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G 1.1 Geophysikalische Bodenuntersuchung
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Alle Tätigkeiten und erforderlichen Maßnahmen
bei geophysikalischen Bodenuntersuchungen unterliegen
der Tiefbohrverordnung, die eine berggesetzliche
Vorschrift darstellt. Die Forderungen der Tiefbohrverordnung
werden im Betriebsplan beziehungsweise
Sonderbetriebsplan des Unternehmens
berücksichtigt. Umgesetzt werden die Inhalte des
Betriebsplanes/ Sonderbetriebsplanes in (Betriebs-)
Dienstanweisungen, u. a. JSA (Job-Sicherheitsanalyse)
und/ oder Managementsystemen (u. a.
GSU-Dokument).
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Die häufigsten Gefahren
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- Stolpern und Stürzen über Hindernisse,
z. B. Gräben, Bodenwellen, Erdlöcher, Niederholz,
ausgelegte Kabelschlingen
- Ausrutschen im Gelände und Umknicken
- Hängenbleiben an Zäunen und Hecken
- unangepasste Geschwindigkeit und Fahrweise
von Fahrzeugen im Gelände
- von manövrierendem Fahrzeug erfasst werden
- Klemmen der Finger beim Verschrauben der
Bohrgestänge
- erfasst werden durch drehende Teile
- Gelenkbeanspruchungen
- Heben und Tragen von Materialien und Bohrausrüstungen
- Lärmexposition (Vibrationsseismik)
- Gesundheitsgefahren durch wechselnde
klimatische Bedingungen
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Maßnahmen
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Arbeiten im Gelände
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- Das Festlegen der Schusstraversen und Geophonlinien,
das Auslegen der Geophone 1 und das
Verkabeln von Sprengpatronen und Geophonen
sowie der Abbau der ausgelegten Kabel und
Instrumente im Gelände ist mit großer Umsicht durchzuführen.
- Kabel sind schlingenfrei zu verlegen.
- Beim Bewegen im freien Gelände ist auf Stolper- und
Sturzstellen, z. B. Gräben, Bodenwellen, Erdlöcher
zu achten.
- Es ist Wetterschutzkleidung bereitzustellen.
- Die Arbeitsschutzkleidung soll auffällig sein (z. B.
Tragen einer Warnweste), so dass die Mitarbeiter
im Gelände gut zu erkennen sind.
- Zurückschnellende Äste können zu Gesichts- und
Augenverletzungen führen. Eine entsprechende
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille/Visier)
ist bereitzustellen.
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Fahrzeuge
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- Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen sowie die
Fahrweise von Fahrzeugen im Gelände ist den
örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
- Beim Kraftfahrzeugbetrieb im Gelände ist das
Fahrzeug vor Antritt der Fahrt auf einen betriebssicheren
Zustand zu kontrollieren, insbesondere
Bremsen, Beleuchtung, Warneinrichtungen, Reifen.
- Die Sicherheitsgurte sind während der Fahrt im
Gelände anzulegen.
- Bei Rückwärtsfahrt mit unzureichenden Sichtverhältnissen
nach hinten muss ein Einweiser beauftragt
werden. Der Einweiser muss sich im Sichtbereich
des Fahrzeugführers aufhalten.
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Persönliche Schutzausrüstungen
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Wetterschutzkleidung, Warnweste, knöchelumschließende
Sicherheitsschuhe, Schutzbrille,
Gehörschutz 2 (bei der Vibrationsseismik),
Schutzhelm
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