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F 1.4 Umgang mit Trichlorethylen

  Die häufigsten Gefahren

  • beim Einatmen größerer Mengen: Gefahr der narkotischen Wirkung
  • Entwicklung von Phosgen (lungenschädigendes Kampfgas) beim Verbrennen (unter hoher Temperatur oder unter Beigabe von Aluminium)
  • krebserzeugend  1 

  Maßnahmen

Umgang

  • Trichlorethylen darf nur verwendet werden, wenn kein anderes Verfahren zur Verfügung steht, welches den selben Zweck erreichen kann.
  • Beim Betrieb von Eluierungsautomaten nur in geschlossenem System arbeiten  2 .
  • Eluierte Probe vor Weiterverarbeitung gut abkühlen lassen.
  • Heißes Bitumen aus der Destille regelmäßig ablassen, dabei nicht komplett entleeren, sondern Rest stehen lassen, damit kein heißes Trichlorethylen austritt.
  • Nachfüllen der Anlage nur so, dass der Luftstrom vom Nachfüllenden weggeht.
  • Die Einwirkung ist zu minimieren.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche dürfen mit Arbeiten nur beschäftigt werden, soweit dies zur Erreichung eines Ausbildungszieles erforderlich ist und sie unter Aufsicht eines besonders geschulten Mitarbeiters (Meister) arbeiten.
  • Schwangere dürfen mit Trichlorethylen nicht arbeiten.

Vorsorgentersuchungen

  • Beim Umgang mit Trichlorethylen ist eine Untersuchung nach G 14 erforderlich.

Persönliche Schutzausrüstungen

Handschuhe, Atemschutz  3 

  >   Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung
  • DIN Sicherheitsdatenblatt
  • A 1.3

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