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G 1.6 Sauergas

Als „Sauergas“ wird ein Erdgas bezeichnet, das Anteile von Schwefelwasserstoff enthält. Schwefelwasserstoff (H2S) ist ein farbloses, brennbares, im Gemisch mit Sauerstoff explosionsfähiges Gas. Es ist etwas schwerer als Luft und löst sich in Wasser.

  Die häufigsten Gefahren

  • Erstickungsgefahr durch Einatmen (siehe Tabelle 1)
  • Reizungen durch Haut- bzw. Augenkontakt bei Einwirkung von flüssigem Schwefelwasserstoff
  • Brand- und Explosionsgefahr

von ca. 1ppm Geruch nach faulen Eiern
über 10ppm muss Atemschutz getragen werden
ab 100ppm wird bei kurzzeitiger Einwirkung der Geruchssinn abgetötet
ab 500ppm Bewusstlosigkeit
ab 1000ppm Atemstillstand

Tabelle 1: Wirkung von Sauergas

Gefahrquellen, die nicht offensichtlich sind:

  • unter Druck eingeschlossenes Sauergas,
    z. B. in ausgebauten Armaturen
  • Hydrate in Rohrleitungssystemen
  • absorbiertes Sauergas (Flüssigkeiten aus druckentlasteten Sauergassystemen)
  • Freisetzung aus Porenräumen, z. B. Bohrkerne
  • Diffusion durch ungeeignete Materialien

  Maßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Aufbereitung im geschlossenen System
  • EX-Schutz
  • ständige Konzentrationsmessungen  1 

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeiten in Bereichen mit der Möglichkeit einer Schwefelwasserstoffexposition nur für geeignete und unterwiesene Personen
  • Abtrennung von anderen Produktionsbereichen und dem Sozialbereich
  • Zugangsbeschränkung und Kontrolle
  • schriftliche Arbeitserlaubnis
  • Atemluftkontrollgeräte und Isolierfluchtgeräte  2  bereitstellen
  • regelmäßiges Havarietraining
  • Helfer mit Atemschutzisoliergeräten  3  vorhalten
  • spezielle Materialien der Ersten Hilfe, sogenannte Notfallsets, bereithalten: Sauerstoff mit Möglichkeit der Befeuchtung, Beclometasonspray, Antidot (4-DMAP, Methylenblau) und Gerätschaften zur endotrachealen Intubation



Beschäftigungsbeschränkungen

  • werdende und stillende Mütter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
  • Jugendliche dürfen nicht in Bereichen mit Sauergas beschäftigt werden

Betriebsanweisungen

  • Mitarbeiter müssen anhand von Betriebsanweisungen in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden

Vorsorgeuntersuchungen

  • G 26

Persönliche Schutzausrüstungen

  • flammhemmende, dichte Schutzkleidung
  • Chemikalienschutzanzug
  • Isolierfluchtgerät

  >   Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung
  • Merkblätter:
    • Kühn Birett S 014 Schwefelwasserstoff
    • BASF Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen Schwefelwasserstoff H2S
    • M 041 BG Chemie

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