksame Entstaubung
installieren
- Standsicherheit der Rohre durch sauberen Untergrund
gewährleisten
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Hautschutz
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- vor der Arbeit: gezielter Hautschutz
- nach der Arbeit: richtige Hautreinigung
- nach der Reinigung: Hautpflege
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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- Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe
- ggf. Gehörschutz 2 , Atemschutz
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> Weitere Informationen
- BGI 597-10 „Hautschutz“
- A 1.14
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